Grossniedesheim
Flüchtlinge müssen wieder in Quarantäne
Was genau da schief gelaufen ist, lässt sich im Moment nicht mit Sicherheit sagen. Fakt ist: Das Haus in der Großniedesheimer Hauptstraße wird wieder von einem Sicherheitsdienst bewacht, nachdem es am Samstag nach elftägiger Quarantäne hieß: Alle Tests sind negativ, die 22 Bewohner dürfen wieder raus und zur Arbeit gehen.
Am Dienstag hat die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim erfahren, dass zwei Männer, die vom 20. bis 31. Oktober als Kontaktpersonen von Corona-Infizierten galten, nicht negativ getestet wurden, sondern sich angesteckt hatten und in den vergangenen Tagen möglicherweise andere angesteckt haben. Deshalb hat Bürgermeister Michael Reith (SPD) die Ordnungsbehörde beim Rhein-Pfalz-Kreis umgehend aufgefordert, neue Quarantäneverfügungen zu erlassen, was auch geschah. Ihm zufolge müssen auch jene fünf Bewohner wieder daheim bleiben, deren Infektion der Auslöser für die erste Quarantäne war. Sie hätten ein negatives Testergebnis bekommen, gälten also als genesen.
Bewohner hatten Angst um Arbeitsplatz
Reith berichtet auf Anfrage, dass Ende vergangener Woche einige der in dem Haus wohnenden Männer gegen ihre Isolation protestiert hätten, und zwar diejenigen, deren Quarantänefrist schon abgelaufen gewesen sei. Sie hätten den Verlust ihres Jobs befürchtet, weil sie ihrem Arbeitgeber keine gültige Quarantäneverfügung vorlegen konnten.
Deshalb drang Reith am Samstag darauf, über das Gesundheitsamt beziehungsweise die Kreisordnungsbehörde die Ergebnisse der vom Klinikum Ludwigshafen ausgewerteten Corona-Tests der 22 Männer zu erfahren. „Es hieß, das Gesundheitsamt arbeite nur positive Fälle ab, und die Großniedesheimer seien nicht darunter“, berichtet Reith.
Die Kreisverwaltung bestätigt, dass der Kenntnisstand zu diesem Zeitpunkt gewesen sei, dass im Umkehrschluss die Tests der 22 Migranten allesamt negativ ausgefallen sein mussten. „Es wurde daher vereinbart, dass die Quarantäne für diese Flüchtlingsunterkunft aufgehoben werden kann“, teilte Kreispressesprecherin Kornelia Barnewald am Dienstag auf Anfrage mit.
Kreis und VG nicht über Infektionen informiert
Ihren Angaben zufolge haben zwei Bewohner der Flüchtlingsunterkunft es nicht an den Kreis weitergegeben, dass sie längst ein positives Testergebnis bekommen hatten. Barnewald: „Weder der VG Lambsheim-Heßheim noch der Kreisverwaltung lagen diese Testergebnisse am Wochenende vor. Wir müssen nun mit den heute vorliegenden Informationen die jetzt aktuelle Situation ,abarbeiten’.“ Gemeint ist die Nachverfolgung von Kontakten und die Absonderung der betreffenden Personen.
„Es wird gerade geprüft, inwieweit dies innerhalb des Anwesens in Großniedesheim möglich sein kann. Wenn dafür keine Möglichkeit besteht, stehen im Landkreis grundsätzlich Objekte für solche Zwecke zur Verfügung.“ Michael Reith hält die Großniedesheimer Immobilie mit sieben separaten Wohneinheiten für geeignet.
Kreis prüft rechtliche Schritte
Die Kreisverwaltung will laut Barnewald prüfen, ob sie gegen die beiden positiv getesteten Personen rechtlich vorgehen wird, „da auch die Betroffenen eine Pflicht zur Mitwirkung und Aufklärung sowie zur Unterbrechung der Infektionsketten haben“. Die Presseanfrage, wie denn üblicherweise der Informationsfluss zwischen Labor, Gesundheitsamt, Kreisordnungsbehörde und kommunalen Ordnungsämtern aussieht, wenn Menschen auf das Coronavirus getestet wurden, lässt die Sprecherin unbeantwortet.
Offen bleibt also, welche Stelle die Verbandsgemeindeverwaltung möglichst schnell über die neuen Coronafälle hätte informieren müssen. Michael Reith meint, dass das die Aufgabe des Gesundheitsamts gewesen wäre. „Es hat nur diese zwei positiv getesteten Personen informiert, und diese gingen davon aus, dass auch wir informiert wurden.“