Rhein-Pfalz Kreis Entscheidung über Klage vertagt

Schifferstadt. Soll die Stadt Schifferstadt vor Gericht ziehen und von der Sparkasse Vorderpfalz 460.000 Euro zurückfordern? Die Entscheidung über den Antrag der Unabhängigen Wählergemeinschaft (UWG) hat der Rat in der Sitzung am Donnerstag vertagt. Der Grund: Unterlagen, die der Fraktionsvorsitzende Rudolf Magin als Beweis vorbrachte, die den Ratsmitgliedern aber nicht vorlagen.

Zur Erinnerung: Die Sparkasse Vorderpfalz und die Stadt schlossen 2011 einen Aufhebungsvertrag. Zum 1. Januar 2011 ist die Stadt aus dem Sparkassen-Garantie-Vertrag (siehe „Zur Sache“) gegen eine Zahlung von 2,56 Millionen Euro „entlassen“ worden. Grundlage für die Ablösesumme war ein Gutachten des Sparkassen-Verbandes. Die UWG ist der Überzeugung, dass der Ablösebetrag um 460.000 Euro zu hoch angesetzt wurde. Hintergrund ist ein Insolvenzverfahren einer Firma, dessen offene Kredite zum Zeitpunkt der Ausarbeitung des Aufhebungsvertrags als uneinbringlich eingestuft wurden. Nach Abschluss des Aufhebungsvertrags floss aber wider Erwarten Geld aus der Insolvenzmasse. Der Streitpunkt ist nun: War die Zahlung in Höhe von 460.000 Euro zum Zeitpunkt der Ausarbeitung des Aufhebungsvertrags absehbar oder nicht? Die UWG meint, ja. Der zuständige Mitarbeiter der Sparkasse Vorderpfalz habe „positives Wissen über die relevanten Sachverhalte gehabt“, sagte Magin. Sprich: Dem Mitarbeiter sei bekannt gewesen, dass Geld zu erwarten gewesen sei. Und: Er habe diese Information sowohl den Prüfern des Sparkassen-Verbands als auch der Stadt Schifferstadt bewusst im Hinblick auf den Aufhebungsvertrag vorenthalten. Darum zweifelte Magin auch eine Aussage in der Stellungsnahme von Bürgermeisterin Ilona Volk (Grüne) an. Demnach gab der Insolvenzverwalter die Auskunft zu dem Kredit, „dass mit keiner Quote zu rechnen sei“. Diese Aussage könne „ein Insolvenzverwalter der Güteklasse Depré nicht gegeben haben“, meinte Magin. Er forderte aus diesem Grund die Stellungsnahme des Verwalters. Rechtsanwalt Franz Schermer, der Rechtsbeistand der Stadt in der Angelegenheit, präsentierte den Ratsmitgliedern ein Schreiben des Insolvenzverwalters vom 29. Dezember 2010, also kurz vor dem Ablösedatum. In diesem stellte der Verwalter in der Kreditangelegenheit klar, dass es noch nicht bezifferbar sei, ob und in welcher Höhe die Kreditforderungen der Sparkasse bedient werden können, zumal noch Forderungen aus dem Sozialplan bedient werden müssten. Diese Einschätzung sei auch den Sparkassen-Prüfern weitergeleitet worden, erläuterte Schermer. „Dass sich die Dinge nach 2010 anders entwickeln, musste einkalkuliert werden“, erklärte der Anwalt weiter. Würde die Stadt dem Antrag der UWG folgen, müsste auch der komplette Aufhebungsvertrag angefochten werden. „Und was da herauskommt, ist nicht absehbar“, sagte Schermer. Er riet von einer Klage gegen die Sparkasse Vorderpfalz ab, die Erfolgsaussichten seien zu gering. Es müsste der Beweis erbracht werden, dass Sparkassen-Mitarbeiter bewusst irregeführt haben. „Und das werden sie meiner persönlichen Einschätzung nach nicht führen können“, sagte der Anwalt. Doch Magin ist überzeugt, dass er das könne und verwies auf ein Protokoll einer Gläubigerausschusssitzung vom Oktober 2009. Daraus soll hervorgehen, dass Beträge zur Ausschüttung an die Gläubiger bereitstanden. Dies wiederum wollte Schermer nicht glauben, dem das Protokoll nicht vorlag. Wenn schon 2009 Ausschüttungsbeträge bereit gestanden hätten, hätte das Insolvenzverfahren seiner Meinung nach nicht bis 2013 angedauert, meinte der Anwalt. Und: Auch wenn eine Masse da gewesen wäre, „heißt es noch lange nicht, dass es überhaupt und in welcher Höhe es zur Ausschüttung kommt“, erläuterte Schermer. Zunächst müssten ja bevorrechtigte Forderungen erfüllt werden. Für den Anwalt sei es glaubhaft, dass der Insolvenzverwalter 2010 zu dem Schluss kam, dass mit keinen Kreditzahlungen mehr zu rechnen sei. Dennoch wollte die Ratsmehrheit nicht über den Antrag der UWG-Fraktion entscheiden. „Ich habe das Protokoll nicht gesehen und fühle mich nicht ausreichend informiert“, begründete Stefano Tedesco (SPD) seinen Antrag auf Vertagung in die kommende Stadtratssitzung. 21 Ratsmitglieder folgten ihm, zehn waren dagegen.

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