Dannstadt-Schauernheim RHEINPFALZ Plus Artikel Geplantes Neubaugebiet: Letzte Frist für die Veränderungssperre

Um diese freie Fläche geht es. Sie soll vorerst nicht bebaut werden, denn hier soll mal eine Straße ins Neubaugebiet führen.
Um diese freie Fläche geht es. Sie soll vorerst nicht bebaut werden, denn hier soll mal eine Straße ins Neubaugebiet führen.

Um eine Zufahrt für das geplante Neubaugebiet „Zwischen Hauptstraße und Böhler Straße“ im Ortsteil Dannstadt zu sichern, hat der Ortsgemeinderat bereits vor drei Jahren eine Veränderungssperre verhängt. Die hat er jetzt erneut verlängert. Eine weiteres Mal ist aber nicht erlaubt.

Das Dorf scheint ein attraktiver Wohnort zu sein, jedenfalls berichtet die Verwaltung immer wieder von der großen Nachfrage nach Wohnungen. Daher wollten die Dannstadt-Schauernheimer Politiker neue schaffen, und zwar zwischen der Hauptstraße, der Böhler Straße und den Agrarbetrieben im Südwesten der Gemeinde. Rechtliche Voraussetzung für das angestrebte Neubaugebiet ist ein Bebauungsplan. Dessen Aufstellen hat der Rat bereits im Februar 2017 beschlossen.

Ein wichtiger Aspekt bei einem solchen Vorhaben sind die Zufahrten. Schließlich sollen die künftigen Bewohner ja auch zu ihren Häusern gelangen. Im Fall des Dannstadter Neubaugebiets verläuft eine dafür geeignete Trasse über eine Baulücke in der Hauptstraße, für die sich dem Vernehmen nach auch private Bauherren interessieren. Damit nicht einer von ihnen das Grundstück zubaut, während die Politiker und die von ihnen beauftragten Fachbüros am Bebauungsplan feilen, hat der Ortsgemeinderat im April 2019 eine Veränderungssperre beschlossen. Diese galt zunächst zwei Jahre. Aufgrund mancher Schwierigkeiten gelang es den Beteiligten jedoch nicht, innerhalb dieser Zeit den Bebauungsplan fertigzustellen. Also verlängerte der Rat 2021 die Veränderungssperre um ein Jahr. Die Planarbeiten haben sich seitdem allerdings weiter in die Länge gezogen, da es immer neue rechtliche Hürden wie verschiedene Gutachten und deren Folgen zu berücksichtigen galt. Inzwischen steht fest: Bis zum Ablauf der Sperre am 27. April wird der Bebauungsplan nun wieder nicht fertig.

BIs Ende April 2023 muss es durch sein

Also ist die Mehrheit des Ortsgemeinderats in der jüngsten Sitzung des Gremiums der Empfehlung gefolgt, die Sperre noch einmal zu verlängern. Das darf aber nicht auf ewig so weitergehen. Denn die zweite Verlängerung muss laut Gesetzgeber die letzte sein. Deshalb ist nun ein wenig Eile geboten, denn das bedeutet: Die Kommune hat noch bis zum 27. April 2023 Zeit, den Bebauungsplan zu erstellen. Ist er bis dahin nicht fertig, dürfte ein privater Bauherr auf dem Grundstück, auf dem die Ortsgemeinde eine der Zufahrten zum Neubaugebiet anlegen möchte, zum Beispiel ein Wohnhaus bauen oder etwas anderes.

„Es ist sehr wichtig, dass wir das tun“, warb Marc Hauck (FDP) vor der Abstimmung im Rat für diese letzte Möglichkeit, die geplante Zufahrt zu sichern. Das Problem werde die Umsetzung, das Aufstellen des Bebauungsplans müsse unbedingt in dem verbleibenden Jahr gelingen. Denn klar ist den Beteiligten auch: Würde auch noch eine der Zufahrten wegfallen, würde es noch herausfordernder, das ohnehin schwierige Neubaugebiet zu verwirklichen. Vor diesem Hintergrund pflichtete Ortsbürgermeisterin Manuela Winkelmann (CDU) dem Liberalen Hauck bei. Am Ende unterstützten CDU, FDP und SPD die letztmalige Verlängerung der Sperre. Die Grünen-Fraktion stimmte als einzige dagegen. „Weil wir grundsätzliche Bedenken gegen das Gebiet haben“, begründete die Fraktionsvorsitzende Almut Schaab-Hehn.

Dass der Gesetzgeber es ernst meint mit der zulässigen Höchstdauer, hat vor einigen Jahren das Beispiel Altrip gezeigt: Dort hatte das Oberverwaltungsgericht Koblenz eine Veränderungssperre rückwirkend aufgehoben, weil sie schon zu lange in Kraft war.

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