Rhein-Pfalz Kreis Gemeinde brütet über Krähenproblem
Nach der Brutzeit ist vor der Brutzeit. Auch wenn auf dem Lambsheimer Friedhof über Sommer wieder Ruhe eingekehrt ist und die Krähen ihre Nester verlassen haben, muss die Gemeinde über eine längerfristige Lösung nachdenken. Wie berichtet, hatte die Kolonie im Frühjahr den Unmut einiger Bürger erregt, weil die Vögel sich in den vier hohen Platanen niedergelassen hatten und mit ihrem Kot Gräber und Besucher beschmutzten. Das Gutachten des Umweltexperten Friedrich K. Wilhelmi aus Mutterstadt liegt vor. Er bewertet darin alle möglichen Methoden, um die Krähen zu vertreiben, warnt aber zugleich: „Eine perfekte Abwehrmethode ist kaum zu finden.“ Stattdessen solle man visuelle und akustische Techniken kombinieren und mehrmals wechseln, weil die Tiere schnell lernten, wenn ihnen keine Gefahr droht. Besonders an Scheuchen und Greifvogelattrappen gewöhnen sich die Krähen schnell. Wilhelmi recherchierte, dass gasgefüllte Ballons effektiv sein sollen. Sie schweben an einer etwa 30 Meter langen Leine und kosten etwa 13 bis 39 Euro pro Stück. Dazu kommen akustische Vergrämungen, die als noch wirkungsvoller gelten, aber auf dem Friedhof eher nicht in Frage kommen. Ein Lautsprecher, der Angstschreie der Krähen abspielt, koste zwischen 520 und 5800 Euro. Knallschreckgeräte, wie sie in Lambsheim in den Vorjahren eingesetzt wurden, seien dagegen nur mittelmäßig erfolgreich – und waren von den Behörden bereits wegen der Lärmbelästigung abgelehnt worden (wir berichteten). Am besten könnten Krähen mit ihren natürlichen Feinden, den Bussarden, vertrieben werden. Da Falkner über mehrere Wochen fast täglich vor Ort sein müssen, kann der Einsatz aber teuer werden. Und auch hier könnten die Krähen zurückkehren, weshalb der Umweltexperte zu einer Kosten-Nutzen-Abwägung rät. Überhaupt sind Geduld und Ausdauer gefragt: Um eine Kolonie zu vergrämen, müsse man die Maßnahmen über mehrere Brutzeiten planen. Im Winter ließen sich die Tiere dabei leichter von ihrem Stammplatz vertreiben als während der Brutzeit. Störe man die Tiere, könnten sich die Kolonien aufsplitten und mehrere Teilkolonien bilden und sich ausbreiten. Sie gezielt an einer anderen Baumgruppe anzusiedeln, sei ebenfalls schwierig, weil sie nur bestimmte Bäume bevorzugen: große, lichte Exemplare am Rande von Feldern in der Nähe ihrer Futterquellen. Nur in Notfällen – wenn sich große Kolonien zum Beispiel an Krankenhäusern oder Schulen niedergelassen haben – dürfen Nester entfernt und Bäume zurückgeschnitten werden. Dafür braucht man dann die Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde. Das Gesetz verbietet es eigentlich: Denn die Saatkrähe gilt zwar nicht mehr als gefährdet, zählt aber laut EG-Vogelschutzrichtlinie zu den besonders geschützten Arten. Laut Bundesnaturschutzgesetz Paragraf 44 ist es „verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören“. Speziell bei standorttreuen Kolonien dürfen die Nistbäume deshalb auch außerhalb der Brutzeit nicht zurückgeschnitten werden, um sie für den Nestbau unattraktiv zu machen. Während der Sommerpause ruhte das Thema, in nächster Zeit will Ortsbürgermeister Herbert Knoll (CDU) allerdings mit dem Ordnungsamt, den Ortsgemeindegremien und den Naturschutzbehörden das Ergebnis des Gutachtens besprechen. „Wir müssen uns bei den Behörden erkundigen, was man überhaupt machen kann“, meint Knoll auf Nachfrage. Und die Verwaltung müsse auch konkrete Angebote einholen, um die Kosten abzuwägen. Dann könne die Gemeinde am besten gleich mehrere Methoden gleichzeitig beantragen, um keine Zeit zu verlieren, stellt sich Knoll vor. „Denn es dauert ja, bis die Behörde entscheidet. Sonst brüten die Vögel schon wieder.“ Der Ortsbürgermeister liebäugelt am ehesten noch damit, die Bäume zurückzuschneiden. „Dann ist ein paar Jahre Ruhe. Allerdings verliert der Friedhof an Charakter.“