Rhein-Pfalz Kreis
Einspruch gegen Baugenehmigung des neuen Heuchelheimer Feuerwehrgerätehauses abgelehnt
Für das neue Feuerwehrgerätehaus in Heuchelheim wurde vor Baubeginn der Untergrund ertüchtigt und auf Straßenniveau gebracht. Dadurch sieht sich Nachbar Jürgen Reiche im Falle eines Hochwassers des Eckbachs benachteiligt und hat beim Rhein-Pfalz-Kreis Einspruch gegen die Baugenehmigung erhoben. Dieser wurde laut Anfrage jedoch zurückgewiesen.
Das Verfahren auf Verletzung des Nachbarschutzes wurde am Freitag vor dem Kreisrechtsausschuss des Rhein-Pfalz-Kreises unter Vorsitz von Christiane Blum-Magin verhandelt. Etwa eine Dreiviertelstunde war Zeit, den Vorgang zu erörtern. Die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim, vertreten durch Bauamtsleiterin Sabine Josy, konnte an diesem Tag jedoch noch einen Joker aus der Tasche ziehen: Eine Karte, welche das 100-jährige Hochwasser auf einen schmalen Streifen entlang des Eckbachs eingrenzt, die bisherige Überschwemmungsfläche jedoch künftig als 1000-jähriges – und damit seltenes – Hochwasser einstuft. Was aufgrund dieses Fakts bedeutet, dass die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim nicht gegen den Nachbarschutz verstoßen hat.
Gerade das wirft Jürgen Reiche der VG jedoch vor. Denn vor dem Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses wurde das bisherige Überschwemmungsgebiet um etwa einen Meter aufgefüllt. Dadurch sieht sich der Heuchelheimer im Nachteil. Denn nun, da der Regenrückhalteraum fehlt, bekomme er die ganze Wucht des Hochwassers ab, argumentierte er.
Zum Zeitpunkt der Baugenehmigung sei, wie Josy bemerkte, nur intern bekannt gewesen, dass die Hochwassergefahr neu eingestuft und kartiert werde. Reiches Vorwurf hingegen: Eine Baugenehmigung wurde erteilt, die so eigentlich unzulässig gewesen sei. Sein Versuch, dies und in seinen Augen weitere Ungereimtheiten darzustellen, untersagte die Vorsitzende allerdings.
Reiches Widerspruch und auch das Verfahren hätten nur die Verletzung nachbarschaftsschützender Vorschriften zum Inhalt. Und da sei eben nur zu berücksichtigen, ob „eine erhebliche Beeinträchtigung“ gegeben sei, wiederholte Blum-Magin hartnäckig. Denn immer wieder versuchte der Heuchelheimer den Gesamtkomplex zu erläutern und seine Befürchtung, Notleidender bei einer Überschwemmung des Eckbachs zu sein.
Diese Beeinträchtigung ist nun allerdings vom Tisch, da die Flächen nur mehr als Überschwemmungsgebiet für 1000-jähriges Hochwasser angesehen werden. Denn, führte Blum-Magin aus, im Falle eines extremen Hochwassers müsse sich jeder selbst schützen, das heißt, eine Verletzung des Nachbarschaftsschutzes ist hier nicht mehr gegeben. Und nur darum sei es ja in der Verhandlung gegangen.
Mit der Zurückweisung habe er gerechnet, das sei schon in der Verhandlung klar gewesen, reagierte Reiche auf Nachfrage. Er werde nun eine Rüge gegen die Baubehörde anstrengen, die in seinen Augen den Bauantrag für das Feuerwehrgerätehaus nicht sorgfältig geprüft habe. Gegen die Feuerwehr in seiner direkten Nachbarschaft habe er hingegen nichts, versichert er. Dennoch: Für die Zukunft bleibe die Sorge vor Hochwasser und möglichen Schäden. Vorsorge, das bedeute, im besten Falle eine Spundwand zu errichten. Auf eigene Kosten.