Mutterstadt / Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Horrorfahrt auf A65: Autobahnraser muss ins Gefängnis

Bei 130 Kilometern pro Stunde soll noch lange nicht Schluss gewesen sein bei der Unfallfahrt im Mai vergangenen Jahres. Bis zu 2
Bei 130 Kilometern pro Stunde soll noch lange nicht Schluss gewesen sein bei der Unfallfahrt im Mai vergangenen Jahres. Bis zu 250 soll der 24-Jährige mit seinem Auto drauf gehabt haben.

Der 24-jährige Ludwigshafener schlägt seine Freundin und liefert eine Horrorfahrt, die bei Mutterstadt in einem Crash endet. Der Vorfall ereignete sich vor gut einem Jahr. Das Landgericht schickt ihn nun hinter Gitter – die Richtern wählt denkwürdige Worte.

Darf man es „heiligen Zorn“ nennen, wenn die Vorsitzende Richterin der Schwurgerichtskammer, Mirtha Hütt, den 24-jährigen Angeklagten in ihrer Urteilsbegründung anherrscht, ihn „zusammenfaltet“, umgangssprachlich formuliert? Das Gericht verurteilt ihn zu drei Jahren und vier Monaten Haft, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können. Er hat sich der mehrfachen Körperverletzung, der Unfallflucht und der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gemacht, „rücksichtslos und grob verkehrswidrig“.

Nach Überzeugung des Gerichts liegt der Sachverhalt klar zutage: Am 6. Mai 2023 streitet er sich unter Alkohol- und Drogeneinfluss mit seiner Freundin im Auto. Er schlägt sie, wie so oft. Als sie sagt „Das war’s mit uns“, antwortet er: „Dann bringe ich uns um.“ Er gibt Gas bis auf 250 Kilometer pro Stunde, ein Crash auf der A65 nahe Mutterstadt, zwei andere Autos sind beteiligt, zweimal Totalschaden, wie durch ein Wunder keine Schwerverletzten.

Die beiden steigen aus, er schlägt sie erneut, tritt sie, als sie am Boden liegt, sucht das Weite. Die Anklage lautete ursprünglich auf versuchten Mord. „Es war keine versuchte Tötung“, sagt Hütt. Der 24-Jährige drohte Freundinnen öfter an, sich umzubringen, wenn er Angst hatte, sie zu verlieren. Das nahm ihm bald niemand mehr ab. Und er schlug, so das Gericht, umso härter zu, je mehr ihm an einer Frau gelegen war.

Nach der Horrorfahrt: ein weiterer Übergriff

Nach dem Crash vom 6. Mai bleiben er und die Frau, die als Nebenklägerin und wichtigste Zeugin am Prozess teilnahm, weiter zusammen. Am 22. August schlägt und tritt er sie in ihrer Wohnung in Mannheim erneut. Polizei, Strafanzeige, Haft.

Alkohol und Drogen führten nicht zu verminderter Schuldfähigkeit, sagt das Gericht. Eine psychiatrische Sachverständige attestierte ihm narzisstische Persönlichkeitszüge und die Neigung, andere zu manipulieren. Alkohol und Drogen – das gehöre „zum Lebensstil des Angeklagten“, konstatiert Hütt. Gegen Ende ihrer einstündigen Urteilsbegründung, folgt ein rhetorisches Gewitter. Hütt spricht scharf, laut, in den Untertönen Empörung und Besorgnis. Es ist ein eindringlicher Vortrag, sehr emotional, zugleich analytisch, die Maßstäbe des Juristischen nie außer Acht lassend.

Der Angeklagte sei kein Frauenhasser, aber: „Die Gewalt liegt in seiner Persönlichkeitsstruktur, Drogen und Alkohol wirkten als Brandbeschleuniger.“ Er ist einschlägig vorbestraft, schlug schon eine frühere Freundin. Die Entscheidung, in Beziehungen gewalttätig zu werden, „die haben Sie alleine getroffen“, wendet sich die Richterin unmittelbar an ihn. Dann mahnt sie über den konkreten Fall hinaus: Wenn „solchen Tätern“ kein Einhalt geboten werde, sei es nur eine Frage der Zeit, bis wieder etwas passiere. „Sie brauchen nicht zu lächeln“, rät sie ihm an dieser Stelle scharf. „Sie sind 24 Jahre alt, Sie haben im vorigen Jahr ihr Leben in Schutt und Asche gelegt, Job weg, Freundin weg, im Gefängnis gelandet.“

Vorher habe er, aus einem begüterten Elternhaus kommend, sehr viel Glück gehabt im Leben, sei immer davon gekommen: wegen angeblicher Suizidabsicht mit einem Handtuch um den Hals aus acht Metern Höhe gerettet, sich selbst mit Ecstasy ins Koma geschossen. „Niemand hat Anspruch auf Glück, irgendwann werden Sie kein Glück mehr haben!“ Er soll sich besinnen, das will Hütt bewirken, noch eindringlicher wird ihr Ton: „Hören Sie endlich auf, Ihre Schutzengel zu strapazieren, und wenn Sie es nicht für sich selbst tun, dann wenigstens für die, die Ihnen zur Seite stehen!“ Familienangehörige, Freunde und Bekannte sind bei der Urteilsverkündung dabei. Eine junge Dame, so scheint es, steht ihm auch in diesen nah, eine andere, ganz Generation fürsorgender Mütter, kämpft mit den Tränen.

„Man kann sich nicht freikaufen“

Richterin Hütt trägt auch Aspekte vor, die beim Urteil zugunsten des Angeklagten ins Gewicht fielen. Zum einen sein Geständnis. Zudem habe er sich entschuldigt, bei denen, die beim Autocrash zwar nicht verletzt, aber doch in Mitleidenschaft gezogen wurden. Entschuldigt vor allem – in der Hauptverhandlung – bei der Frau, die über Monate unter seiner Gewalt litt und beim Crash angstvoll auf dem Beifahrersitz kauerte. Ihr habe er auch eine Entschädigung gezahlt, 57.000 Euro, mehr, als er nach dem Zivilrecht vermutlich hätte zahlen müssen, fügt Richterin Hütt an.

Sie betont: „Man kann sich nicht freikaufen, aber Schadenswiedergutmachung trägt zur Befriedung bei.“ Deshalb seien die Bedingungen des gesetzlich verankerten „Täter-Opfer-Ausgleichs“ erfüllt, was sich strafmildernd auswirke. Staatsanwältin Esther Bechert hatte vier Jahre und vier Monate Haft gefordert, Verteidiger Manfred Zipper auf zwei Jahre Haft, ausgesetzt zur Bewährung, plädiert.

Es ist ein Tag der Wahrheit, dieser Urteilstag. Richterin Hütt bringt auch schmerzliche Dinge auf den Tisch, die sich offenbar teilweise hinter den Kulissen zutrugen. Dass die vom Angeklagten so oft geschlagene Nebenklägerin von manchen als „Abzockerin“ angesehen werde, die es gerne habe, wenn sie mal „gebatscht“ (geschlagen) werde – das hat das Gericht offensichtlich empört. Und: „Die Entscheidung der Nebenklägerin, nach dem Crash beim Angeklagten zu bleiben, war natürlich keine Einladung, sie weiter zu schlagen.“ Man sehe, sagt Hütt, warum es manchen Opfern häuslicher Gewalt immer noch schwerfalle, Anzeige zu erstatten.

x