Rhein-Pfalz Kreis Ehestreit um einen Fernseher

Zu welchen Verwerfungen eine Trennung von Eheleuten führen kann, zeigte ein Verfahren vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Frankenthal am Donnerstag. Die Ex-Ehefrau und ihr neuer Partner sahen sich mit dem Vorwurf des Raubs unter Gewaltandrohung konfrontiert. Eine Geschichte über Recht, zweifelhafte Rechtsberatung und eigenmächtige Handlungen.
Seit die heute 32-jährige Frau im Dezember 2013 aus der gemeinsamen Wohnung in Bobenheim-Roxheim auszog, sind Gerichte mit der Trennung beschäftigt. Worum ging es im Verfahren? Um einen Flachbildfernseher mit einem einstigen Neuwert von 1000 Euro. Oder doch mehr um persönliche Dinge? Das TV-Gerät und andere Gegenstände wollte die Frau mit ihrem neuen Partner und „Umzugshelfern“ im Oktober 2014 aus dem Haus des Ex-Partners holen. Gütliche Einigungen und Terminabsprachen waren zuvor gescheitert. Und die Frau hatte schon vor Gericht auf die Herausgabe des Fernsehers geklagt, was abgelehnt wurde. Nun drängte die Zeit. Die Entbindung des gemeinsamen Kindes stand bevor, das Haus sollte verkauft werden. Nach Angaben der Angeklagten hatte ihr Ex-Anwalt zu diesem unkonventionellen Vorgehen geraten. Bei einer Anwaltshotline hätten sich die Angeklagten zudem schlau gemacht, ob sie sich damit strafbar machen, was verneint worden sei. Bei der Polizei in Maxdorf und Frankenthal wollen sie angerufen haben. „Das ist eine Privatangelegenheit“, hätten sie zur Auskunft bekommen. Damit waren die Bedenken ausgeräumt. Vor dem Haus in Bobenheim-Roxheim trafen sie zufällig auf den Ex-Mann. Ob sie die Tür gewaltsam geöffnet hätten, wenn er nicht aufgeschlossen hätte – die Frage bleibt offen. Werkzeug hatten sie dabei. Im Hausflur soll es zu einem Gerangel gekommen sein. Die Frau sagt, ihr Ex habe sie in den Bauch gestoßen, der streitet ab. Der neue Partner drückte den Ex an die Wand, die schwangere Frau holte den Fernseher alleine oder unter Mitwirkung der Helfer aus dem Haus, zudem Kindersachen, Gardinen und einen Ordner. Sie habe im Glauben gehandelt, das Fernsehgerät gehöre ihr, da ihr Stiefvater es bezahlt habe, sagt die Angeklagte. Mehr als sechs Monate nach dem Auszug hatte die 32-Jährige nicht mehr das Recht, in diese ohne Einverständnis des Ex-Gatten zurückzukehren. Richter Thomas Henn musste über die Beratung per Anwaltshotline schmunzeln: „Das war eine zweifelhafte Absicherung“, meinte er in der Urteilsbegründung. Nach einem Vormittag Verhandlung zog sich die Kammer mit den Verfahrensbeteiligten zurück, um auszuloten, ob die Verhandlung durch eine Einigung abgekürzt werden kann. Die Anklage wurde so von Raub auf Nötigung mit Diebstahl reduziert, was der Frau die Vorstrafe ersparte. Sie wurde zu 90 Tagessätzen von je zehn Euro verurteilt. Der neue Partner kam nicht so glimpflich davon, da er schon einige Vorstrafen aufzuweisen hat. Seine Strafe: sechs Monate auf Bewährung. Die Verfahrenskosten müssen die Angeklagten ebenfalls tragen. All das ist weit mehr als der Neuwert des Fernsehgeräts. Staatsanwältin Annette Schwarz hatte sieben Monate Freiheitsstrafe für den Mann und 90 Tagessätze von je 20 Euro für die Frau gefordert. Sie hielt dem Angeklagten zugute, dass er nur milde Gewalt angewendet habe. Allerdings hätten die Angeklagten keinerlei Unrechtsbewusstsein gezeigt. Steffen Lindberg, Verteidiger des 39-Jährigen, sprach von „Kinderzeug“ und „unschönen Szenen einer Ehe – ein absolut untypischer Fall“. Günter Urbanczyk, der Anwalt der Frau, gab zu: Das alles hätte nicht passieren dürfen, sah jedoch eine Mitschuld bei den einst beratenden Anwälten: „Meine Mandantin hätte besser auf ihre Mutter als auf ihre Rechtsberater gehört.“ Das gemeinsame Kind: Randgeschehen im Verfahren. Daran habe er inzwischen nach mehreren Kontaktversuchen das Interesse verloren, sagt der Ex-Partner. (nt)