Rhein-Pfalz Kreis Gartenstraße: Sanierung verschoben

Einstimmig hat der Gerolsheimer Gemeinderat am Dienstagabend den Nachtragshaushalt für 2015 verabschiedet. Grund für die Änderungen war unter anderem, dass die für dieses Jahr geplante Sanierung der Gartenstraße verschoben wurde: Sie soll erst 2016 oder 2017 stattfinden soll, teilte Ortsbürgermeister Erich Weyer (FWG) mit.
Im Finanzhaushalt stehen im Nachtragshaushalt Einzahlungen von 2,3 Millionen Euro Auszahlungen von etwas mehr als 2,2 Millionen gegenüber. Unterm Strich bleibt ein Überschuss von 88.000 Euro. Ursprünglich hatte die Gemeinde mit einem Minus von 150.000 Euro gerechnet. Darin einkalkuliert war die Sanierung der maroden Gartenstraße, die für 2015 geplant war und voraussichtlich 450.000 Euro kosten soll. „Die Sanierung wird frühestens 2016 stattfinden, weil die Planung noch nicht abgeschlossen ist“, sagte Ortschef Weyer. So fallen 2015 lediglich Planungskosten in Höhe von 20.000 Euro an. „Sobald die Planung steht und die Zuschüsse vom Land genehmigt sind, werden wir eine Bürgerversammlung abhalten, damit die Anwohner Kritik und Ideen einbringen können.“ Danach werde der Rat über den Ausbau abstimmen. Ein Teil der Kosten soll über wiederkehrende Beiträge auf die Bürger umgelegt werden. Der neue Ergebnishaushalt schließt mit einem Fehlbetrag von rund 47.000 Euro ab. Das Minus fällt damit etwa um 2000 Euro geringer aus als im ersten Haushaltsplan. Gegenüber der ursprünglichen Planung haben sich einige Änderungen ergeben. Für 2014 hatte die Gemeinde beispielsweise die Installation von Schallschutzdecken am Rathaus geplant. Das soll 2015, parallel zu Streicharbeiten am Gebäude, stattfinden. Hierfür hat die Gemeinde 15.000 Euro in den Haushalt eingestellt. Weil in diesem Jahr mehr Kinder die Kindertagesstätte besuchen, wurde, den Landesvorschriften folgend, eine zusätzliche halbe Stelle geschaffen, die die Gemeinde nach Abzug der Kreis- und Landeszuschüsse rund 3100 Euro im Jahr kostet. Ein weiterer Faktor: die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer, die der Rat im vergangenen November beschlossen hat. Wie berichtet, beläuft sich seit 1. Januar 2015 der Satz für die Grundsteuer A für landwirtschaftliche Flächen auf 300 Prozent (vorher 295 Prozent), der Satz für die Grundsteuer B für Baugrundstücke auf 365 Prozent (vorher 360 Prozent). Der Rat folgte damit den Vorgaben des Landes: Wegen der im Vergleich zu anderen Bundesländern niedrigen rheinland-pfälzischen Grundsteuern hatte der Landtag bereits im September 2013 eine Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes beschlossen. (nasu)