Mutterstadt
Diebstahl von Auto-Kennzeichen: Abgeschraubt
Man kommt aus dem Haus, geht zu seinem Auto, will zur Arbeit zu fahren oder zum Einkaufen. Vor dem Einsteigen eine Runde um den Wagen, dann der Schreck: beide Nummernschilder sind weg. So erging es vor Kurzem einer jungen Frau aus Mutterstadt. Beim Zulassungsdienst der Firma Kuss, wo sie sich neue Schilder besorgte, erfuhr sie, dass sie kein Einzelfall ist. Das bestätigt auch die Polizei: „Diebstähle von amtlichen Kennzeichen aller Art sind nichts Ungewöhnliches“ sagt Kai Giertzsch, Leiter der Polizeiinspektion Schifferstadt.
2019 seien im Dienstgebiet, zu dem neben Schifferstadt auch die Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim, Mutterstadt, Altrip, Waldsee, Böhl-Iggelheim und Limburgerhof gehören, 64 Fälle zu verzeichnen gewesen, im Jahr 2020 waren es 52. Laut einer Veröffentlichung des ADAC von 2019 werden bundesweit jedes Jahr rund 160.000 Kennzeichen gestohlen. Bei der Polizei in Schifferstadt liegen für das aktuelle Jahr bislang 13 Fälle vor, sagt Giertzsch, ein relativ normaler Wert. Fünf Fälle davon betreffen Mutterstadt. Doch was motiviert die Täter?
Gefahr des Versicherungsbetrugs
Natürlich kann es ein Streich sein, schlicht Unfug. Ein Kfz-Kennzeichen kann allerdings auch gestohlen werden, um es an einem anderen Fahrzeug zu nutzen, sagt Giertzsch. Außerdem könne das Objekt der Begierde auch eine gültige Tüv-Plakette sein oder ein Zulassungsstempel. Dann besteht der Verdacht des Versuchs eines Versicherungsbetrugs. Wenn beide Kennzeichen gestohlen werden, treffen die gleichen Fallgestaltungen zu, sagt Giertzsch. Unter Umständen wäre es aber auch möglich, dass ein entwendetes Fahrzeug mit einer damit legendierten – also getarnten – Zulassung versehen würde. Das könne im professionellen Umfeld so weit gehen, dass Kennzeichen von einem Auto des gleichen Typs wie das gestohlene geklaut würden, um bei einer Kennzeichenüberprüfung die Arbeit der Polizei zu erschweren.
Tankbetrug gebe es auch immer wieder, an diesen als Hauptmotiv für die Entwendung von Kennzeichen glaubt Giertzsch eher nicht. „Manchmal ergeben sich Erkenntnisse auch erst bei Wiederauffinden des Kennzeichens“, sagt der Polizist. Auch wenn Kennzeichen-Diebstähle nicht ungewöhnlich seien, ärgerlich für die Betroffenen seien sie allemal – und mit vielen Unannehmlichkeiten verbunden. Sie müssen zunächst eine Verlustmeldung aufgeben, um sicherzustellen, dass mögliche Straftaten nicht auf sie zurückfallen. Ebenso empfiehlt sich als Grundlage für einen Erstattungsanspruch gegenüber einem gefassten Täter eine Anzeige wegen Diebstahls.
Kennzeichen-Kosten trägt der Halter
Es folgt der Weg auf die Zulassungsstelle. Mitzubringen sind Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungspapiere, der Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung und die Verlustmeldung der Polizei. Es wird ein neues Kennzeichen zugeteilt, die bisherige Buchstaben-Zahlenkombination ist für zehn Jahre gesperrt. Ein Ärgernis, insbesondere bei Wunschkennzeichen. Hinzu kommen Kosten, eine sogenannte Umkennzeichnung kostet knapp 30 Euro, ein Wunschkennzeichen kostet gut zehn Euro extra. Ohne Diebstahlanzeige muss der Antragsteller eine eidesstattliche Versicherung abgeben, die Gebühr dafür liegt bei gut 30 Euro. Neue Nummernschilder kosten je nach Schildermacher bis zu 30 Euro. Wichtig: Auf jeden Fall sollte auch die Versicherung informiert und ihr nach Erhalt das neue Nummernschild mitgeteilt werden.
Ist ein Diebstahlschutz möglich?
Aber lassen sich Kennzeichen gegen Diebstahl schützen? Kai Giertzsch würde persönlich von Clip-Halterungen Abstand nehmen. Besser seien angeschraubte Kennzeichen. Auch wenn sie ebenfalls schnell losgeschraubt werden könnten und ein Profi davon nicht abzuhalten sei, der Gelegenheitstäter aber möglicherweise schon. Die Internetseite www.bussgeldkatalog.org empfiehlt sogenannte Torx-Schrauben mit sechseckigem Innenprofil. Zum anderen sind im Handel „diebstahlsichere“ Kennzeichenhalterungen für um die 50 Euro erhältlich.
Ohne Kennzeichen darf ein Auto übrigens nicht gefahren werden, auch nicht zur Dienststelle der Polizei. Dies kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet werden. Dringend rät der Leiter der Schifferstadter Polizeiinspektion auch davon ab, Kennzeichen hinter der Windschutzscheibe abzulegen. Dies sei nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften nicht zulässig.