Rhein-Pfalz Kreis Ins Stauende gerast

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Ludwigshafen/Mutterstadt. Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässige Körperverletzung hat Staatsanwalt Martin Fritsch einem 26-jährigen Lkw-Fahrer gestern vorgeworfen. Der Fahrer ist am 4. November 2013 auf der A 61 vor dem Kreuz Mutterstadt auf ein Stauende aufgefahren. Bei dem schweren Unfall wurde ein Menschen schwer verletzt. Der Prozess am Amtsgericht Ludwigshafen wird am 25. August fortgesetzt.

Der Lkw-Fahrer ist am 4. November 2013 kurz nach 9 Uhr mit seinem Lkw auf der A 61 kurz vor dem Kreuz Mutterstadt in Fahrtrichtung Koblenz auf die letzten Fahrzeuge eines Staus gefahren, das ist unstrittig. Wie der Angeklagte berichtete, kam er aus Kronau und wollte Baumaterialien nach Edenkoben bringen. Laut der Anklage, fuhr der Lkw fast ungebremst auf das letzte im Stau stehende Auto auf der rechten Spur auf. Dann habe der Fahrer das Steuer nach links gerissen und sei auf das letzte Auto auf der linken Spur gefahren. Das sei durch die Wucht des Aufpralls auf einen Lkw geschoben worden und der wiederum auf zwei weitere Fahrzeuge. Zudem seien von dem Lkw des 26-Jährigen Steine auf das Auto geflogen. Ein Autofahrer erlitt schwere Kopfverletzungen und ist seit dem Unfall querschnittsgelähmt. Zwei weitere Autofahrer wurden leicht verletzt. Der Sachschaden betrug laut Anklage rund 64.000 Euro. Wie die RHEINPFALZ am folgenden Tag berichtete, dauerten die Bergungsarbeiten mehrere Stunden, die Autobahn war zeitweise gesperrt. Der Verkehr staute sich über mehrere Kilometer. Übermüdung und Fahrfehler des 26-Jährigen seien die Ursachen für den Unfall, so der Staatsanwalt in der Anklage. Er sei nicht übermüdet und auch sonst sei alles ganz normal gewesen, beteuerte der Angeklagte gestern auf die Fragen der Richterin Sonja Steingart. „Ich war morgens ausgeschlafen“, sagte der 26-Jährige. Er habe vor dem Unfall erst zwei Stunden am Steuer gesessen, dies mit Unterbrechungen beim Auf- und Abladen. „Ich habe mich ganz normal gefühlt“, sagte der 26-Jährige. Er sei auf der rechten Spur und nicht schneller als die erlaubten 80 Stundenkilometer gefahren. Den Stau habe er „nicht wahrgenommen“, meinte der Angeklagte. Wie berichtet, war eine Stauwarnanlage in Betrieb. Schließlich habe der Lkw-Fahrer gemerkt, dass auf der rechten Spur ein Stau sei. „Weil es meines Erachtens nicht mehr gereicht hätte“, habe er in den linken Spiegel geschaut, „damit ich rüberziehen kann“. Einen Stau auf der linken Spur habe er nicht bemerkt. Der Angeklagte berichtete weiter, dass nach dem Unfall die Scheibe des Fahrerhauses eingeschlagen worden sei und er dann aussteigen konnte. Dann habe er seinen Chef angerufen. Mehr wisse er nicht mehr. Der Lkw-Fahrer war leicht verletzt. Steingart sagte darauf, dass nach Angaben eines Zeugen der Angeklagte nach dem Unfall gesagt hat, er sei eingeschlafen gewesen. Ein anderer Zeuge habe berichtet, dass der Lkw-Fahrer kurz vor dem Unfall mal schnell, mal langsam gefahren sei. Dieser Zeuge sei mit seinem Fahrzeug hinter dem Lkw gefahren und habe den Stau schon einige Zeit zuvor gesehen, ergänzte der Staatsanwalt. Rechtsanwältin Ellen Engelhardt forderte, das Verfahren einzustellen. Ihr Mandant sei durch den Unfall psychisch belastet. „Es wäre für alle Beteiligten sinnvoller, die Sache ohne Zeugen zu regeln“, meinte die Anwältin. Die Richterin hatte keine Zeugen geladen. Nach einer Beratung zwischen den Juristen kam man überein, die Verhandlung fortzusetzen und zwei Zeugen zu laden – jedoch nicht die Unfallbeteiligten. Der Verhandlungstermin ist am Dienstag, 25. August, 13.30 Uhr. (ann)

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