Interview RHEINPFALZ Plus Artikel Behindertenbeauftragter: Keine Steuer für Assistenzhunde

Assistenzhunde helfen Menschen mit Behinderung im Alltag. Sie heben Dinge auf, öffnen Schubladen oder Türen, helfen beim Auszieh
Assistenzhunde helfen Menschen mit Behinderung im Alltag. Sie heben Dinge auf, öffnen Schubladen oder Türen, helfen beim Ausziehen und können sogar eine Waschmaschine ausräumen.

Wer einen Hund hält, muss eine Steuer zahlen. Es sei denn, er oder sie ist blind, gehörlos oder hilflos und deshalb auf einen Hund als Begleiter angewiesen. Der Behindertenbeauftragte Holger Voll sieht noch andere Gründe für eine Steuerbefreiung.

Herr Voll, Sie haben im Hauptausschuss der Gemeinde Bobenheim-Roxheim, deren Behindertenbeauftragter Sie sind, einen Antrag eingereicht. Sie wollen, dass für anerkannte Therapie- und Assistenzhunde, die nachweislich eine zertifizierte Prüfung abgelegt haben, eine Steuerbefreiung gewährt wird. Was ist der Hintergrund?
Bislang dient der Gemeinde ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Bl, Gl oder H oder ein ärztliches Gutachten als Nachweis dafür, dass ein blinder, gehörloser oder anderweitig hilfloser Bürger einen Hund benötigt. Das Einsatzspektrum von ausgebildeten Therapie- und Assistenzhunden hat sich in den letzten Jahren aber deutlich ausgeweitet, was auch Eingang ins Behindertengleichstellungsgesetz gefunden hat. So kann die Assistenz mittlerweile auch für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung, mit Stoffwechselstörungen wie Diabetes oder bei psychosozialen Beeinträchtigungen anerkannt werden. Deshalb sollte meiner Ansicht nach in Bobenheim-Roxheim zur Befreiung von der Hundesteuer nicht die Art der Behinderung nachgewiesen werden müssen, sondern die Ausbildung des Hundes.

Kennen Sie in Ihrem Wohnort Menschen, auf die das zutrifft?
Ich kenne bisher nur beeinträchtigte Menschen, die einen Hund haben, der vermutlich kein zertifizierter Assistenzhund ist. Die entsprechende Rechtsgrundlage wurde auch erst im Juli 2021 geschaffen. Ich wünsche mir, dass die Gemeinde die neue gesetzliche Regelung in ihre Hundesteuersatzung aufnimmt. Bislang will die Verwaltung aber nicht von der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebunds (GStB) abweichen, und dort hat die Neuerung noch nicht Eingang gefunden.

Ist ein Kompromiss möglich?
Die Verwaltung wäre ohne rechtliche Verpflichtung bereit, in begründeten Einzelfällen von der Hundesteuer zu befreien, so wie das schon mal bei einem Rollstuhlfahrer mit Hund gemacht wurde. In Zweifelsfällen will und kann sich die Gemeinde mit mir abstimmen. Das finde ich erfreulich, aber mein Ziel ist es, dass der GStB die Mustersatzung ändert. Deswegen werde ich an den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung herantreten. Und vielleicht lesen das hier Vertreter von größeren Kommunen, die gar nicht die Mustersatzung verwenden und ihre Hundesteuersatzung deshalb eher ändern.

Zur Sache

In Bobenheim-Roxheim ist die Erhöhung der Hundesteuer zum 1. Januar 2023 geplant. Sie soll für die Haltung eines Hundes von derzeit 60 auf 84 Euro im Jahr steigen und für den zweiten Hund von 100 auf 108 Euro. Für jeden weiteren Hund soll es bei 150 Euro bleiben. Die Entscheidung trifft der Gemeinderat am Donnerstag, 15. Dezember.

Kontakt

Holger Voll ist per E-Mail an behindertenbeauftragter@bobenheim-roxheim.de zu erreichen oder unter Telefon 0163 9153524.

Holger Voll ist in Bobenheim-Roxheim Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung.
Holger Voll ist in Bobenheim-Roxheim Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung.
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