Bobenheim-Roxheim
Für Ortsdurchfahrt wird Tempo 30 angeordnet
Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) hat dazu Ja gesagt. Die Anordnung betrifft den Abschnitt zwischen der Kleinniedesheimer Straße und dem Kreisverkehr an Südring und Haardtstraße, wo bisher Tempo 50 galt.
Jahrzehntelang haben die im Gemeinderat vertretenen Parteien auf eine Verkehrsberuhigung und Lärmreduzierung in der Ortsdurchfahrt hingewirkt. Erreicht wurden Zuschüsse für lärmmindernde Fenster in den direkt an der L523 gelegenen Häusern und im Oktober 2013 der Einbau von lärmarmem Asphalt. Nur Tempo 30 wollte der LBM nicht erlauben, weil das auf innerörtlichen Straßen der Kategorie Landesstraße nicht vorgesehen ist.
Doch immer mehr von Durchgangsverkehr geplagte Kommunen in Rheinland-Pfalz haben dagegen ihre Stimmen erhoben. Inzwischen sind Ausnahmen möglich: vor Schulen, Kindergärten, Altenheimen und Krankenhäusern oder wenn Gehwege fehlen oder sehr schmal sind. Auf die Bobenheim-Roxheimer Durchfahrt (Frankenthaler und Franz-Voll-Straße) trifft beides nicht zu.
Gutachten bestätigt: Lärmschutz muss sein
Aber es können aus Lärmschutzgründen auch andere, längere Abschnitte zu 30er-Zonen werden, wenn die Stadt oder Gemeinde einen Lärmaktionsplan hat aufstellen lassen. Bobenheim-Roxheim hat diesen Weg beschritten und Ergebnisse vorgelegt, die eine Gesundheitsgefährdung der Anwohner vermuten lassen. Auf Antrag hat der LBM deshalb ein schalltechnisches Gutachten erstellen lassen, welches die Annahme bestätigt. Allerdings hat der Gemeinde nach eigenen Angaben in die Karten gespielt, dass Ende Juli die Auslösewerte der Lärmsanierung herabgesetzt wurden.
Im genannten Abschnitt der Landesstraße werden die neuen Auslösewerte tagsüber an 84 von 87 Gebäuden erreicht oder überschritten und in der Nacht sogar an 86 Gebäuden. Das hat den LBM nach Angaben der Verwaltung im August 2020 überzeugt: Die Geschwindigkeit in der Ortsdurchfahrt muss aus Gründen des Lärmschutzes reduziert werden. Mit Tempo 30, so das Ergebnis der Untersuchung, kann der Schallpegel durchgängig um 2,5 dB(A) vermindert werden, sodass der gesundheitsgefährdende Lärmwert bei vielen Gebäuden tagsüber und nachts unterschritten wird.
Mit Schildern vollziehen muss die neue Regel in den nächsten Wochen die Straßenmeisterei Grünstadt. Begleitend sollen in beiden Fahrtrichtungen für zwei Straßenabschnitte Geschwindigkeitsanzeigen installiert werden. Die vier Geräte muss die Gemeinde bezahlen, sie rechnen mit Kosten von circa 15.000 Euro.