Rhein-Pfalz Kreis Flüchtlingsheim: Diskussion um Kosten
Die Kreisverwaltung hat, wie mehrfach berichtet, einen Vertrag vorbereitet, mit dem die staatlichen Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die Gemeinden und Verbandsgemeinden delegiert werden. So haben es schon alle anderen Landkreise in Rheinland-Pfalz gemacht, weil Teilaufgaben faktisch längst von den Kommunen wahrgenommen werden, beispielsweise die Beschaffung, Ausstattung und Instandhaltung der Unterkünfte. Und weil dadurch Doppelstrukturen und Ungleichheiten vermieden werden. Die mit den Bürgermeistern im Kreis besprochene Vereinbarung sieht unter anderem vor, dass die Kommunen die bei ihnen wohnenden Asylbewerber betreuen und mit Geldleistungen und Gutscheinen versorgen, ihre gemeinnützige Arbeit koordinieren, Krankenscheine ausstellen sowie Wohnraum besorgen und pflegen. Im Gegenzug erhalten die Kommunalverwaltungen 547 Euro aus der monatlichen Pauschale des Landes von 847 Euro pro Flüchtling. 300 Euro behält der Kreis, um die Kosten der Krankenhilfe zu bezahlen sowie den Gemeinden Mieten und Nebenkosten zu erstatten. Bis auf wenige verhandelbare Ausnahmen läuft die Vereinbarung darauf hinaus, dass die Gemeinden schauen müssen, dass sie mit der monatlichen Pauschale hinkommen oder dass bei kluger und kostengünstiger Organisation noch ein bisschen Geld übrig bleibt. Oswald Fechner von der Bobenheim-Roxheimer SPD-Fraktion kann über diese Vorstellung nur bitter lachen. Im Gemeinderat wies er als Beispiel auf die vom Kreis angenommenen Kosten von 23 Euro für einen Kleiderschrank hin. „Das ist ein lebensferner Vorkriegspreis“, sagte er. Nicht einverstanden sei seine Fraktion auch mit der Regel, dass die Gemeinden bei Bewohnerwechseln die Sanierung von Zimmern oder Wohnungen bezahlen müssten. Der Vertragsentwurf sei mit unklaren Begriffen gespickt und rechtlich fragwürdig, was die Leistungsbescheide betrifft, welche die Gemeinden gegenüber den Flüchtlingen künftig erlassen sollen. Rechtssicherheit würde – im Unterschied zu einer Vereinbarung, wie sie im Kreis angestrebt wird – aber nur eine Delegationssatzung schaffen, erläuterte Frank Unvericht von der Gemeindeverwaltung. Dann trage die Gemeinde aber die alleinige politische Verantwortung. Man könne ihr beispielsweise auch dann Flüchtlinge zuteilen, wenn gar kein Wohnraum im Dorf vorhanden ist. Eine solche Satzung würde der Kreistag ohne Mitspracherecht der Kreisgemeinden verabschieden können. Unvericht kommt zu dem Schluss, dass eine freiwillige Vereinbarung vorteilhafter ist, weil darin wenigstens eine pauschale Erstattung von Personal- und Verwaltungskosten vorgesehen sei. Einig sind sich im Gemeinderat aber alle, dass Bobenheim-Roxheim nicht auf den Mehrkosten sitzen bleiben darf, die eine Gemeinschaftsunterkunft im Gegensatz zu Einzelunterkünften mit sich bringt, zum Beispiel die vom Gesundheitsamt verlangte wöchentliche professionelle Reinigung des Gebäudes im Pfalzring sowie die Personalkosten für Heimleitung und Sicherheitsdienst. Die Verwaltung hat errechnet, das auf der Basis der Kreisvereinbarung der Gemeinde ein jährliches Defizit von bis zu 66.000 Euro entstehen könnte. Und die Aussicht, darüber mit dem Kreis verhandeln zu können, sei sehr schlecht. Bürgermeister Michael Müller (SPD) sowie die Ratsmitglieder Jürgen Martin (CDU) und Ursula Reinhart (fraktionslos) äußerten in der Ratssitzung ihr Unverständnis darüber, dass die Kreisverwaltung den Sicherheitsdienst, der von 20 bis 5 Uhr im Sinne der Nachbarn für Ruhe und Ordnung im Heim sorgt, nur am Wochenende für nötig hält und bezahlt. „Wieso soll das an Werktagen nicht notwendig sein?“, fragt sich der Bürgermeister. Eine Antwort darauf sei die Kreisverwaltung bis heute schuldig geblieben. „Wer eine Sammelunterkunft im Ort hat, die er selbst betreibt, legt drauf“, lautet das Fazit für Ursula Reinhart, dem sich alle Ratsmitglieder insofern anschließen, als sie ihre Zustimmung zur Vereinbarung vertagt haben, bis alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, diesen Punkt beim Kreis durchzusetzen. In der Ratssitzung am 23. Juni soll das Ergebnis der Verhandlung auf dem Tisch liegen. Landrat Clemens Körner (CDU) hat gegenüber den Bürgermeistern schon deutlich gemacht: Scheitert die neue Aufgabenverteilung an den Voten der Gemeinderäte, wird sie von oben herab als Satzung beschlossen.