Limburgerhof RHEINPFALZ Plus Artikel Höhere Hundesteuer: Mit wieviel Mehreinnahmen die Gemeinde rechnen kann

Vorbildlich: Bei Hundehalten viel zu beanstanden hat der Vollzugsdienst nicht.
Vorbildlich: Bei Hundehalten viel zu beanstanden hat der Vollzugsdienst nicht.

Knapp 12.000 Einwohner hat Limburgerhof. 631 davon haben mindestens einen Hund. Und die werden ab kommendem Jahr bei der Hundesteuer etwas tiefer in die Tasche greifen müssen. Aber was macht eigentlich die Gemeinde für die Halter und deren Tiere?

Wer sich einen Hund zulegt, muss innerhalb von 14 Tagen der Gemeinde melden, um welche Rasse es sich handelt, wann der Vierbeiner geboren ist und wann und wo er angeschafft wurde. Seit 2017, als die Hundesteuer in Limburgerhof letztmals erhöht wurde, zahlt ein Halter pro Jahr für den ersten Hund 54 Euro und für jeden weiteren 84 Euro. Das wird, wenn der Ortsgemeinderat Anfang Dezember der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgt, künftig teurer. Ab Januar verlangt die Gemeinde für den ersten Hund 72 Euro, für jeden weiteren 108 Euro. Im Vergleich zu den Nachbarorten ist die Hundesteuer in Limburgerhof noch günstig. Schifferstadt verlangt für jeden Hund 108 Euro. Dannstadt fordert 80 Euro für den ersten, 110 Euro für den zweiten und 150 Euro für jeden weiteren Hund. Ein bisschen billiger ist es in Mutterstadt, wo für den ersten Hund 60, für den zweiten 100 und für jeden weiteren 150 Euro fällig werden.

Kampfhunde oder, korrekt ausgedrückt, „gefährliche Hunde“ kosten bisher in Limburgerhof nicht mehr Steuern als andere Hunde. Das wird sich jetzt aber ändern. Für den ersten Hund dieser Art werden 600 Euro fällig, für einen „Zweitkampfhund“ auf Vorschlag von Monika Bier (FWG) sogar 960 Euro. In diesem Fall geht es der Gemeinde nicht in erster Linie um die Steuereinnahmen, sondern um eine steuernde Wirkung, denn das Halten gefährlicher Hunde soll möglichst unattraktiv werden. Doch welche Hunde sind gefährliche Hunde? Zum einen bestimmte Rassen wie Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier oder Hunde, die von einer dieser Rassen abstammen. Außerdem Hunde, die sich als bissig erwiesen haben, Wild oder Vieh hetzen oder reißen, in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben und solche Hunde, die eine hohe Kampfbereitschaft, Angriffslust oder ähnliches bewiesen haben.

33 Dogstations im Ort

An diesem Punkt hakte Bernd Lohe (SPD) nach, nach eigener Aussage stolzer Besitzer eines sehr flauschigen Vier-Kilo-Hundes. Wäre dieses Fellknäuel ein gefährlicher Hund, wenn er jemanden anfällt, der in seinen Garten steigt? „Gefährlich ist ein Hund, wenn er dem Ordnungsamt gemeldet ist“, erklärte Bürgermeister Andreas Poignée (CDU) dazu. Zurzeit leben in Limburgerhof übrigens sechs „gefährliche Hunde“. Befreit von der Hundesteuer sind hingegen Assistenz- beziehungsweise Rettungshunde und Jagdhunde, wenn sie von Jägern gehalten werden und die Jagdprüfung bestanden haben.

Bleibt es bei den 631 „Ersthunden“ und den 95 „Zusatzhunden“, wie es im Behördendeutsch genannt wird, dann nimmt die Gemeinde Limburgerhof künftig 14.000 Euro mehr durch die Hundesteuer ein. Dafür tut sie aber auch einiges für die Hundehalter, wie eine Nachfrage beim Ordnungsamt zeigt. 33 sogenannte Dogstations, ausgestattet mit Kottüten und einem Mülleimer, hat die Gemeinde aufgestellt und leert sie regelmäßig mindestens zweimal pro Woche. Das Angebot werde gut angenommen und die Dogstations in der Regel auch nicht für die Entsorgung von anderem Müll verwendet. Etwa fünf Stunden Arbeit sei das für den Bauhof jede Woche, teilt das Ordnungsamt mit.

„Großteil der Hundehalter ist zuverlässig“

„Ein Hundehalter ist grundsätzlich dazu verpflichtet die Hinterlassenschaften seines Hundes zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlung kann ein Bußgeld ergehen“, erklärt Thomas Bauer vom Vollzugsdienst der Gemeinde. Viel zu beanstanden hat er aber nicht. Etwa ein bis zwei Beschwerden im Monat bekommt er. Die meisten Beschwerden betreffen den Ortsrand und Feldwege. Die Unsitte, Hundekot zwar in Beutel zu verpacken, die Tüten dann aber in der Landschaft stehen zu lassen, sei in Limburgerhof nicht sonderlich verbreitet.

Beschwerden gehen beim Ordnungsamt auch über nicht angeleinte oder gar bissige Hunde ein. „In einem solchen Fall kann es Auflagen seitens der Ordnungsbehörden geben. Dies kann zum Beispiel in Form einer Maulkorbpflicht erfolgen“, führt Bauer aus. „Zu Beschwerden wegen gefährlicher Hunde und Hundegebell kommt es glücklicherweise nicht sehr oft.“

Insgesamt hat das Ordnungsamt nicht sehr viel an den Hundehaltern in Limburgerhof auszusetzen. „Einen Großteil der Hundehalter würden wir als zuverlässig und verantwortungsbewusst bewerten“, urteilt Bauer. Allerdings gebe es auch die Art Hundehalter, denen mangels persönlicher Eignung die Haltung von Hunden untersagt werden sollte. Hat das Ordnungsamt da Anhaltspunkte, wird es tätig und schaltet bei Bedarf auch das Veterinäramt ein.

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