Bobenheim-Roxheim RHEINPFALZ Plus Artikel Geflüchtete: Gemeinde kündigt Vereinbarung mit Landkreis

Bobenheim-Roxheim bereitet sich darauf vor, neue Flüchtlingsunterkünfte zu bauen.
Bobenheim-Roxheim bereitet sich darauf vor, neue Flüchtlingsunterkünfte zu bauen.

Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim will eine Vereinbarung mit dem Rhein-Pfalz-Kreis kündigen, die alle Gemeinden einmal unterzeichnet hatten. Darin ist die Übertragung von Aufgaben zur Unterbringung von Geflüchteten vom Kreis an die Gemeinden geregelt. Jetzt will die Gemeinde diese Vereinbarung aber nicht mehr mittragen. Eine Klausel könnte jedoch verhindern, dass das einfach so geht.

Am Ende sind es drei Enthaltungen und 24 Ja-Stimmen, mit denen die Kündigung der Vereinbarung beschlossen wird. Beantragt hatte das die SPD-Fraktion Ende August, auch im Hauptausschuss war das Thema kürzlich besprochen worden, allerdings nichtöffentlich. Bis kurz vor Beginn der Gemeinderatssitzung am Donnerstag war nichts von dem Antrag an die Öffentlichkeit gelangt. Der hat es in sich: Die seit 2016 bestehende Vereinbarung zwischen dem Rhein-Pfalz-Kreis und den Gemeinden im Kreis zur Übertragung der Aufgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes will Bobenheim-Roxheim nun aufkündigen. Fristgerecht drei Monate vor Ende der Laufzeit. Deshalb schwingt am Donnerstagabend auch eine gewisse Eile mit, denn bis Ende September muss die Kündigung ausgesprochen sein.

Beschlossen worden ist letztlich folgender erweiterter Antrag der CDU-Fraktion, der klar formuliert: Kommt es bis Jahresende nicht zu einer Einigung zwischen Kreis und Gemeinde, dann wird die Gemeinde im nächsten Jahr „wegen fehlender finanzieller Mittel keine Container für Flüchtlinge errichten“, wie es im CDU-Antrag steht. Der Kreis könne dann jedoch Container auf eigene Kosten an Standorten in Bobenheim-Roxheim errichten.

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„Üblich in Rheinland-Pfalz ist die Delegation der Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf die kreisangehörigen Gemeinden und Verbandsgemeinden per Satzung“, heißt es in der Begründung der Beschlussvorlage Nr. 2023/065. Lediglich im Rhein-Pfalz-Kreis existiere eine andere Verfahrensweise – eben jene Vereinbarung, die von den Gemeinden im Kreis im Sommer 2016 unterzeichnet worden ist.

Für die übertragenen Aufgaben bekommen die Gemeinden der Vereinbarung zufolge monatlich 547,45 Euro je Asylbewerber. Der Kreis würde inzwischen jedoch mehr als 800 Euro pro Person erhalten, meint Oswald Fechner von der SPD-Fraktion in der Sitzung. Hans-Georg Löcher (FWG) pflichtet dieser Argumentation bei: „Die Voraussetzungen haben sich seit damals geändert“, sagt er mit Blick auf die vor sieben Jahren unterzeichnete Vereinbarung.

Die Pauschale sei seit 2016 nicht mehr angepasst worden, heißt es auch in der Begründung der Beschlussvorlage. Das reiche nicht mehr aus, gerade mit Blick auf laufende Kosten künftiger Gemeinschaftsunterkünfte. Die Gemeinde kritisiert außerdem, dass aufgrund einer beschleunigten Anerkennungspraxis im Asylrecht die Geflüchteten „meist nur sehr kurz Asylbewerberleistungen erhalten“, ehe das Jobcenter zuständig werde. In diesem Fall werde die Pauschale nicht weiter gewährt, Betreuungs- und Integrationskosten würden aber weiterhin für die Gemeinde anfallen, da diese nicht vom Jobcenter übernommen würden.

Die Verwaltung in Bobenheim-Roxheim rechnet damit „künftig jährlich drei neue Gemeinschaftsunterkünfte oder Containerdörfer“ errichten zu müssen, wenn es bei den derzeitigen Zuteilungszahlen bleibt. Bürgermeister Michael Müller (SPD) sieht deshalb ein jährliches Defizit von mindestens 1,5 Millionen Euro im Gemeindehaushalt, der ohnehin unausgeglichen ist.

Landrat: „Völlig unlogisch“

Müller bringt an diesem Abend auch seine Enttäuschung gegenüber den Versprechen des Landrats Clemens Körner (CDU) zum Ausdruck. Entgegen früherer Aussagen habe es bisher keinerlei zusätzliche finanzielle Unterstützung gegeben, um aus den roten Zahlen herauszukommen.

Für Körner war das Thema am Donnerstag noch völlig neu, wie er auf RHEINPFALZ-Anfrage betonte. Die Beschlussvorlage habe er zu dem Zeitpunkt noch nicht gesehen, Informationen nur aus der Presseanfrage erhalten. Sein Ersteindruck: „Das kommt mir völlig unlogisch vor.“ Körner meint, dass die Gemeinde auch im Falle einer Kündigung zuständig sei, dann aber kein Geld mehr vom Kreis kriegen würde. Die höhere Summe von rund 845 Euro gebe es nur für nicht anerkannte Flüchtlinge, also zum Beispiel nicht für Ukrainer. Würde der Kreis Bobenheim-Roxheim mehr Geld geben, müsste er das auch anderen Gemeinden geben. Damit würde die Kreisumlage steigen, meint Körner. „Es wäre vernünftiger gewesen, den Bürgermeister zu beauftragen, das erstmal mit uns zu erörtern und dann um einen Bericht zu bitten“, sagt der Landrat. Ihm erschließe sich die Sinnhaftigkeit der Vorgehensweise nicht. Um mehr zu der Sache sagen zu können, müsste er jedoch erst die Unterlagen und die Situation genau prüfen.

Der Gemeinderat hofft mit der Kündigung Druck auf den Kreis ausüben zu können, um neue Bedingungen bei der Kostenübernahme aushandeln zu können. Doch da ist auch noch eine Bedingung in der Vereinbarung, die das verhindern könnte. In Paragraf sechs ist festgehalten, dass die Kündigung nur dann wirksam ist, wenn eine Mehrheit der Kreisgemeinden, also mindestens sechs, gleichzeitig kündigt. Bürgermeister Müller hat dazu erklärt, dass er gegebenenfalls prüfen lassen wolle, ob diese Art von Vertrag überhaupt „sauber“ gewesen ist. Dafür müsste er sich wohl an die Aufsichtsbehörde des Kreises, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), wenden.

Diese teilt in einer ersten Stellungnahme auf RHEINPFALZ-Anfrage mit: „Uns sind in unserer Funktion als Kommunalaufsicht in der Regel nur solche Vereinbarungen vorzulegen, die einer gesetzlichen Prüf- und Genehmigungspflicht unterliegen, wovon im Fall der betreffenden Vereinbarung aus dem Jahr 2016 nicht auszugehen ist.“ Bisher sei niemand in dieser Sache an die ADD herangetreten.

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