Rhein-Pfalz Kreis Firmen haben Forderungen

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Der Gemeinderat und der Bauausschuss in Mutterstadt haben am Dienstag einstimmig die Änderung des Flächennutzungsplans für die Teilfläche des Pfalzwerkeareals in der Nähe der Kompostieranlage Zeller beschlossen. Auf dem Gelände soll ein Hochsicherheits-Rechenzentrum entstehen. Zudem wurden in der Sitzung die Forderungen verschiedener Firmen vorgetragen.

Mutterstadt

. „Änderung 1 zum Flächennutzungsplan – Fortschreibung 1“ heißt die Neuerung im Baugesetzbuch, die von Gemeinderat und Bauausschuss in einer gemeinsamen Sitzung am Dienstagabend einstimmig beschlossen wurde. Grund für die Änderung ist die Planung eines Hochsicherheits-Rechenzentrums zur Datensicherung, das die Tochtergesellschaft der Pfalzwerke „Pfalzkom-Manet“ auf einer Teilfläche des Pfalzwerkeareals in der Nähe des Gewerbegebiets und der Kompostieranlage Zeller, westlich der Netzleitstelle, errichten möchte (wir berichteten). An Firmen soll Speicherplatz vermietet werden. Damit das Rechenzentrum gebaut werden kann, muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Diese Änderung lag unter der Bezeichnung „Sondergebiet für Elektrizität und Datenkommunikation“ vom 5. Januar bis 5. Februar öffentlich aus. Schriftliche Stellungnahmen gingen laut Verwaltung in dieser Zeit nicht ein. In der Sitzung trug Werner Klein, Fachbereichsleiter der Bauverwaltung, die Stellungnahmen von Behörden, Nachbargemeinden und Dienstleistern vor, die von dieser Änderung betroffen sein könnten. Das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz etwa wies darauf hin, dass die Firma GeoEnergy aus Karlsruhe innerhalb des Gebiets eine bergrechtliche Erlaubnis habe, um Erdwärme und Kohlenwasserstoffe zu suchen und diese bei Bedarf zu nutzen. Die Speyerer Außenstelle der Direktion Landesarchäologie Rheinland-Pfalz merkte an, dass vorgeschichtliche Funde auf dem Gebiet möglich sein könnten, auf dem das Rechenzentrum entstehen soll. Wegen des Baugenehmigungsverfahrens würden die Belange der Landesarchäologie bei der Genehmigungsplanung berücksichtigt, beschlossen Gemeinderat und Bauausschuss. Das Dortmunder Stromversorgungsunternehmen Amprion GmbH erinnerte daran, dass die erste Fresnelzone, also der für die Funkübertragung wichtige Bereich zwischen Sende- und Empfangsantenne, für den ungestörten Betrieb der Richtfunkstrecke frei von Hindernissen bleiben müsse. Die Leitungen und Maststandorte sollten ebenfalls frei zugänglich bleiben, ebenso die Zufahrt für schwere Fahrzeuge. Alle Einzelprojekte müssten mit den betroffenen Unternehmen abgesprochen werden, referierte Fachbereichsleiter Werner Klein. Die Deutsche Telekom Technik GmbH wies erneut auf ihre Stellungnahme hin, die sie bereits im September 2014 abgegeben hatte. Die Telekommunikationslinien, also unter- oder oberirdisch verlegte Kabelanlagen, müssten weiterhin gewährleistet sein. Außerdem seien für zukünftige Erweiterungen des Netzes geeignete und ausreichende Trassen vorzusehen. (udn)

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