Rhein-Pfalz Kreis „Ein Richter moderiert hier nur“
LUDWIGSHAFEN. Klagt A gegen B vor Gericht, kann es zu einem Beweissicherungsverfahren kommen. Die Dauer solcher Verfahren am Amtsgericht Ludwigshafen ist in den zurückliegenden Monaten wiederholt kritisiert worden. Die Kollegen dort treffe jedoch keine Schuld, sagt Richter Christian Burns vom Landgericht Frankenthal im Gespräch mit der RHEINPFALZ.
Ein Beispiel: Ein Ehepaar aus Mutterstadt liegt mit einer Baufirma im Clinch, weil es in der Eigentumswohnung Schimmelbefall gibt. Wie die RHEINPFALZ im Juni berichtete, klagen die Betroffenen, dass sich das Beweissicherungsfirma am Amtsgericht Ludwigshafen schon über Jahre hinzieht. Zur Erläuterung: Wenn Partei A gegen Partei B vor Gericht zieht, stehen fünf Beweismittel zur Verfügung: die förmliche Vernehmung durch den Richter – im Fachjargon Parteieinvernahme –, die Augenscheinnahme des Streitobjekts vor Ort, eventuelle Zeugen, Urkunden und gegebenenfalls Sachverständige. „Diese Gutachter sollen dann etwa bei einem Unfall herausfinden, wie hoch der entstandene Schaden tatsächlich ist“, erklärt Christian Burns. In der Praxis erfolgt insbesondere die Einholung eines Sachverständigengutachtens gelegentlich im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens. „Es wird sozusagen ausgegliedert. Durch die folgende Beweisaufnahme kann ein Klageverfahren eventuell vermieden werden“, nennt Burns einen Grund. Andere Ziele bestehen darin, das gesamte Verfahren zu beschleunigen oder Beweise zu sichern, wenn sich Tatsachen schnell ändern. „Damit soll die konkrete Situation dokumentiert werden“, erläutert der Jurist. Obwohl es vom Klageverfahren ausgegliedert ist, unterliegt ein Beweissicherungsverfahren allen Regeln, die auch in einem Gerichtsprozess gegolten hätten. Das heißt, jede der beteiligten Parteien hat das Recht, Anträge zu stellen. Hierbei handelt es sich laut Burns um die erste Stellschraube, mit der sich die Dauer eines Verfahrens beeinflussen lässt. Denn wird ein Antrag gestellt, bekommt die Gegenseite in der Regel bis zu drei Wochen Zeit für eine Stellungnahme. „Bei Bedarf kann auch eine Verlängerung dieser Frist beantragt werden“, informiert er. Als zweite Stellschraube führt der Medienreferent Gründe beim Gericht an. So gebe es eine relativ hohe Fluktuation beim Personal, und zwar nicht nur beim Amtsgericht Ludwigshafen, sondern auch an anderen Standorten. „Personalwechsel sind an der Tagesordnung. Wir werden manchmal versetzt, wechseln also in andere Gerichtsbezirke oder müssen andere Dezernate übernehmen“, verrät er. Dazu komme, dass der Anteil von Frauen in der Justiz mindestens 50 Prozent betrage und auch hier eine familienfreundliche Elternpolitik umgesetzt werde. Elternzeiten – auch von Männern – sind an der Tagesordnung. „Es kann nicht immer gleich Ersatz eingestellt werden, oder manchmal dauert es eben eine Weile, bis ein Kollege oder eine Kollegin den Posten übernehmen kann“, sagt er. Dritte Stellschraube sind die Sachverständigen. „Ein Gutachter braucht Zeit“, erklärt Burns. Dass eine Akte ein Jahr bei einem Experten liegt, sei nichts Ungewöhnliches. Ziehe sich das zu lange hin, könnte ein Richter dem Verantwortlichen zwar ein Ordnungsgeld zwischen 3000 und 20.000 Euro aufbrummen. „Aber dann bekommt man die qualifizierten Leute garantiert nicht mehr“, beschreibt er die Lage. Darüber hinaus gelte der Grundsatz, dass ein Verfahren zu jedem Zeitpunkt vollkommen transparent für alle Beteiligten sein muss. „Jeder muss alles wissen und informiert werden, sobald sich etwas tut. Auch hier gelten wieder für jeden Schritt die gesetzlichen Fristen“, betont Burns. Normalerweise erstrecke sich ein Beweissicherungsverfahren über eineinhalb Jahre. Die vierte Stellschraube seien die Parteien und ihre Rechtsvertreter, beziehungsweise die Komplexität des Sachverhalts. In der Hälfte der Fälle würden sich die Verfahren in die Länge ziehen, weil Ergänzungsgutachten oder Erörterungstermine von den Parteien beantragt werden. „Ist der jeweilige Sachverständige fit und handelt es sich um einen überschaubaren Sachverhalt, ist das Verfahren nach Einholen des ersten Gutachtens vorbei. Falls nicht, geht das ganze Spiel wieder von vorne los“, weist Burns auf einen kritischen Punkt hin. Das passiert zum Beispiel, wenn eine Seite mit dem Gutachten nicht einverstanden ist oder sich daraus weitere Fragen ergeben, die entweder zuvor von den Parteien übersehen wurden oder nicht erkennbar waren. „All das nimmt jeweils wieder zusätzliche Zeit in Anspruch“, erklärt er. In den Fällen, in denen RHEINPFALZ-Leser die langen Verfahren beim Amtsgericht Ludwigshafen anprangerten – eins davon läuft seit sechs Jahren – hätten die Beteiligten an sämtlichen Stellschrauben gedreht. „Wir haben uns die Akten extra kommen lassen und sie eingehend geprüft. Das Gericht hat keine Fehler begangen“, erklärt Burns. Die Kollegen in Ludwigshafen leisteten sehr gute Arbeit und hätten lediglich die Vorgaben der Zivilprozessordnung eingehalten. Ob in den genannten Fällen jedoch das Beweissicherungsverfahren eine sinnvolle Wahl war, sei fraglich. „Besser wäre hier eventuell ein Schlichtungsverfahren oder eine herkömmliche Klage gewesen“, findet er. Denn in diesen Fällen hätte ein Richter auf eine Entscheidung drängen können. Bei einem Beweissicherungsverfahren hingegen habe er nichts zu entscheiden, da er es nur moderiere.