Mutterstadt RHEINPFALZ Plus Artikel Eltern fordern Anpassung der Hortbeiträge

Die Reduzierung des Betreuungsumfangs bringt Eltern in Mutterstadt in die Bredouille.
Die Reduzierung des Betreuungsumfangs bringt Eltern in Mutterstadt in die Bredouille.

Die Eltern sind sauer: Zwar können Mutterstadter Grundschüler weiterhin den Hort der Kita Haus des Kindes besuchen. Doch die Anfangs- und Schließzeiten wurden jeweils um eine Stunde gekürzt. Der Beitrag bleibt aber der gleiche. Eine ungerechte Abrechnung, kritisiert die Elternsprecherin.

Grundschüler der Mandelgraben-Schule können sich für die Ganztagsschule (8 bis 16 Uhr) oder für den Halbtagsunterricht entscheiden (8 bis 12 Uhr). Kinder, die den Halbtagsunterricht besuchen, können im Hort der angrenzenden Kita Haus des Kindes betreut werden – und das schon morgens von 7 bis 8 Uhr vor dem Unterricht und von 12 bis 17 Uhr nach dem Unterricht. Während die Ganztagsschule kostenfrei ist, werden für die Hortbetreuung Gebühren erhoben. Laut Elternsprecherin Manuela Stadtherr-Weß entscheiden sich Eltern meist für den Hort, wenn es ihre Arbeitszeiten nicht anders zulassen. Also besonders dann, wenn sie sehr früh anfangen zu arbeiten oder eben nachmittags länger.

Nun herrscht aber Pandemie-Ausnahmezustand. Um eine Durchmischung der Hortkinder mit den Kindergartenkindern zu vermeiden, hat die Gemeinde beschlossen, geschlossene Gruppen zu bilden. Das erfordere aber mehr Personal, wie die Verwaltung in einem Schreiben an die Eltern schon im November erläuterte. Weil aber nicht ausreichend Personal vorhanden sei, wurden die Betreuungszeiten morgens und nachmittags um eine Stunde gekürzt. Hortkinder wurden also fortan nur noch von 8 bis 16 Uhr betreut.

Mehr zum Thema

Kinderbetreuung ist während Corona eine Herausforderung.
Kommentar

RHEINPFALZ Plus Artikel
Enttäuschend

Entgegenkommen vermisst

Für dieses Vorgehen haben die Eltern vollstes Verständnis, meint die Elternsprecherin. Nicht jedoch dafür, dass sie den vollen Hortbeitrag zahlen sollen. „Das ist nicht gerecht, es werden zwei Stunden weniger Betreuung täglich angeboten“, sagt sie im Namen der Eltern. Das sei indirekt eine Erhöhung der Gebühren. Im ersten wie auch jetzt im zweiten Lockdown leisteten Eltern wie Kinder enormes und seien auch bereit, zurückzustecken. Alles sei ein mentaler, psychischer und auch mitunter ein finanzieller Kraftakt. Mit dem mangelnden Entgegenkommen seitens der Verwaltung hätten die Eltern das Gefühl, doppelt bestraft zu werden.

Denn: Anfragen einiger Eltern, bitte doch die Gebühren anteilig um die zwei Stunden täglich zu kürzen, wurden von der zuständigen Kreisverwaltung abgelehnt. Die Begründung der Verwaltung, die einem Elternteil mitgeteilt worden sei, war: Hortbeiträge würden nicht zu 100 Prozent durch den Elternbeitrag finanziert werden, sondern nur zu einem deutlich geringeren Prozentsatz. Aus diesen Gründen sei es rechtlich nicht möglich und vertretbar, bei einer vorübergehenden Betreuungseinschränkung den Elternbeitrag zu reduzieren.

Auf Nachfrage der RHEINPFALZ erklärt die Kreisverwaltung, dass ihrer Meinung nach die Hortzeiten auch nicht reduziert worden seien. Im Gegenteil: Sie seien sogar verlängert worden. Zur Erklärung: Die Mandelgraben-Grundschule hat derzeit Wechselunterricht in Wochenrhythmus. In der unterrichtsfreien Zeit würden die Hortkinder berufstätiger Eltern eigentlich von 8 bis 12 Uhr in die Notbetreuung der Schule und dann in den Hort gehen. Das sei nun wegen der Durchmischung zusammengelegt worden, der Hort wird nun durchgängig von 8 bis 16 Uhr angeboten, in Absprache mit der Schule, erläutert die Elternsprecherin.

Im Beruf eingeschränkt

Aus dieser Ausnahmeregelung ergibt sich für die Kreisverwaltung eine Verlängerung der üblichen Hortzeit. Anstatt bisher sechs Stunden (von 7 bis 8 Uhr und von 12 bis 17 Uhr) würden ja nun acht Stunden Betreuung angeboten werden. Das möge rechnerisch stimmen, aber gerecht sei es nicht, die Zeit (von 8 bis 12 Uhr) für den ausgefallenen Unterricht einfach dazuzurechnen, meint Manuela Stadtherr-Weß. Schließlich hätten die Kinder in dieser Zeit sowieso Anspruch auf eine Notbetreuung in der Schule. Sie bleibt dabei: Effektiv haben Eltern einen geringeren Betreuungsumfang, was sie in ihrer Berufstätigkeit einschränkt.

Da stoße die weitere Ausführung der Kreisverwaltung schon bitter auf: „Es ist nicht Aufgabe des Hortes, die Betreuung in der Zeit von 8 bis 12 Uhr abzudecken – auch wenn es zu einem Schulausfall kommt, aus welchen Gründen auch immer.“ Tröstlich hingegen sei, dass der Kreis den Betroffenen nun doch in Aussicht stellt, „dass wir im Einzelfall eine Beitragsreduzierung beziehungsweise -erstattung prüfen werden“, schreibt die Pressesprecherin.

Denn in einem weiteren Punkt fühlen sich die Eltern abermals als die Gelackmeierten. Bis Anfang vergangener Woche sei der Hortbeitrag nicht, wie üblich, monatlich abgerechnet worden, sondern tageweise je nach in Anspruch genommener Tage. Das sei von den Eltern als fair empfunden worden. Der, der sein Kind in die Hortbetreuung bringe, der bezahlt für diese Tage. Die Abrechnung nach in Anspruch genommen Tagen sei aber nur den geltenden Verordnungen im Lockdown geschuldet, erläutert die Kreissprecherin. Je nach verabschiedeter Landesverordnung (LVO) zur Corona-Bekämpfung sei entschieden worden, ob es bei der tageweisen Berechnung der Gebühren bleibe. Grund sei, dass der Hort unter das Kindertagesstätten-Gesetz fällt und nicht unter die Verordnungen für den Schulbetrieb. Die tageweise Abrechnung im Lockdown habe man immer nur dann vornehmen können, wenn in den Kitas laut LVO eingeschränkter Regelbetrieb war. Seit vergangener Woche gilt Regelbetrieb in den Kitas. Für die Eltern der Hortkinder bedeutet das, sie zahlen den monatlichen Betrag, egal ob die Kinder den Hort besuchen oder nicht.

x