Rhein-Pfalz Kreis Haft wegen illegaler Kräuter

Zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten ohne Bewährung ist am Donnerstag vom Amtsgericht Frankenthal ein mehrfach vorbestrafter 51-Jähriger aus Bobenheim-Roxheim verurteilt worden.

Der Mann hatte im Mai und Juli 2015 an Erwachsene und Minderjährige Kräutermischungen verkauft, in denen sich Substanzen befanden, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. „Deshalb ist es nicht legal, solche Kräutermischungen zu verkaufen“, betonte der Richter. Drei Erwachsene und ein 15-Jähriger hatten sich im vergangenen Jahr verabredet, um bei dem Angeklagten Kräutermischungen zu kaufen. Sie sammelten das Geld ein, und während zwei von ihnen – darunter der Jugendliche – bei dem Mann die Ware besorgten, bereiteten die anderen beiden einen Joint vor, dem die gekaufte Mischung beifügt wurde. Ein Polizist in Zivil, der das beobachtet hatte, kontrollierte die vier, und nach dem anschließenden Verhör wurde die Wohnung des Angeklagten durchsucht. Dabei fanden die Ermittler drei Lieferscheine, die bewiesen, dass der Angeklagte die Waren im Wert von jeweils knapp 250 Euro in Belgien bestellt hatte. Die Mischung verkaufte er dann für zehn Euro pro Gramm. Laboruntersuchungen zeigten, dass in den Mischungen zum Teil synthetische Cannabissubstanzen waren, sagte der Richter am Donnerstag. In der Szene sei der Angeklagte bekannt, stellte Staatsanwalt Wolfgang Seifert fest. Die Kräutermischungen seien auf eine jugendliche Käuferschicht zugeschnitten. Zwar seien das keine große Mengen und nur eine kleine Gewinnspanne gewesen, jedoch seien in den Mischungen Stoffe, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, so der Staatsanwalt. Rechtsanwalt André Mario betonte, der Angeklagte sei der Meinung gewesen, dass alles legal sei und diese Mischungen nicht harten Drogen entsprächen. Während der Verhandlung wurden drei Zeugen vernommen, die bestätigten, dass sie bei dem Mann mehrmals Kräuter gekauft hatten. Der Angeklagte äußerte sich in der Verhandlung nicht zum Tatvorwurf. Er hatte die Kräuter selbst konsumiert und ist mehrfach vorbestraft wegen Körperverletzung, Diebstahls, Betrugs, unerlaubten Besitzes von Drogen und weil er gegen Bewährungsauflagen verstoßen hat. |ef

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