Rhein-Pfalz Kreis RHEINPFALZ Plus Artikel Bobenheim-Roxheim: Bürgerin prangert Abholzung in Nachtweide an

Wo vorher üppiges Grün den Balkon der Mieterin abschirmte, gibt’s jetzt freie Sicht auf Fußweg und Kindergarten. Sie fühle sich
Wo vorher üppiges Grün den Balkon der Mieterin abschirmte, gibt’s jetzt freie Sicht auf Fußweg und Kindergarten. Sie fühle sich wie auf dem Präsentierteller, sagt sie.

Um ihren Sichtschutz und eine Oase beraubt fühlt sich die Bobenheim-Roxheimerin Dagmar Kern, nachdem der Kreiswohnungsverband im Juli ohne Ankündigung einen Gehölzstreifen „sprichwörtlich dem Erdboden gleich gemacht“ habe. Der Verband entgegnet, die Bäume und Hecken hätten aus Gründen der Verkehrssicherheit entfernt werden müssen.

„Niemand hat sich an den Bäumen und Hecken gestört“, sagt Dagmar Kern. Das gelte für die Mitbewohner im Haus in der Nachtweide 4, aber auch für die benachbarte Kita, bei der eine Nachbarin nachgefragt habe. Im Gegenteil: Der Grünstreifen an den beiden Roxheimer Mehrfamilienhäusern, die dem Wohnungsverband des Rhein-Pfalz-Kreises gehören, sei Sicht- und Lärmschutz und den Bewohnern ein Idyll gewesen, argumentiert Kern. Genau das sei für sie der Pluspunkt gewesen, sich vor etwa drei Jahren für die Erdgeschosswohnung zu entscheiden, nachdem sie ein schwerer Schicksalsschlag zum Wohnungswechsel gezwungen habe. Die Aussicht in ihr kleines Wäldchen habe sie tagtäglich genossen: Vögel, Igelfamilien und zutrauliche Eichhörnchen habe sie beobachten können, schwärmt sie. Sie ist überzeugt, dass es gesunde Bäume waren, die gefällt wurden.

Der Kreiswohnungsverband beruft sich auf die Aussagen eines Fachmanns

Das bestreitet der Kreiswohnungsverband, der bezahlbaren Wohnraum schafft und unterhält. Derzeit sind es laut Geschäftsführung 350 Objekte mit 1700 Wohnungen. „Alle 713 Bäume auf unseren Grundstücken sind erfasst und werden jährlich von einem Baumsachverständigen auf Standsicherheit und Zustand überprüft, soweit möglich behandelt und gepflegt“, sagt Geschäftsführer Volker Spindler auf Anfrage. Er weist darauf hin, dass er Sicherheitsvorschriften beachten müsse. Wenn der Gutachter befinde, dass ein Baum gefällt werden müsse, dann „sind uns als Eigentümer die Hände gebunden“.

In der Nachtweide habe es sich um zwei Erlen gehandelt, die zu dicht gestanden hätten und daher nicht vernünftig hätten wachsen können. „Die Bäume waren angegriffen“, sagt Spindler, sodass sie vermutlich einem starken Wind nicht mehr standgehalten hätten. Auch bei einer Thuja-Hecke habe es sich um totes Gehölz gehandelt. Beides hätte womöglich zur Gefahr für Fußgänger oder Besucher des benachbarten Kinderspielplatzes werden können.

Der Befürchtung von Dagmar Kern, dass bei der Aktion Vogelnester zerstört wurden, widerspricht Volker Spindler ebenfalls. Die Fällung sei von einem spezialisierten Fachbetrieb unter Aufsicht des Sachverständigen vorgenommen worden. Zudem habe dieser zuvor überprüft, dass „sich keine Brutstätten in dem Bereich befinden oder sich Tiere dort aufhalten“.

Der geschützte Rahmen ihrer Wohnung sei nun weg, klagt Dagmar Kern

Unangenehm ist für Dagmar Kern das Gefühl, nun „auf dem Präsentierteller für jedermann“ zu sitzen, wie sie sagt. Gegenüber sehe sie direkt auf einen Kindergartenparkplatz, frühmorgens schon werde das Kita-Tor geknallt. Diesen Lärm habe das Grün sonst immer gedämpft. Nachts könne sie die Balkontüren nicht mehr offen stehen lassen. Die dichte Bepflanzung sei vorher ein natürliches Hindernis dafür gewesen, den Weg zum Eingang über diese Fläche abzukürzen. Das fehle jetzt. Hundehalter eroberten sich dort Terrain fürs Gassigehen. Zudem, klagt Kern, müsse sie im Schein einer hellen Straßenlaterne schlafen. Sie und ihre Nachbarn wünschen sich nun dringend wenigstens einen Sichtschutz.

Der Kreiswohnungsverband will prüfen, ob so etwas angebracht werden kann. Bevor Neues gepflanzt werde, werde man der verbliebenen Vegetation, die nun wieder mehr Licht bekomme, die Möglichkeit geben, sich auszubreiten, erklärt Volker Spindler. „Wir werden im Herbst mit unserem Landschaftsarchitekten klären, ob und in welchem Umfang eine Ersatzpflanzung mit heimischen Gewächsen vorgenommen werden kann.“

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