Rhein-Pfalz Kreis RHEINPFALZ Plus Artikel Bobenheim-Roxheim: Gemeinderat sieht landkreisinterne Tempokontrollen kritisch

Möglicherweise ist fürs Blitzen auf den Straßen seiner Kommunen bald der Rhein-Pfalz-Kreis selbst zuständig.
Möglicherweise ist fürs Blitzen auf den Straßen seiner Kommunen bald der Rhein-Pfalz-Kreis selbst zuständig. Foto: Sven Hoppe/DPA

Der Rhein-Pfalz-Kreis überlegt, der Polizei die innerörtlichen Geschwindigkeitskontrollen abzunehmen. Gut möglich, dass Bobenheim-Roxheim – wenn den Kreisgemeinden die Zweckvereinbarung dazu vorgelegt wird – dagegen stimmt. Die Skepsis unter den Dorfpolitikern jedenfalls ist groß: Stehen Kosten und Nutzen im richtigen Verhältnis?

Was ist damit gewonnen, wenn nicht mehr die Polizei, sondern der Landkreis gegen Temposünder in den 25 Ortschaften vorgeht? Diese Frage wurde vor gut zwei Wochen im Hauptausschuss und am Donnerstag im Gemeinderat erörtert. Offenbar gibt es etliche Bürgermeister, die einen Zuständigkeitswechsel für sinnvoll halten und ihn beim Land beantragen wollen. Dem Vernehmen nach versprechen sie sich davon mehr Einfluss auf die Planung von Verkehrskontrollen, vor allem was Häufigkeit und Straßen betrifft.

Denn die Polizei kommt mit ihren Blitz- und Lasergeräten in der Regel nur noch an Stellen, die als Gefahren- oder Unfallhäufungspunkte gelten. Oder wenn recht viele gleichlautende Beschwerden aus der Bevölkerung eingehen. Diese Stellen gebe es in Bobenheim-Roxheim kaum noch, sagt der Leiter des zuständigen Fachbereichs bei der Gemeinde, Frank Unvericht. Er ist aufgefordert, dem Kreis fünf mögliche Messpunkte zu nennen und hat sich wegen dort ansässiger Schulen und Kitas für die Grünstadter Straße, die Ecke Raiffeisen-/Bobenheimer Straße und die Berliner Straße entschieden sowie vor allem aus Lärmschutzgründen für den nördlichen Ortseingang und entweder Haardt-, Industrie- oder Roxheimer Straße. Keine dieser potenziellen Blitzerstandorte sei eine Unfallhäufungsstelle, sagt er.

Die Fahrerermittlung ist ein Problem

Frank Unvericht schätzt die Anzahl der jährlichen Tempokontrollen durch die Frankenthaler Polizei auf „unter fünf“. Auf RHEINPFALZ-Anfrage spricht der Polizeiinspektionsleiter Thomas Lebkücher von zuletzt ein oder zwei Messungen im Jahr. „Das Rasen ist in Bobenheim-Roxheim nicht so das Thema“, sagt Lebkücher. „Und die Verfolgung von Temposündern bleibt schwierig, solange es bei uns keine Halterhaftung gibt.“

Was er meint, ist auch das, was Frank Unvericht, Bürgermeister Michael Müller (SPD) und die Ratsmitglieder verunsichert: Wenn nur geblitzt, aber der Fahrer nicht angehalten wird, behaupten etliche Autobesitzer später, irgendjemand anders habe den Wagen gefahren. Und dann wird das weitere Vorgehen für die Behörden mitunter so aufwendig, dass es nicht mehr im Verhältnis zum Bußgeld steht. Welche Stelle wäre nach einem Zuständigkeitswechsel in der Pflicht der Fahrerermittlung? Einige Ordnungsämter im Rhein-Pfalz-Kreis befürchten, dass das an ihnen hängen bleiben wird, denn der Kreis habe keinen Vollzugsdienst und will laut Unvericht nach jetzigem Stand nur ein Fahrzeug mit Messgerät anschaffen und zwei Mitarbeiter für die Kontrollen abstellen.

Kommunen müssten vermutlich mithelfen

„Das ist eindeutig zu wenig. Man braucht eher fünf Mann als zwei, damit man auch mal vor Ort den Fahrer ermitteln kann“, meint Manfred Schärf (FWG), der lange im Polizeidienst tätig war. „Schon allein aus erzieherischen Gründen.“ Er befürchtet ohnehin, dass das Kreis-Messfahrzeug nur zwei- bis fünfmal im Jahr nach Bobenheim-Roxheim kommt, und die Kosten dafür nicht im Verhältnis zum Nutzen stehen werden. Frank Unvericht hält es bei nur zwei Kreismitarbeitern darüber hinaus für denkbar, dass die Kommunen personell aushelfen müssen, wenn einer der beiden mal krank oder im Urlaub ist.

Kopfzerbrechen bereitet dem Fachbereichsleiter noch eine andere Sache: Bußgeldbehörden anderer Regionen können um Amtshilfe bitten, wenn bei ihnen ein im Rhein-Pfalz-Kreis gemeldetes Fahrzeug geblitzt wurde und der Fahrer ermittelt werden muss. Wird diese Amtshilfe dann auch von der Polizei auf den Kreis und eventuell auf die Kommunalverwaltungen übertragen?

All diese offenen Fragen haben den Gemeinderat dazu bewogen, noch nicht die vom Kreis erwünschte Zustimmung zu dem Vorhaben zu geben, sondern den Wortlaut einer noch zu erarbeitenden Zweckvereinbarung abzuwarten. In dem am Donnerstag mehrheitlich gefassten Beschluss ist lediglich von Interessenbekundung die Rede. Ganz klar formuliert das Gremium die Forderung, dass Vorort-Fahrerermittlungen im Rahmen von Amtshilfeersuchen nicht zulasten des Bobenheim-Roxheimer Vollzugsdiensts gehen dürfen.

x