Neuhofen / Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Encrochat-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert lange Haftstrafen

Die Drogengeschäfte sollen über den verschlüsselten Kurznachrichtendienst Encrochat abgewickelt worden sein.
Die Drogengeschäfte sollen über den verschlüsselten Kurznachrichtendienst Encrochat abgewickelt worden sein.

Haftstrafen von zwölf, neun und sieben Jahren sowie den Einzug von insgesamt rund 7,5 Millionen Euro hat die Oberstaatsanwältin im Encrochat-Prozess gefordert. Die Angeklagten, die aus Ludwigshafen und Neuhofen stammen, sollen über den Kurznachrichtendienst Encrochat Drogengeschäfte getätigt haben. Uneinigkeit gab es zu den Lebensumständen und der Rolle eines der Angeklagten.

Bevor mit dem Plädoyer der Oberstaatsanwältin Doris Brehmeyer-Metz bei der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal quasi die Endrunde begann, äußerten sich Rechtsanwältin Denise Gerull und ihr Kollege Roman Schweitzer noch einmal kritisch zu den Gutachten des forensischen Psychiaters Harald Dreßing, nach dessen Diagnose die Angeklagten nicht drogenabhängig sind. Gerull beantragte, den Gutachter wegen Befangenheit abzulehnen, zog diesen Antrag aber zurück, nachdem die Vorsitzende Richterin Mirtha Hütt betonte, dass die Kammer trotz des Gutachtens zu dem Schluss kommen könnte, dass ein „Hang zum Drogenkonsum“ vorliegt.

Kein Entzug nötig

Der Hang zum Drogenkonsum ist ein juristischer Begriff, dem teils andere Kriterien als der medizinischen Bezeichnung „Abhängigkeit“ zugrunde liegen. Die Oberstaatsanwältin war allerdings überzeugt davon, dass die Voraussetzungen für einen Hang zum Drogenkonsum bei allen drei Angeklagten nicht erfüllt seien. Ein Kriterium dafür ist eine „intensive Neigung, Rauschmittel im Übermaß zu konsumieren“. Die Angeklagten hätten ihren Konsum unter Kontrolle gehabt, dieser hätte sich nicht negativ auf Sozialverhalten, Gesundheit und Leistungsfähigkeit ausgewirkt, so Brehmeyer-Metz. Dies seien Belege dafür, dass die Drogen nicht im Übermaß konsumiert wurden. Deshalb sei eine Unterbringung in einer Entzugsanstalt nicht erforderlich.

Zudem hätten die drei die Straftaten nicht begangen, um ihren Drogenkonsum zu finanzieren, was ebenfalls ein Kriterium für einen solchen Hang ist, sondern sie seien „gut organisierte Rauschgifthändler“, die sich mit dem Gewinn einen „ausgesprochen luxuriösen Lebensstil“ finanziert hätten, sagte Brehmeyer-Metz. Dem widersprach Gerull, die als einzige der Rechtsanwälte am Mittwoch plädierte. Ihr Mandant, der Angeklagte aus Ludwigshafen, habe Schulden und überwiegend in Sozialwohnungen gelebt. Der 36-Jährige sei seit seiner Jugend abhängig und habe dringend Geld gebraucht.

Im Plädoyer wie auch in der Anklage wirft Brehmeyer-Metz den Angeklagten vor, als Bande gehandelt zu haben. Der Strafrahmen für Drogendelikte ist in dem Fall höher als bei Einzeltätern. Jeder der drei habe festgelegte Aufgaben gehabt und die Männer seien aufeinander angewiesen gewesen, nannte Brehmeyer-Metz als Belege dafür, dass es sich um eine Bande handelte. Die sei „bestens organisiert gewesen, wie man es erwarten kann, wenn zwei Logistiker beteiligt sind“, so Brehmeyer-Metz.

Nur der Fahrer

Auch hier widersprach Gerull: Ihr Ludwigshafener Mandant sei nur der Fahrer gewesen, der sowohl für den 39-jährigen, wie auch für den 36-jährigen Neuhofener gearbeitet habe. Der Ludwigshafener sei nicht an Entscheidungen, an organisatorischen Fragen oder an Bestellungen beteiligt gewesen. Ihm sei ein Ziel genannt worden und er sei dorthin gefahren. Zudem sei ihr Mandant „austauschbar“ gewesen, so Gerull.

Mit kritischen Worten zur Arbeit der Verteidiger wandte sich Brehmeyer-Metz direkt an die Angeklagten. Wenn die Rechtsanwälte zu einer Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft bereit gewesen wären, wären geringere Strafen zu erwarten gewesen, so die Oberstaatsanwältin.

Für den 39-Jährigen, der der Kopf der Bande sei, forderte sie eine Haftstrafe von zwölf Jahren. Außerdem soll er knapp 7,3 Millionen Euro zahlen. Diesen Gewinn habe der 39-Jährige bei den Drogengeschäften erwirtschaftet. Neun Jahre Haft soll der 36-jährige Neuhofener nach dem Willen der Oberstaatsanwältin verbüßen. Von ihm sollen rund 246.500 Euro eingezogen werden. Sieben Jahre Haft und den Einzug von 9000 Euro forderte Brehmeyer-Metz für den Ludwigshafener. Gerull plädierte für ihren Mandanten auf Freispruch oder für eine Strafe, die ihm einer Therapie ermöglicht. Der Prozess wird am Freitag um 9 Uhr fortgesetzt.

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