Frankenthal
Drogenhandel: Mildere Strafe wegen Wartezeit
Fast genau vor fünf Jahren, im Februar und März 2017, soll ein 56-Jähriger aus dem Rhein-Pfalz-Kreis in Bobenheim-Roxheim und Ludwigshafen synthetische Suchtstoffe verkauft haben. Am Freitag musste er sich dafür vor der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal verantworten. Der späte Prozessbeginn sei auf eine Verkettung von Ursachen zurückzuführen, wie die Vorsitzende Richterin Mirtha Hütt erklärte: Krankheit von Prozessbeteiligten, Überlastung der Justiz, Wechsel der Kammer-Besetzung und die Pandemie.
Rund 100 Gramm sogenannter Kräutermischungen mit einem Wirkstoffgehalt von 15 Gramm sind in der damaligen Wohnung des Angeklagten in Bobenheim-Roxheim von der Polizei sichergestellt worden. Erschwerend hinzu kam, dass in räumlicher Nähe der Drogen eine Armbrust, eine Gaspistole und eine Schreckschusswaffe gefunden wurden. Nur deshalb landete der Fall vor dem Landgericht, denn nun handelte es sich aus Sicht der Justiz um einen bewaffneten Handel mit Betäubungsmitteln. Kurz zuvor war er bereits bei einer Kontrolle im Ludwigshafener Walzmühlcenter mit zehn Gramm einer Kräutermischung erwischt worden.
Keiner Schuld bewusst
Der Angeklagte räumte die Taten komplett ein. Gezweifelt werden kann aber an seinem Zusatz zum Geständnis, er sei sich nicht bewusst gewesen, dass der Handel dieser Suchtstoffe strafbar sei. Denn kurz zuvor war er genau aus diesem Grund verurteilt worden und musste im Anschluss eine dreijährigen Freiheitsstrafe antreten. Bis zum Haftantritt wurde er allerdings erneut straffällig. Im September 2020 wurde er aus der Haft entlassen. Immerhin: eine ordnungsgemäße Rechnung über den Erwerb der Drogen einer belgischen Firma befindet sich in den Akten.
Insgesamt ist der Mann kein unbeschriebenes Blatt. „Einen Wolf“ habe sie sich geredet, als sie die Eintragungen aus dem Zentralregister habe verlesen müssen, scherzte Richterin Hütt. 23 an der Zahl, beginnend mit einer Jugendstrafe im Alter von 17 Jahren. In der Jugendhaftanstalt sei er erstmals mit Drogen in Kontakt gekommen, berichtet der Angeklagte. 30 Jahre lang habe er Heroin gespritzt und andere Suchtstoffe konsumiert. In der jüngsten Haft und anschließend habe er jedoch nichts mehr angerührt, beteuerte er.
Perspektive in Sicht
Der psychiatrische Gutachter Ralf Werner attestierte dem Mann einen Hang zum Drogenkonsum in Verbindung mit einem dissozialen Lebenskonzept. Der Angeklagte sei in seinem Leben deutlich unter seinen Gestaltungsmöglichkeiten geblieben. Eigentlich habe er eine ungünstige Prognose geben wollen. Doch der Angeklagte hatte vor Gericht geäußert, dass er ein sechsmonatiges Praktikum absolviert habe und nun ein Geschäft führen wolle.
Diese Perspektive wollte auch die Kammer nicht zerstören. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren, was der Forderung der Staatsanwaltschaft entsprach. Von weiteren Auflagen und Geldstraßen sah man weitestgehend ab. Der Mann muss sich allerdings regelmäßig auf Drogenkonsum testen lassen. Einen Bonus bekam der 56-Jährige trotzdem: Weil es fünf Jahre bis zum Prozess gedauert hat, wurden drei Monate seiner Freiheitsstrafe sofort gestrichen.