VG Lambsheim-Hessheim
Interview: Warum Kommunen jetzt mehr Steuern verlangen müssen
Herr Reith, widerwillig beschließen viele rheinland-pfälzischen Kommunen derzeit, dass die Hebesätze für die Grund- und die Gewerbesteuer erhöht werden. In Lambsheim beispielsweise steigt für Baugrundstücke der Satz von bislang 365 Prozent auf 465 Prozent im Jahr 2023. Warum muss das gemacht werden?
Weil es das geplante neue Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) so vorsieht, es lässt den Kommunen in dieser Frage keinen Spielraum mehr. Bislang waren die sogenannten Nivellierungssätze, die das Land ermittelt, eine Empfehlung. Wenn ein Gemeinderat die Steuersätze zugunsten der Bürger und Betriebe nicht auf dieses Maß anheben wollte, hatte das keine Folgen. Mit dem neuen Landesgesetzes geht das Land nun immer davon aus, dass sich die jeweilige Kommune an die Nivellierungssätze für die Grund- und Gewerbesteuer hält und entsprechende Einnahmen hat. An dieser angenommenen Finanzkraft bemessen sich dann bestimmte Zuwendungen und Abgaben. Zudem ist die Gemeinde hierzu verpflichtet, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erhalten. Unausgeglichene Haushalte werden nicht mehr genehmigt.
Klingt kompliziert. Was heißt das genau?
Wenn eine Ortsgemeinde unter den empfohlenen Steuerhebesätzen bleibt, aber vom Land behandelt wird, als hätte sie mehr Einkünfte, stellt sie sich schlechter bei den Schlüsselzuweisungen und Zuschüssen. Der Kreis und die Verbandsgemeinde müssen ebenfalls bei der Erhebung ihrer Umlagen die theoretisch mögliche Steuerkraftmesszahl zugrunde legen. Die Ortsgemeinde muss also mehr in diese Töpfe einzahlen, obwohl der Umlagensatz gar nicht erhöht wurde. Für die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim erwarte ich übrigens, dass es bei 32 Prozent Umlage bleibt.
Nehmen wir das Beispiel Lambsheim, wo sich auch der Steuerhebesatz für Agrarflächenbesitz von 300 auf 345 Prozent und für Gewerbe von 365 auf 380 Prozent erhöhen wird. Was bringt das alles der Gemeindekasse?
Nach jetzigem Stand und mit Blick auf die vom Gesetzgeber vorgesehenen Nivellierungssätze bedeutet das für die Ortsgemeinde Lambsheim Mehreinnahmen von 4463 Euro durch die Grundsteuer A, 208.439 Euro mehr durch die Grundsteuer B und ein Plus von 75.080 Euro bei der Gewerbesteuer.
Stichwort: Grundsteuer
Die Steuer auf Grundbesitz wird von den Städten und Gemeinden erhoben und gilt auch für Grundstücke im Erbbaurecht sowie für Wohnungs- und Teileigentum. Berechnet wird die Steuer so: Das Finanzamt ermittelt den Einheitswert des Grundbesitzes, bei bebauten Wohngrundstücken in der Regel im Ertragswertverfahren, und schickt dem Eigentümer den Bescheid. Indem man den Einheitswert mit der einschlägigen Steuermesszahl multipliziert, wird der Grundsteuermessbetrag ermittelt. Den multipliziert die Gemeinde mit dem von ihr bestimmten Grundsteuerhebesatz, und so ergibt sich die zu zahlende Steuer. Wer glaubt, dass ihn diese Steuer nicht betrifft, weil er keinen Grundbesitz hat, sondern in Miete wohnt, täuscht sich. Der Vermieter stellt die Grundsteuer in der Regel und zu Recht bei den Nebenkosten der Wohnung in Rechnung. (Quelle: Ministerium der Finanzen)