Frankenthal / Bobenheim-Roxheim
Brechstangen-Fall: Angeklagter wegen Psychose nicht vor Gericht
Der 64 Jahre alte Angeklagte – er war nicht erschienen – habe eine schwere schizophrene Psychose, berichtete ein Facharzt für Psychiatrie, der im Januar ein Gutachten über den Mann erstellt hat. Die Erkrankung bestehe schon seit vielen Jahren, sei aber nach dem Tod der Mutter im Jahr 2019 massiv schlechter geworden. Der Mann sehe nicht ein, dass er psychisch krank ist, sagte der Facharzt zu Strafrichter Thomas Henn.
Der Angeklagte gilt deshalb als schuldunfähig, das bedeutet, er kann nicht bestraft werden, weil ihm nicht bewusst ist, dass er Straftaten begeht. In solchen Fällen kann eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden oder auch weniger einschneidende Maßnahmen, beispielsweise eine Behandlung in einer Tagesklinik.
Der Mann müsse dringend behandelt werden, betonte der Facharzt mehrfach. Weil das bisher nicht geschehen sei, habe sich die schizophrene Psychose im Lauf der Jahre „verfestigt“. Die Krankheit ist in der Regel nicht heilbar, doch der Patient kann mit Medikamenten so eingestellt werden, dass man sie in den Griff bekommen kann.
Erkrankung droht, unbehandelt zu bleiben
Der Facharzt kann jedoch nur eine Empfehlung geben. Ob eine Unterbringung angebracht ist und wie gefährlich der Mann aufgrund seiner Straftaten für die Allgemeinheit ist, muss das Gericht entscheiden. Dazu ist aber nicht ein Richter des Amtsgerichts befugt, sondern nur eine Kammer des Landgerichts.
Thomas Henn entschied deshalb, das Verfahren auszusetzen und es im Hinblick auf ein etwaiges Sicherungsverfahren beim Landgericht zunächst einmal der Staatsanwaltschaft vorzulegen. Wenn diese entschieden hat, müssen die zuständigen Richter am Landgericht bestimmen, ob das Verfahren zugelassen wird.
Sollte das alles der Fall sein, wird es wahrscheinlich trotzdem sehr lange dauern, bis das Landgericht den Prozess führen wird, denn Vorrang haben Verfahren, bei denen sich die Angeklagten in Untersuchungshaft befinden. Und die Kammern des Frankenthaler Landgerichts verhandeln fast nur solche Fälle. Das heißt aber auch: Die Erkrankung des Mannes bleibt mit großer Wahrscheinlichkeit erst einmal unbehandelt, und es besteht die Gefahr, dass er weiter Straftaten begeht.