Limburgerhof / Minfeld
Drogenprozess: 34-Jähriger vor Gericht
1,32 Gramm Kokain, 6,34 Gramm MDMA, 22,73 Gramm Amphetamin, 55,76 Gramm Haschisch und 8,8 Gramm Marihuana hatte der 34-Jährige aus Minfeld (Verbandsgemeinde Kandel) bei der Kontrolle in der Speyerer Straße in Limburgerhof bei sich. Die Drogen verwahrte er nach Angaben des Staatsanwalts Kai Ankenbrand in einer Bauch- und der linken Hosentasche. Vier Messer hatte er ebenfalls dabei.
Zum Auftakt des Prozesses am Mittwoch in Frankenthal wurde nur die Anklage verlesen. Denn die psychiatrische Sachverständige, die ein Gutachten darüber abgeben soll, ob der Angeklagte aufgrund von eigenem Drogenkonsum gegebenenfalls nur bedingt schuldfähig ist, hat erst ab März Zeit.
Ist der Angeklagte eingeschränkt schuldfähig?
Der Prozess musste aber beginnen, weil der 34-Jährige ansonsten bis zu Prozessbeginn länger als sechs Monate in Untersuchungshaft gesessen hätte. Das ist laut Strafprozessordnung nur in Ausnahmefällen möglich. Dieses Problem tritt inzwischen häufig auf, weil in immer mehr Prozessen psychiatrische Gutachten erstellt werden, es aber nur wenige Gutachter gibt.
Eine eingeschränkte oder aufgehobene Schuldfähigkeit ist für den Angeklagten fast die einzige Chance, nicht zu mindestens fünf Jahren Haft verurteilt zu werden. Das ist nämlich die Mindeststrafe für bewaffneten Handel mit Betäubungsmitteln. Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ist er angeklagt, weil in seiner Wohnung, die nach der Polizeikontrolle durchsucht wurde, ein Butterfly-Messer entdeckt wurde. Es ist verboten, diese Messer zu besitzen.
Der Prozess wird am Donnerstag, 20. Februar, 10 Uhr, fortgesetzt.