Bobenheim-Roxheim RHEINPFALZ Plus Artikel Gegen Dauerparker: Strafzettelgefahr auf Globus-Parkplatz

Schilder am Globus-Markt weisen auf neue Parkplatzregeln hin. Wer länger als drei Stunden zum Einkaufen braucht, muss sich vorse
Schilder am Globus-Markt weisen auf neue Parkplatzregeln hin. Wer länger als drei Stunden zum Einkaufen braucht, muss sich vorsehen.

Auf der großen Parkfläche am Einkaufszentrum in Bobenheim-Roxheim dürfen seit Ende Oktober Autos nicht länger als drei Stunden abgestellt werden. Wer das nicht weiß oder vergisst, muss mit einem saftigen Knöllchen rechnen. So wie eine Frankenthalerin, die das unanständig findet. Die Firma Globus widerspricht.

Seit vielen Jahren besuchen Iris und Gerhard Held das Einzelhandelsgebiet im Südring, weil dort außer dem Stammfriseursalon auch noch Dienstleister und andere Geschäfte ansässig sind. „Und dann kommt so etwas“, schreibt Gerhard Held. Er berichtet der RHEINPFALZ von der neu eingeführten Parkraumbewirtschaftung auf dem als Globus-Parkplatz bekannten Gelände. Im November habe seine Frau nichtsahnend dort geparkt, weil ein langer Friseurtermin anstand, dem das Einkaufen im Lebensmittel- und im Getränkemarkt folgten.

Vier Stunden und 20 Minuten stand das Auto des Ehepaars auf dem Parkplatz. Das weiß Held so genau, weil nach weniger als zwei Wochen ein Schreiben der Firma Parkdepot ins Haus flatterte: eine „Forderung aus Vertragsstrafe“ in Höhe von 40 Euro. Das Autokennzeichen war bei der Ein- und Ausfahrt des Wagens erfasst worden, deswegen kann das in München ansässige Unternehmen das Überschreiten der erlaubten dreistündigen Parkdauer exakt angeben.

Gerhard Held protestierte. Die Neuerung sei unzureichend kommuniziert worden, argumentiert er. „Wenn man schon hundertmal dort hingefahren ist, schaut man nicht nach, ob irgendwo ein neues Hinweisschild angebracht wurde.“ Er hätte sich wahrnehmbare Informationen im Globus-Markt und dem Friseursalon gewünscht. Die Parkdepot GmbH aber blieb unerbittlich.

Unbelehrbare Dauerparker

Die Pressestelle des Einzelhandelsunternehmens Globus, dem der Parkplatz gehört, hingegen liefert auf Anfrage der RHEINPFALZ ein paar Hintergrundinformationen zur Umstellung auf die Parkplatzüberwachung. Demnach kam es häufiger vor, dass Kundenparkplätze, die in der Regel jeweils 30 bis 90 Minuten benutzt würden, „von Anwohnern, Fahrgemeinschaften, Handwerkerfahrzeugen und Lkw zum Dauerparken genutzt wurden“. Deshalb seien insbesondere an Wochenenden zu den Haupteinkaufszeiten nicht genügend Stellplätze für Kunden vorhanden gewesen. Mitteilungen an den Autos der Dauerparker hätten nicht die erhoffte Wirkung gezeigt, teilt die gemeinsame Pressestelle der Globus-Markthallen mit. Deshalb „haben wir uns nach sorgfältiger Abwägung dazu entschlossen, eine Parkraumüberwachung einzuführen“.

Seit Ende Oktober ist die Parkzeit auf drei Stunden begrenzt, eine Möglichkeit, ein Ticket zu lösen oder Zeitüberschreitungen vor Ort zu bezahlen, gibt es nicht. Aber: Kunden könnten an der Informationstheke die Parkdauer um zwei Stunden verlängern. Sollte nach diesen fünf Stunden nochmals weitere Zeit benötigt werden, könnten sie sich an die Globus-Mitarbeiter an der Information wenden, „die unkompliziert und kulant weiterhelfen werden“, teilt der Pressesprecher mit.

Kundin hätte Durchsagen erwartet

Das müsse man ja aber erst einmal wissen, argumentiert Iris Held, die ungefähr alle zwei Wochen bei Globus einkauft und es gut gefunden hätte, wenn sie im Markt selbst auf das neue Parklimit aufmerksam gemacht worden wäre – „zum Beispiel durch regelmäßige Durchsagen“. Globus widerspricht dem Eindruck, die Umstellung sei von Kunden unbemerkt vonstatten gegangen. Es seien schließlich mehr als 30 großformatige Schilder an den Einfahrten und auf dem Parkplatz aufgestellt worden. „Darüber hinaus haben wir sowohl benachbarte Unternehmen als auch die Unternehmen, die sich in unserer Markthalle in Bobenheim-Roxheim befinden, vorab über die Maßnahme informiert.“ Das Personal sei geschult und auf Ausnahmen hingewiesen worden. Friseurkunden etwa könnten die Parkzeit direkt im Salon um zwei Stunden verlängern.

Gerhard Held hält die Behauptung, Kunden könnten die Parkzeit verlängern, für nicht stichhaltig, sondern für nachgeschoben. „Nachdem wir den Strafzettel erhalten haben, habe ich unter www.ticket.park-depot.de den Fall geschildert“, sagt Held. Er habe die Info erhalten, dass eine Parkdauer von mehr als drei Stunden grundsätzlich kostenpflichtig sei. Ausnahmen seien gesundheitliche Notfälle oder andere besondere Umstände, die das Wegfahren unmöglich machen. Und das müsse nachgewiesen werden. „Da ist von der Möglichkeit einer Verlängerung wegen längerem Aufenthalt keine Rede“, so Held.

Das Ehepaar Held hat das Ticket notgedrungen bezahlt. Wenn es schon keine Gutschrift von Globus gibt, wie die beiden es aufgrund der jetzt bekannt gegebenen Verlängerungsoption erwarten würden, dann möchten sie über diesen RHEINPFALZ-Bericht wenigstens andere Kunden, die ebenfalls mal länger als drei Stunden auf dem Gelände zu tun haben, warnen.

x