Rhein-Pfalz Kreis Im Oberfeld hat es sich ausgestaffelt

«Böhl-Iggelheim.» Die Mitglieder des neuen Gemeinderats Böhl-Iggelheim haben in ihrer ersten Sitzung am Donnerstag einen Beschluss zum Bebauungsplan Oberfeld aufgehoben – und damit rückgängig gemacht, was der alte Rat noch im April beschlossen hatte. Denn es gab massive Proteste.
Nicht mir uns, dachten Gründstückeigentümer des Oberfelds, gründeten eine Bürgerinitiative und drückten ihren Unmut gegen den Ratsbeschluss aus. Der Bebauungsplan wurde also erneut Thema im Rat. Und kurzzeitig ging es in dessen Sitzung, in der etwa 50 Zuhörer waren, auch heiß her. Am Ende aber wurde ein einstimmiger Beschluss getroffen. Gegen den Vorschlag der Verwaltung. Ein Bauherr war der Auslöser Im April hatte der Gemeinderat mehrheitlich entschieden, dass im überwiegenden Teil des Baugebiets künftig Staffelgeschosse erlaubt sein sollen. Staffelgeschosse dürfen dreiviertel der Gesamtfläche des darunterliegenden Geschosses haben. Laut dem 2015 von den Mitgliedern des Gemeinderats beschlossenen Bebauungsplan waren bislang im Oberfeld nur Gebäude mit höchstens zwei Vollgeschossen zulässig. Erst der Antrag eines Grundstücksbesitzers, der ein Einfamilienhaus mit zwei Geschossen und einem Staffelgeschoss sowie einem Flachdach bauen wollte, sorgte dafür, dass der Bebauungsplan geändert wurde – und für Proteste. Die Gemeindeverwaltung fand die Idee mit den Staffelgeschossen nämlich ganz schick und wollte sie weitgehend für das gesamte Baugebiet freigeben. Sie begründete ihren Vorschlag damit, dass die Bauweise modern sei und sicher viele Bauherren Staffelgeschosse haben wollten. Staffelgeschosse hätten keine „nachteiligen Auswirkungen auf die städtebauliche Qualität des Baugebiets“. Das sahen jedoch sahen viele andere Grundstückeigentümer des Baugebiets ganz anders. Sie gründeten eine Bürgerinitiative und protestierten gegen die Änderung des Bebauungsplans. Aus für Staffelgeschosse Daraufhin legte die Verwaltung am Donnerstag dem neuen Gemeinderat einen Vorschlag für eine Änderung der Änderung des Bebauungsplans vor. Danach sollten Staffelgeschosse nicht mehr im gesamten Baugebiet, sondern nur noch auf drei Grundstücken erlaubt sein. Eines dieser Grundstücke gehört dem Bauherrn, der größer bauen möchte als erlaubt – und die damit die ganze Diskussion auslöste. Bevor aber überhaupt der Bebauungsplan besprochen werden konnte, sorgte Hans-Peter Michels, neues Ratsmitglied der Grünen, für Aufruhr. Er unterstellte der Verwaltung, dass sie deshalb eine Änderung des Bebauungsplans empfehle, weil es „gute Beziehungen“ zwischen der Verwaltung und dem Planungsbüro gebe. Auch habe der anscheinend reiche Bauherr wohl gute Beziehungen, sagte Michels – und ging prompt zu seinem Lieblingsthema über: der Verhinderung des Baus eines Netto-Markts. Als der Beigeordnete Karl-Heinz Hasenstab (CDU), der bei diesem Punkt der Tagesordnung die Sitzung leitete, ankündigte, Michels das Wort zu entziehen, weil er nicht beim Thema bleibe, wurde es zwischen den beiden laut. Johannes Zehfuß (CDU) äußerte später die Hoffnung, dass Michels das für eine Ratssitzung angebrachte Verhalten noch lerne. Nach dem Zwischenspiel, betonten Vertreter aller Fraktionen, dass sie den Vorschlag der Verwaltung ablehnen und außerdem den Beschluss aufheben wollen. Man wolle nicht, dass wegen des Wunschs eines Einzelnen Nachteile für Andere entstehen. Wer ein Grundstück kaufe und bauen wolle, müsse sich an die Vorgaben des Bebauungsplans halten. Das bedeutet, der bleibt, wie er war, Staffelgeschosse werden nicht erlaubt.