Rhein-Pfalz Kreis Flüchtlingskind: Kreis sucht Gespräch wegen Nachzug

Bobenheim-Roxheim. Möglicherweise eröffnet sich nun doch eine Chance, dass die kleine Tochter einer syrischen Flüchtlingsfamilie in Bobenheim-Roxheim nach Deutschland nachziehen darf. Ausnahmen seien möglich, hat die SPD-Bundestagsabgeordnete Doris Barnett in Erfahrung gebracht. Die Ausländerbehörde in der Kreisverwaltung sucht nun das Gespräch mit der Familie.
Ihre damals neun Monate alte Tochter hatte die Familie wegen der zu erwartenden Strapazen der Flucht bei Verwandten im Libanon gelassen. Doch hier erhielt die Familie – wie berichtet – nur einen subsidiären (eingeschränkten) Schutz, so dass eine Familienzusammenführung erst ab Frühjahr 2018 erlaubt ist. Es wäre „unmenschlich, dem Kleinkind über Jahre seine Familie vorzuenthalten – es ist ja jetzt schon über ein Jahr von seiner Mutter getrennt“, meint die SPD-Bundestagsabgeordnete Barnett, die beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nachhakte. Am Mittwoch erhielt sie die Antwort, dass bei „besonderen Härtefällen aber auch bei subsidiär Schutzberechtigten weiterhin eine humanitäre Aufnahme von Familienangehörigen möglich“ sei. Zuständig sei die Ausländerbehörde des Rhein-Pfalz-Kreises. Es seien allerdings noch keine Anträge eingegangen, schreibt Landrat Clemens Körner (CDU) gestern in einer Pressemitteilung. Man habe „die Initiative ergriffen und die betroffene Familie zu einem Gespräch in der kommenden Woche eingeladen, um die Beantragung des Familiennachzugs auf den Weg zu bringen“. Es könne aber nur vorab geprüft werden. „Die letztliche Entscheidung liegt bei der deutschen Botschaft im Libanon“, schreibt Landrat Körner. |jel/ww