Rhein-Pfalz Kreis Flotzgrün: Erörterungstermin im Herbst

Römerberg. Voraussichtlich im November wird es einen Erörterungstermin zu der von der BASF beantragten Erweiterung der Giftmülldeponie auf der Insel Flotzgrün geben. Das hat auf Anfrage eine Sprecherin der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd in Neustadt mitgeteilt. Nach ihren Angaben sind zu dem Vorhaben Stellungnahmen von 24 Trägern öffentlicher Belange und anerkannter Naturschutzverbände sowie eine Einwendung einer Privatperson eingegangen.
Der Chemiekonzern hat bei der SGD am 7. April einen Antrag auf Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb des sogenannten achten Abschnitts der Deponie Flotzgrün gestellt. Die Unterlagen zum Antrag lagen unter anderem bei der Verbandsgemeindeverwaltung Römerberg-Dudenhofen und der Stadtverwaltung Speyer von Anfang Juni bis Anfang Juli aus. Die allgemeine Frist für Einwendungen gegen die Planung lief bis 21. Juli; Naturschutzverbände hatten dafür bis Mitte August Zeit. Die BASF hat in ihrem Erweiterungsantrag die Jahresmitte 2016 als den Zeitraum genannt, in dem sie mit dem Bau des etwa zehn Hektar großen achten Abschnitts beginnen will. Die Baukosten werden nach Unternehmensangaben rund 35 Millionen Euro betragen. Nach Aussage von Deponieleiter Frank Eckert wird der schon betriebene siebte Abschnitt voraussichtlich im Lauf des Jahres 2018 vollständig mit Abfällen belegt sein. Der Deponieausbau sei notwendig, sagt Eckert, damit die BASF „22 Jahre Planungssicherheit“ habe. Nach Auskunft einer SGD-Sprecherin ist innerhalb der Einspruchsfrist eine Einwendung einer Privatperson gegen das Vorhaben bei der Behörde eingegangen. Hinzu kommen 24 Stellungnahmen von Städten, Gemeinden, Kreisen, Behörden und Naturschutzverbänden. „Wann genau und wo die Erörterung stattfindet, wurde noch nicht festgelegt. Voraussichtlich wird es im November sein“, informierte die Behördensprecherin. Ort und Uhrzeit der nicht öffentlichen Erörterung sollen in den nächsten Tagen bestimmt werden. Bei der Einwendung der Privatperson geht es nach Mitteilung der SGD um eine mögliche Gefahr für das Trinkwasser, die geplante Betriebsdauer, die Schutzwürdigkeit des Ökosystems und die beantragte „Positivliste der anzunehmenden Abfälle“. Zum Inhalt der Stellungnahmen machte die Sprecherin keine näheren Angaben. Gegen die bevorstehende Entscheidung der SGD zur Planfeststellung kämen als Klageberechtigte dieser private Einwender, die Stadt Speyer, die Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen, der BUND und die BASF in Betracht. Roland Kirsch (Speyer), Regionalbeauftragter Pfalz beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), findet es „toll, dass es einen Erörterungstermin geben wird“. Denn dieser sei bei Planfeststellungsverfahren schon manches Mal durch schriftliche Bescheide der zuständigen Behörde „ersetzt“ worden. Von dem Termin erwartet Kirsch, dass „die Einwendungen von der SGD kritisch geprüft werden“. Sollte es zu einer Genehmigung des Vorhabens kommen, müssten der BASF entsprechende Auflagen gemacht werden. Der BUND lehnt die Erweiterung der Deponie ab, wie er in der von Kirsch formulierten Stellungnahme zum Ausdruck brachte (wir berichteten am 26. August kurz auf der Seite „Südwestdeutsche Zeitung“). Der Standort am Rhein mit stark schwankenden Grundwasserständen und der Gefahr von Hochwasser sei für eine Giftmülldeponie ungeeignet, findet Kirsch. Zudem werde die von der BASF für Abschnitt acht vorgesehene Fläche für die vom BUND geforderte Ausbaggerung und Sanierung der Altbereiche, aus denen Schadstoffe ins Grundwasser gelangt sind, benötigt. Der Römerberger Ortsgemeinderat hat der Erweiterungsplanung der BASF in seiner Sitzung am 21. Juli zugestimmt (wir berichteten). Die Ratsmitglieder regten dabei an, dass die „schüttfähigen Abfälle“ auch künftig ausschließlich per Schiff angeliefert werden. Durch Ausbau und Betrieb des achten Abschnitts seien somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für die Einwohner Römerbergs zu erwarten, lautet die Ansicht des Rats. Die Stadtverwaltung Speyer spricht sich in ihrer Stellungnahme für die Suche nach einem anderen, geeigneteren Deponiestandort aus, um die Anlage auf Flotzgrün in ferner Zukunft schließen zu können. Während des Betriebs des geplanten achten Abschnitts müsse die geforderte Alternative gefunden werden, fordert die Verwaltung. Zudem müsse die BASF eine „angemessene Sicherheitsleistung“ für den Fall von Verunreinigungen des Grund- und Trinkwassers durch Schadstoffe garantieren. Ebenso wie die Stadtwerke sieht die Stadt Lücken bei der Datenlage, etwa zur Untergrundbeschaffenheit, die es zu schließen gelte. Martin Büchner (Freie Wähler), Bürgermeister von Oberhausen-Rheinhausen, erwartet von der Erörterung eine „objektive Behandlung der Einwendungen“. Seine Gemeinde fordert in ihrer Stellungnahme eine unabhängige Überprüfung der Gefahren durch die undichten Altbereiche sowie Alternativen zur Ablagerung künftiger Abfälle. Unabhängige Gutachten zur Altdeponie und darüber hinaus eine Untersuchung des Grundwassers auf „alle möglichen Stoffe“ verlangt der BUND. Funktionär Kirsch fordert zudem die Veröffentlichung einer im Auftrag der BASF 2013 von CMD Smith erstellten und längst vorliegenden Gefährdungsabschätzung.