Rhein-Pfalz-Kreis In Kreisbädern gilt 3G-Regelung
In den Kreisbädern und Saunen des Rhein-Pfalz-Kreises in Schifferstadt, Maxdorf-Lambsheim, Mutterstadt und Römerberg gilt ab Freitag, 4. März, die 3G-Regelung gemäß der 31. Corona-Verordnung. Das bedeutet, dass auch Nichtgeimpfte oder Nichtgenesene die Einrichtungen benutzen dürfen, sofern ein tagesaktueller negativer Testnachweis vorgelegt wird. Laut Mitteilung ist das beim Schnelltest ein Testzertifikat, das nicht älter als 24 Stunden ist, beim PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Da die Bäder keine eigene Teststation haben, muss das Testzertifikat mitgebracht werden. Vollständig Geimpfte oder Genesene sind von der Testpflicht befreit und müssen nur noch ihren Impf- oder Genesenenstatus nachweisen, schreibt das Kreisbäder-Team.
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