Waldsee / Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Armbrust-Prozess: Schießübungen mit dem Handy gefilmt

In dieser Waldseer Werkstatt hat sich die Tat im Februar ereignet.
In dieser Waldseer Werkstatt hat sich die Tat im Februar ereignet.

Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal im Verfahren gegen einen Dirmsteiner, der beschuldigt wird, im Februar diesen Jahres den Betreiber einer Autowerkstätte in Waldsee mit einer Armbrust erschossen zu haben, wurden am Freitag vier weitere Zeugen vernommen. Es sind allesamt Handwerker aus dem Umfeld des Angeklagten, der als Fliesenleger tätig war.

Der erste Zeuge, ein 61-jähriger selbstständiger Fliesenlegermeister, war dem Angeklagten ein einziges Mal begegnet. Er hatte bei sich zu Hause einen großen Vorrat an alten Fliesen, die er im Internet angeboten habe. Der Angeklagte habe sich daraufhin bei ihm gemeldet und man habe einen Termin vereinbart. Dabei zeigte er sich lebhaft interessiert und habe sich ein Paket mit Mustern mitgenommen. Er sei ein richtiger „Schnäppchenjäger“ gewesen. Er habe ihm auch von dem geplanten Kauf eines VW-Campingbusses erzählt, aber da habe sich jemand quergestellt.

Der zweite Zeuge war der Mitarbeiter eines Geschäfts in Schifferstadt mit einer großen Abteilung für Sanitäranlagen. Der Angeklagte sei zunächst häufiger Kunde gewesen, dann habe es sich so entwickelt, dass er als Subunternehmer tätig geworden sei. Er sei beliebt gewesen bei der Kundschaft – immer freundlich, gut gelaunt und hilfsbereit. Nur einmal, im Sommer 2020, sei er in Zeitverzug geraten, das konnte man aber klären. Ansonsten habe es durchgängig sehr zufriedene Kunden gegeben. Gelegentlich habe man sich auch mal über Privates unterhalten. Der Angeklagte habe ihm auch von seiner Armbrust erzählt und ein Video von Schießübungen gezeigt. Das sei wohl Anfang oder Mitte Januar gewesen.

Häufig widersprochen

Der dritte Zeuge war der Fliesenlegermeister, bei dem der Angeklagte gearbeitet hatte, ehe er sich selbstständig gemacht hatte. Vor etwa zehn Jahren habe er eine Stelle ausgeschrieben, und der Angeklagte habe sich gemeldet. Der Angeklagte sei damals frisch von Neuseeland gekommen, mit nur einer Reisetasche. Er habe dann zunächst bei ihnen im Gästehaus gewohnt, bis der Zeuge ihm eine Wohnung organisierte. Manchmal habe er mit seiner Frau und ihm Kaffee getrunken und über Gott und die Welt gequatscht, sagte der Fliesenlegermeister. An sich habe er gut gearbeitet, was aber immer mehr genervt habe, sei seine Art gewesen, häufig zu widersprechen. Irgendwann sei es zur Explosion und zur Kündigung gekommen. Der Angeklagte habe sich aber sowieso selbstständig machen wollen. Die Vermieterin habe später bei ihm angerufen, der Angeklagte würde verwahrlosen, berichtete der Zeuge. Wegen einer Insolvenz habe dieser später sein Geschäft in Polen anmelden wollen. Er sei ein „ganz fürchterlicher“ Sammler gewesen.

Der letzte Zeuge war Kfz-Mechaniker in der Werkstatt, zu der der Angeklagte immer seinen Wagen gebracht hatte. Der Angeklagte hatte ihm einen Stellplatz für seinen Wagen vermittelt, auf dem er später auch Schießübungen mit der Armbrust gemacht hatte, wobei der Zeuge ihn mit seinem Handy aufnahm.

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