Rhein-Pfalz-Kreis RHEINPFALZ Plus Artikel Frühjahrsputz im Garten: Wohin mit Grassoden und Co.?

Sie misten in ihrem Schuppen aus? Die Müllfibel des Kreises hilft beim richtigen Entsorgen.
Sie misten in ihrem Schuppen aus? Die Müllfibel des Kreises hilft beim richtigen Entsorgen.

„Ist da Erde mit dran? Dann können Sie das nicht in den Grünschnittcontainer werfen.“ Kritisch beäugt die zuständige Dame an einer Grünschnittsammelstelle auf einem Wertstoffhof im Rhein-Pfalz-Kreis die Körbe mit Gartenabfällen. Ja, natürlich ist an den herausgerissenen Unkrautbüscheln und den abgestochenen Grassoden noch Erde dran. Und was jetzt?

Die typisch deutsche Gründlichkeit bei der Mülltrennung ist selbst für den Hobbygärtner, der seinen Garten im Frühjahr herrichtet, Unkraut jätet, die Rasenkanten absticht und das Chaos im Schuppen beseitigt, eine Herausforderung. Warum darf Erde nicht mit dem anderen Grünzeug, das ja schließlich selbst zu Erde werden soll, auf einen Haufen?

Das hat einen ganz praktischen Grund, erklärt der für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft zuständige Kreisbeigeordnete Volker Knörr (CDU). „Der Grünschnitt wird mit einer Art Häcksler zerkleinert und die Erde macht die Messer stumpf“. Er empfiehlt, die Erde so gut wie es geht aus den Wurzeln zu schlagen, dann können die Pflanzen in die Container auf den Wertstoffhöfen. Bei Unkraut und verblühten Balkonpflanzen leuchtet das ein, aber was macht man mit Grassoden?

Blumenerde für den Landwirt?

Da hilft ein Blick in das Abfall-ABC auf der Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises. Ein Nachschlagewerk, das Knörr jedem, der etwas wegwerfen möchte, wärmstens empfiehlt, denn nicht alles kommt in die Sorte Müll, die man vermutet. Grassoden dürfen zum Beispiel weder auf Wertstoffhöfe noch auf die Kreisbauschuttdeponie gebracht werden, sondern müssen kostenpflichtig am Biokompostwerk Mutterstadt der Firma Zeller abgegeben werden. Das gilt auch für Wurzeln. Anders ist das mit Blumenerde. Wer sie nicht im heimischen Garten verstreut, darf sie in kleinen Mengen in die Biotonne oder den Restmüll werfen. Größere Mengen müssen auf die Kreisbauschuttdeponie in Schifferstadt. Besser sei es aber, einen Landwirt zu fragen, ob man unbelastete Blumenerde auf ein Feld kippen darf, heißt es im Abfall-ABC.

Soweit klar. Die Rasenkanten sind sauber, die Beete vorbereitet, die Pflanzen bereit zum Einpflanzen. Was macht man mit den Pflanztöpfen? Dürfen die jetzt in den gelben Sack, obwohl sie keinen grünen Punkt haben? Ja, bestätigt Knörr und beruft sich wieder auf das Abfall-ABC. Doch Vorsicht: Übertöpfe müssen in die Restmülltonne, große Blumenkübel gehören auf den Sperrmüll und Tongefäße können in die Bauschuttcontainer der Wertstoffhöfe geworfen werden. In haushaltsüblichen Mengen, sprich bis zu einer Kofferraumladung voll.

Was ist mit der toten Maus?

Jetzt ist das Aufräumen des Gartenschuppens an der Reihe: Ausgediente Gartengeräte kommen auf den Sperrmüll, ebenso wie Gartenmöbel. Elektrogeräte gehören zum Elektroschrott auf die Wertstoffhöfe. Dass Pflanzenschutzmittel, die nicht mehr benötigt werden, zum Schadstoffmobil gebracht werden müssen, leuchtet ein. Dass das auch für Düngerreste gilt, ist vielleicht nicht jedem bewusst. Die tote Maus, die man vielleicht beim Aufräumen in der Ecke des Schuppens findet, darf vergraben werden, aber tief genug, dass sie andere Tiere nicht mehr ausgraben. Alternativ darf sie auch, in eine Plastiktüte verpackt, im Restmüll beerdigt werden. Aber niemals in der Biotonne.

Wird der Sandkasten nicht mehr gebraucht, kann der Kasten selbst zum Sperrmüll gestellt werden, der Sand aber muss entweder anderweitig genutzt oder kostenpflichtig über ein privates Entsorgungsunternehmen entsorgt werden. Ganz blöd wird es, wenn man sich mal Eisenbahnschwellen in den Garten geholt hat, um die Beete einzufassen. Die sind nämlich schadstoffbelastet. Wenn sie ausgebaut werden, müssen sie als Sonderabfälle über ein privates Entsorgungsunternehmen gehen und dürfen nicht an anderer Stelle wieder eingebaut werden.

Fall-Obst nur in kleinen Mengen in die Bio-Tonne

So, der Garten ist aufgeräumt. Hier noch eine kleine Vorschau für den Herbst: wer viele Obst-Bäume hat, hat zwangsläufig auch viel Fallobst. Wer es nicht verwenden oder selbst kompostieren kann, darf es in kleinen Mengen in die Biotonne werfen. Große Mengen müssen aber kostenpflichtig bei privaten Entsorgungsbetrieben abgeliefert werden. Ebenso wie Küchenabfälle und – siehe oben – Grassoden, darf Fallobst nicht in die Grünschnittcontainer.

Die Beispiele zeigen: Ein Blick in das Abfall-ABC kann durchaus erhellend sein. Beim Stöbern erfährt man übrigens auch, wie man Videokassetten, Lavalampen oder Schusswaffen entsorgt.

Der Plastikpflanztopf links darf auch ohne grünen Punkt in den gelben Sack. Übertöpfe aber nicht.
Der Plastikpflanztopf links darf auch ohne grünen Punkt in den gelben Sack. Übertöpfe aber nicht.
Wohin mit der Grassode? Sie darf nämlich weder in den Wertstoffhof noch auf die Kreisbauschuttdeponie.
Wohin mit der Grassode? Sie darf nämlich weder in den Wertstoffhof noch auf die Kreisbauschuttdeponie.
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