Rhein-Pfalz Kreis Experten widersprechen Vater

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«Frankenthal.» Fortsetzung im Medizinerstreit vor dem Frankenthaler Landgericht nach mehr als einem Jahr Pause: Eine damals 26-jährige Frau aus Fußgönheim erlitt im Mai 2013 im Klinikum Ludwigshafen einen Hirnschlag, nachdem ein Katheter falsch platziert worden war. Die Frage lautet: Mussten die Ärzte das erkennen? Oder hätten sie sich besser absichern müssen?

Beide Eltern der betroffenen Patientin sind Ärzte. Der Vater sitzt als Vertretungsberechtigter seiner Tochter neben der Verteidigerin und führt in der Hauptsache die Verteidigung. Ihm fällt es nicht immer leicht, seine medizinischen Kenntnisse in Verbindung mit seiner emotionalen Betroffenheit in juristische Fragen zu packen. Immer wieder will er Sachverhalte bewerten und meint, es sei ein „Kinderspiel, die falsche Platzierung des Katheters auf dem Röntgenbild zu erkennen“. Dem widersprechen die beiden Sachverständigen, Philipp Lepper und Robert Bals, Fachärzte für Innere Medizin, vehement. Die Vorsitzende Richterin Kirsten Kaltenhäuser versucht, den Vater immer wieder in die richtige Bahn zu lenken. Bei der damals 26-Jährigen war im Mai 2013 der Magenausgang geweitet worden. Deshalb war sie im Krankenhaus. Sie kam nach Hause, musste aber eine Woche später wegen eines Lungenversagens erneut in die Klinik. Zur Behandlung sollte eine Maschine zur Reinigung des Blutes eingesetzt werden. Hierfür musste der Katheter zur Medikation laut dem Vater von rechts nach links versetzt werden. Dabei kam es zu Komplikationen. Zwar durchleuchteten die Ärzte die Patientin und kamen zur Auffassung, dass der Katheter nicht ganz optimal platziert sei, aber am gewünschten Ort liege, wie einer der beiden Ärzte gestern aussagte. Der Zeuge betonte, dass es zeitlich eine hochkritische Situation war. Weitere Absicherungen, ob der Katheter auch wirklich in einer Vene liegt, hätten den Tod der Patientin zur Folge haben können. Eine später gemachte Aufnahme mit dem Computertomographen (CT) zeigte jedoch, dass der Katheter nicht in einer Vene platziert wurde. Dies hätte der Fall sein müssen. Warum das Klinikum erst jetzt ein weiteres Röntgenbild aus der fraglichen Behandlung vorlegte, weitere Bilder sich nach Aussage des Zeugen im Archivprogramm der Kardiologie befinden müssten, bisher aber nicht zu den Akten gereicht wurden – das blieb in der gestrigen Verhandlung unbeantwortet. Die Tatsache, dass ein Bild erst jetzt vorgelegt wurde, rügte der Vater. Die Experten sagten, dass sie, wenn sie die Röntgenbilder bei einem eigenen Eingriff gesehen hätten, die Behandlung ebenfalls fortgesetzt hätten. Sie sahen keine vorsätzlichen Fehler bei den behandelten Ärzten. Der Vater ist der Auffassung, dass sich die Ärzte während des Eingriffs mit einer CT-Aufnahme oder mit Kontrastmittel hätten weiter absichern müssen. Der zeitliche Mehraufwand wäre vertretbar gewesen. Es dauerte laut dem Vater über ein Jahr, bis die Sachverständigen alle Fragen des Gerichts beantworten haben. Nun soll es schneller gehen, eine Entscheidung will das Gericht am 8. November um 14 Uhr verkünden.

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