Rhein-Pfalz-Kreis
Förderlehrerversetzung: Kreis will Brandbrief ans Kultusministerium senden
Die Lehrer müssten bei einer Versetzung nicht nur ihre Teams und betreuten Kinder verlassen, sondern auch weitere Anfahrtswege zurücklegen, erläuterte Körner. Er informierte den Kreistag, dass im Rhein-Pfalz-Kreis zwei bis drei so genannte Vollzeit-Äquivalenten davon betroffen seien. Da diese mit Teilzeitstellen besetzt seien, betreffe es bis zu sechs Pädagogen. Das wiederum bedeute, dass den Schwerpunktschulen – etwa jenen in Bobenheim-Roxheim oder Böhl-Iggelheim – Förderlehrerstunden fehlen würden, die von den Lehrerkollegen aufgefangen werden müssten. „Und dass, obwohl schon Lehrerpersonal fehlt“, sagte der Landrat. Er schlug vor, dem rheinland-pfälzischen Bildungsministerium diese besondere Situation im Kreis zu erläutern.
Des Weiteren sieht er eine konkrete und große Gefahr der Abwanderung unzufriedener Lehrer in das nahe gelegene Baden-Württemberg oder Hessen. Auch diese Länder würden händeringend Förderlehrer suchen und unter Umständen auch besser bezahlen. Körner sagte: „Wenn diese Regelung so kommt, dann verlieren wir noch mehr Lehrer.“ Darum müsse dem rheinland-pfälzischen Bildungsministerium sehr deutlich gemacht werden, dass die Rheinschiene wegen dieser möglichen Abwanderungsproblematik eine besondere Stellung habe. „Der Schaden kann hier sehr groß sein“, verdeutlichte der Landrat.
Schulerweiterung beschlossene Sache
Hinzu komme, dass die Erweiterung der Salierschule um vier Klassensäle aufgrund der stetig steigenden Schülerzahlen bereits beschlossen ist. Laut Körner besuchen derzeit 143 Kinder die Förderschule in Schifferstadt, im Schuljahr zuvor waren es 85. „Der Bedarf steige erkennbar – und jetzt sollen Lehrer aus der Region abgezogen werden. Das passt nicht zusammen“, sagte er.
Peter Christ (CDU) beantragte, die vom Landrat erläuterten besonderen Umstände hier im Kreis bezüglich der Versetzungspläne des Landes in einem Schreiben an das Bildungsministerium darzulegen. Dem stimmten alle Kreistagsmitglieder zu.