Rhein-Pfalz Kreis RHEINPFALZ Plus Artikel Brände in Bobenheim-Roxheim: Angeklagter wird verwarnt

Im August 2018 brannte es in diesem ehemaligen Kalksteinwerk in Bobenheim-Roxheim.
Im August 2018 brannte es in diesem ehemaligen Kalksteinwerk in Bobenheim-Roxheim. ArchivFoto: BOLTE

Weil er in einer ehemaligen Sandwaschanlage am Binnendamm und auf einer Wiese am Altrhein feuer gelegt haben soll, ist ein junger Mann am Mittwoch vom Schöffengericht des Amtsgerichts Frankenthal verwarnt worden. Er streitet die Tat ab.

Der Angeklagte, selbst Feuerwehrmann aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, kam mit einer milden Strafe davon. Das Gericht sprach eine Verwarnung aus und legte ihm das Ableisten von 100 Arbeitsstunden für einen gemeinnützigen Zweck auf. Zu viele Indizien sprachen am Ende des Verhandlungstags für Richter Stefan Kehrein dafür, dass der Mann die Brände im Sommer des vergangenen Jahres gelegt hat.

Am 27. August 2018 brannte es in dem stillgelegten Werk am Binnendamm, am 20. September 2018 auf der Wiese am Altrhein. Jeweils etwa um 4 Uhr wurde die örtliche Feuerwehr alarmiert. In Verdacht geriet der Mann, weil ihn Zeugen am beziehungsweise in der Nähe der Tatorte gesehen hatten.

In die Arme der Polizei gelaufen

Im vergangenen Jahr gab es in Bobenheim-Roxheim eine Reihe von solchen Bränden, intern habe man von einer Serie gesprochen, sagte der Bobenheim-Roxheimer Wehrleiter Kai Neiheiser vor Gericht. Nachdem der Angeklagte am 20. September direkt am Brandort quasi in die Arme der Polizei lief, seien keine weiteren Zwischenfälle dieser Art mehr zu verzeichnen gewesen. Allerdings: Bei einem ähnlichen Fall auf einer Grünfläche an einem Feldweg, der zur Bundesstraße 9 führt, sicherte die Polizei Genmaterial am Brandort. Und das führte zu einem Mann, der in Andernach inhaftiert ist.

Der Angeklagte bestritt bis zuletzt, dass er der Brandstifter sei. Er räumte ein, zu den fraglichen Zeiten in Bobenheim-Roxheim unterwegs gewesen zu sein, um am Altrhein zu joggen. Hierfür sei er bis zum Gondelfestplatz gefahren und von dort aus gelaufen. Allerdings fuhr er nicht den für ihn direkten Weg, sondern nutzte – wie er sagte – aus einer Angewohnheit heraus immer den Weg über den Binnendamm, an dem auch das Werk liegt, in dem der Brand am 27. August 2018 ausbrach.

Widersprüchliche Aussagen

Zu den angeklagten Bränden gab es allerdings widersprüchliche Aussagen: Ein Familienangehöriger will den Angeklagten in der Nacht des ersten angeklagten Brandes erst nach der Zeit geweckt haben, zu der die Feuerwehr alarmiert worden ist. Somit deutlich nach der Zeit, als der Brand gelegt worden sein muss. Andererseits wurden Beobachtungen gemacht: Eine Zeugin sagte aus, dass sie den Angeklagten in der Roxheimer Straße in Höhe des Rathauses am 27. August gegen 4 Uhr über die Leitplanke habe steigen sehen. Danach sei er zügig an ihrem Auto vorbei Richtung Pfalzring weitergelaufen. Hinter der Leitplanke liegt das offene Feld und nach einigen hundert Metern das Sandwerk.

Am 20. September suchten Feuerwehrleute die Brandfläche und die Umgebung mit einer Wärmebildkamera ab. Abseits des Brandes entdeckten sie einen Wärmepunkt, den sie für ein Tier oder einen Menschen hielten. Die Polizei stieß dann auf den Angeklagten. Wobei nicht geklärt werden konnte, ob der Wärmepunkt von dem Angeklagten ausging, oder ob dieser erst danach dahingelaufen ist. „Er stand wie aus dem Nichts hinter mir“, sagte ein Polizist gestern aus.

Keine Geldauflage

Richter Stefan Kehrein nannte den Angeklagten in der Urteilsbegründung einen „besonderen Menschen“, der nicht in das gängige Bild eines Angeklagten passe. Er attestierte ihm keine schädlichen Neigungen, ein intaktes soziales Umfeld, eine beruflich gute Perspektive. Von einer Geldauflage habe das Gericht abgesehen, da sicher noch Regressforderungen auf den Mann zukämen.

Die Staatsanwältin sah nach der Beweisaufnahme die Taten als erwiesen an. „Zu viele Zufälle“ hätten ihrer Ansicht nach zusammenkommen müssen, um an die Unschuld des Angeklagten zu glauben. Verteidiger Mathias Machmer forderte Freispruch, da er eine Tatbeteiligung nicht als erwiesen ansah. Die Mutter des Angeklagten äußerte nach der Urteilsbegründung öffentlich gegenüber dem Richter Zweifel am Rechtsstaat.

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