Rhein-Pfalz Kreis Bei Anruf Arzt
„Wir haben keine Angst vor Flüchtlingen. Schon gar nicht wirtschaftlich“, betont Clemens Spiekermann, Geschäftsführer des Praxisverbunds Pravo. Anlass für die von ihm angestoßene Initiative habe ein RHEINPFALZ-Foto mit gestrandeten Flüchtlingen gegeben. „Der Gedanke, die verzweifelten Menschen im Stich zu lassen, ist unerträglich“, sagt der Mediziner mit Praxis in Dudenhofen. Sofort hätten sich seine niedergelassenen und Klinik-Kollegen für die Idee begeistert, ein Notfalltelefon für Asylbewerber einzurichten. „Wir wollen damit Flüchtlingen helfen und gleichzeitig Flagge gegen aufkommende Fremdenfeindlichkeit zeigen“, betont er. „Zugang zu medizinischer Versorgung ist ein Menschenrecht“, fasst Klaus-Peter Wresch, Ärztlicher Direktor des St.-Vincentius-Krankenhauses, zusammen, was die Speyerer Ärzte zu ihrem gemeinsamen Angebot motiviert hat. Unter der Telefonnummer 0176 57661979 erhalten Asylbewerber demnach bei Bedarf ab sofort 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr auch ohne Vorlage eines vom Sozialamt ausgestellten Krankenscheins ärztliche Hilfe. Sprachprobleme erwarten die Ärzte keine. „Auch in Gesundheitsberufen gibt es Mitarbeiter mit Migrationshintergrund“, sagt Dirk Jentschura, Ärztlicher Direktor des Speyerer Diakonissen-Stiftungs-Krankenhauses. „Unser System kann und muss sich diese humanitäre Unterstützung leisten“, betont Jentschura. Tätige Nächstenliebe hätten sowohl die Niederbronner Schwestern als auch die Diakonissen schon immer gelebt, weist Klaus-Peter Wresch auf den christlichen Auftrag der Träger der beiden Speyerer Krankenhäuser hin. „Daran wollen wir uns zusätzlich zu unserer ärztlichen Verpflichtung mit unserem Projekt orientieren.“ Es könne nicht sein, dass erkrankte Flüchtlinge vor einer notwendigen Behandlung erst langwierige Verwaltungshürden und Behördengänge überwinden müssten, wendet sich Hans-Joachim Kalk, der Vorsitzende der Kassenärztlichen Kreisvereinigung Speyer, gegen die gängige Praxis: Das Asylbewerberleistungsgesetz sehe die Aufnahme von Flüchtlingen in die gesetzliche Krankenversicherung erst 15 Monate nach Ankunft des Asylsuchenden in Deutschland vor. Bis dahin beurteile das Sozialamt im Einzelfall, ob eine Notfallsituation oder ein akuter Schmerzzustand vorliege. „Nur dann wird medizinische Behandlung gewährt und von der Kommune bezahlt“, erklärt er. Kalk berichtet von einem Flüchtling, der in Speyer erst ein halbes Jahr nach einem Kreuzbandriss die nötige Operation erhalten habe. Als „unglaublichen, teuren Verwaltungsaufwand“, sieht Jentschura das Verfahren. So gebundene Kräfte könnten sinnvoller eingesetzt werden. Die Ursachen für die anhaltenden Flüchtlingsströme könnten die Speyerer Ärzte nicht beheben, sagt Spiekermann. „Uns geht es um Menschen, die in Not sind und medizinische Hilfe benötigen.“ Wresch betont: „Es ist nicht unsere Sache zu bewerten, wer Recht auf Asyl hat und wer nicht. Wir bieten denen medizinische Versorgung an, die sie brauchen. Egal, woher sie kommen.“ (kya)