Rhein-Pfalz Kreis Biomüll-Umschlag in Grünstadt

An zwei verschiedenen Stationen wird der Bioabfall aus dem Rhein-Pfalz-Kreis gesammelt und umgeladen – in Mutterstadt und in Grünstadt. Der Werksausschuss für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft hat dem Kreistag des Rhein-Pfalz-Kreises nun empfohlen, einer Zweckvereinbarung zuzustimmen, die die „Bioabfallumladung Nord“ in Grünstadt neu regelt.
Seit dem vergangenen Jahr wird Bioabfall aus dem Gebiet der GML Abfallwirtschaftsgesellschaft zum Kompostwerk bei Kaiserslautern transportiert, Restmüll aus der Westpfalz im Gegenzug in die Müllverbrennungsanlage nach Ludwigshafen gebracht (wir berichteten). Grundlage ist eine Zweckvereinbarung mit der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) und den an der GML beteiligten Gesellschaftern, neben dem Landkreis unter anderem Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer und Worms. Das Ziel: sowohl die Anlagen bei Kaiserslautern als auch bei der GML in Ludwigshafen auszulasten. Wegen der Größe des GML-Gebiets gibt es zwei Umladepunkte für den Bioabfall Richtung Westen, eben bei der Firma Zeller in Mutterstadt (Süd) und auf dem Gelände des ehemaligen Kompostierwerks in Grünstadt (Nord). Für den Umschlag der Bioabfälle, die unter anderem aus dem Norden des Rhein-Pfalz-Kreises kommen, wird nur ein Teil der Halle und des Geländes in Grünstadt gebraucht, erläutert Volker Spindler, Leiter des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft des Rhein-Pfalz-Kreises. Und außerdem sei es für die GML wegen der geringen Anzahl von Abfalltransporten wirtschaftlich nicht sinnvoll, dort eigenes Personal und eigenes Gerät vorzuhalten. Deshalb die Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Bad Dürkheim. Deren Inhalt: Der nicht benutzte größere Grundstücksanteil des früheren Grünstadter Kompostwerks soll an den Landkreis Bad Dürkheim zurückgehen, der das Gelände dann ebenfalls in Sachen Abfall nutzt – als Wertstoffhof etwa. Und da dort dann Personal und Gerät vorhanden sein werden, könnte beides – gegen Kostenerstattung versteht sich – auch für die Verladung der GML-Bioabfälle eingesetzt werden. Dieser Zweckvereinbarung müssen nun die im Norden betroffenen GML-Gesellschafter zustimmen – unter anderem auch die Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises. Darüber wird der Kreistag befinden. Der Werksausschuss hat empfohlen, der Vereinbarung zuzustimmen. |umi