Rhein-Pfalz Kreis Ampelkreuzung soll 2016 verschwinden

Placeholder-Image

Mutterstadt. Mit der neuen Gestaltung des Mutterstadter Ortskerns kann es vorangehen. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat den Plänen grundsätzlich zugestimmt. Die Behörde hat seit Juli 2014 die vorbereitenden Untersuchungen und das von der Verwaltung und Bürgern erarbeitete Entwicklungskonzept überprüft. Anfang des kommenden Jahres soll es losgehen. Dann soll zum Beispiel die Ampel in der Dorfmitte verschwinden, die Kreuzung umgebaut werden und der Verkehr fortan der Rechts-vor-links-Regelung folgen.

Nach der schriftlichen Zustimmung hat der Mutterstadter Gemeinderat die Satzung für das Vorhaben förmlich verabschiedet. In dieser Satzung ist das Sanierungsgebiet „Aktiver Ortskern Mutterstadt“ genau umrissen. Es reicht – vereinfacht beschrieben – von der Einmündung der Luitpoldstraße in die Oggersheimer Straße im Norden bis zur katholischen Kirche im Süden sowie vom Kerweplatz an der Bohligstraße im Osten bis zur Fußgönheimer Straße im Westen. Grundlage für das Vorhaben war die Aufnahme der Gemeinde ins Landesförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ im Jahr 2011. In den nächsten zehn Jahren werden nach den momentanen Schätzungen aus diesem Topf rund 6,5 Millionen Euro nach Mutterstadt fließen. Damit soll vor allem die Neugestaltung der Dorfmitte samt Ampelkreuzung und Rathausumfeld finanziert werden. Aber auch private Sanierungsvorhaben können damit bezuschusst werden. Allein dieses Jahr kalkuliert die Kommune hierfür im Finanzhaushalt mit 1,5 Millionen Euro. Bei der Entwicklung des Konzepts hat die Gemeindeverwaltung von Anfang an die Einwohner bei mehreren Bürgerversammlungen miteinbezogen. Deren Anregungen wurden soweit wie möglich berücksichtigt. Zugleich ging es darum, ein Einzelhandelsgutachten zu erstellen. Diese Phase begleitete das Kobra-Beratungszentrum aus Landau. Das Fachbüro Deubert aus Quirnheim wurde als Sanierungsberater engagiert, die vorbereitenden Untersuchungen nahmen die Experten von Werk-Plan aus Kaiserslautern vor. Mit der Satzung hat der Rat zugleich eine Modernisierungsrichtlinie beschlossen. Sie regelt vor allem für private Erneuerungsprojekte, welche Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung erfüllt werden müssen, und bis zu welcher Kostenhöhe der Förderantrag bei der Gemeinde gestellt werden kann. Diese Grenze verringerte die ADD von ursprünglich geplanten 100.000 auf 50.000 Euro. Die Abwicklung von Vorhaben in diesem Rahmen über die Verwaltung vor Ort soll die Bewilligungsverfahren beschleunigen. Darüber hinaus hat das Mutterstadter Parlament die Verwaltung ermächtigt, dieses Jahr Kredite bis zu 2,6 Millionen Euro aufzunehmen, um die geplanten Investitionen bezahlen zu können.

x