Dudenhofen
Betreuende Grundschule: Länger, aber teurer
Eine erst vor wenigen Tagen online gegangene Internet-Petition dürfte an der Entscheidung nichts geändert haben, die der Ortsgemeinderat am Donnerstagabend getroffen hat, macht aber – ebenso wie die Anzahl der Zuhörer im Rat – den Bedarf deutlich. Bislang endete die Betreuung für Kinder, die nicht die Ganztagsschule besuchen, um 13.30 Uhr ohne Mittagessen. Künftig bietet die Ortsgemeinde für diese Nachmittagsbetreuung bis 14 Uhr an. Freitags gibt es eine Betreuung bis 16 Uhr. Nach Unterrichtsende der Ganztagsschüler findet außerdem Betreuung von 16 bis 17 Uhr statt. Und ab 7 Uhr können Kinder vor Unterrichtsbeginn betreut werden. Zum neuen Schuljahr soll es auch die Möglichkeit geben, ein warmes Mittagessen zu bekommen.
Allerdings werden die Eltern auch deutlich stärker zur Kasse gebeten, was Fabienne Körner (FWG) – obwohl sie die Neuerungen grundsätzlich lobte – kritisierte: Nach Vorschlag der Verwaltung sollen die Beiträge über die nächsten drei Jahre steigen. Für die tägliche Nachmittagsbetreuung bis 14 Uhr wären dann zum Beispiel zunächst 30, dann 35 und schließlich 40 Euro monatlich fällig. Lars Hoffmann störte sich an dem Ungleichgewicht der Summen, die die Gemeinde für Hort einerseits und betreuende Grundschule andererseits ausgibt. Sebastian Körner (CDU) pflichtete bei und plädierte für eine gleichmäßige Verteilung auf die beiden Säulen der Betreuung. Er störte sich im übrigen am kurzen zeitlichen Vorlauf bei der Entscheidung über die Satzung und dem Ablauf bei der Vorbereitung.
Anja Thomas von der Verbandsgemeindeverwaltung erinnerte daran, dass die Gemeinde die niedrigsten Beiträge im Rhein-Pfalz-Kreis habe, worauf sogar schon die Kommunalaufsicht hingewiesen habe. Felix Goldinger (Grüne) schlug als Kompromiss vor, die Satzung zwar im Prinzip wie vorgeschlagen zu beschließen, um Planungssicherheit für das nächste Jahr zu schaffen, aber sich später noch einmal über die weiteren Beitragserhöhungen zu unterhalten. Damit konnten alle leben und stimmten zu.