Laumersheim
Hundehalter und Grundbesitzer sollen mehr Steuern zahlen
Kommunen mit unausgeglichenen Haushalten sind im Prinzip verpflichtet, alle eigenen Einnahmequellen auszuschöpfen. Zu diesen Geldquellen gehört die Hundesteuer. Sie wurde laut Verwaltung zuletzt 2014 erhöht. Ab 1. Januar 2022 sind für einen Hund 84 statt bislang 66 Euro im Jahr zu zahlen. Wer einen weiteren Hund hält, muss für diesen eine Steuer von 96 statt 84 Euro entrichten. Jeder weitere Hund schlägt mit 108 statt 96 Euro zu Buche. Nach Informationen der Verbandsgemeinde (VG) sind 74 Laumersheimer Hundehalter von der Änderung betroffen. Die Mehreinnahmen werden auf 1266 Euro beziffert.
Die seit sieben Jahren geltenden Steuerhebesätze werden ebenfalls erhöht: Der Satz für die Grundsteuer A steigt laut Ratsbeschluss von 300 auf 315 Prozent, und die Hebesätze für die Grundsteuer B sowie die Gewerbesteuer erhöhen sich jeweils von 365 auf 380 Prozent. „Das alles gilt zunächst für ein Jahr“, sagt Bürgermeister Wieber auf Anfrage. Das heißt, dass für 2023 erneut eine Steuererhöhung stattfinden kann.
Dorf hat über 800.000 Euro Schulden
Die wirtschaftliche Lage der Ortsgemeinde ist wirklich schlecht, darauf weist die VG-Finanzabteilung hin. Das liegt vor allem an den Liquiditätskrediten, also dem bei der VG-Kasse überzogenen Konto. Dort habe Laumersheim Ende 2020 mit 804.000 Euro in der Kreide gestanden, und fürs nächste Jahr wird mit einem weiteren Anstieg dieser Kassenkredite gerechnet. Die Schulden, die für Investitionen gemacht wurden, betragen dagegen laut Verwaltung zum Stichtag 31. Dezember 2020 nur 14.950 Euro. Die Pro-Kopf-Verschuldung liege bei 922 Euro, das sind laut VG 282 Euro mehr als der 2019 festgestellte Landesdurchschnitt für Orte ähnlicher Größe.
Ähnlich prekär ist die Finanzlage der Ortsgemeinde Großkarlbach, wobei dort die Investitionskredite höher sind als die Kassenkredite. Zusammen ergeben sie laut Verwaltung einen Schuldenstand von über 634.000 Euro (Stand 31. Dezember 2020) und eine Pro-Kopf-Verschuldung von 550 Euro. Die Finanzfachleute in der VG erwarten, dass sich die Haushaltslage in den nächsten Jahren weiter zuspitzen wird.
Der Gemeinderat weigert sich jedoch, die Realsteuern zu erhöhen. Auf Anfrage sagte Ortsbürgermeister Paul Schläfer (FWG), man habe in der Ratssitzung am Montag lebhaft diskutiert, aber alle seien der Ansicht, dass die von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhungen bei Grund- und Gewerbesteuern keine wirkliche Haushaltsverbesserung brächten. „Damit halten wir die Entwicklung nicht auf“, meinte Schläfer.
Großkarlbach will abwarten
Er beruft sich zudem auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs von 2020, wonach das Land den Kommunen seit 2014 keine ausreichende Finanzausstattung gewährt und bis Januar 2023 nachbessern muss. „Wir wollen abwarten, bis klar ist, wie unsere neue Finanzausstattung aussehen wird“, so Schläfer. Die Verbandsgemeinde weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass vollkommen offen sei, ob die „unterste kommunale Ebene“ von der Neuregelung profitieren werde, und dass die Gemeinden in jedem Fall ihre Einnahmenpotenziale ausschöpfen müssten.
Wie das gehen könnte, wollen die Großkarlbacher Bürgervertreter nach all den Jahren mit demselben Problem nun bis 30. Juni 2022 herausfinden. In einer Art Workshop, wie der Bürgermeister ankündigt: „Es geht um die Möglichkeiten, Einnahmen zu erzielen, ohne die Realsteuern erhöhen zu müssen.“ Bis auf Weiteres gelten für Grundstücke in Großkarlbach also die jetzigen Hebesätze von 300 Prozent (A) und 365 Prozent (B) sowie 365 Prozent bei der Gewerbesteuer.
Von Hundehaltern soll jedoch mehr verlangt werden. Der Rat hat laut Bürgermeister den Vorschlag der Verwaltung akzeptiert: Ab nächstem Jahr wird für den ersten Hund eine Steuer von 78 Euro fällig. Für den zweiten sind es 96 und für jeden weiteren Hund 108 Euro.