Rhein-Pfalz Kreis Amok-Fehlalarm: Schüler schweigt

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Mutterstadt

/Frankenthal. 17 Jahre alt ist er, der mutmaßliche Täter, der am 7. Oktober auf den Alarmknopf in einem Klassenzimmer der Integrierten Gesamtschule in Mutterstadt gedrückt haben soll. Diese Angaben machen das Polizeipräsidium Rheinpfalz in Ludwigshafen und die Staatsanwaltschaft in Frankenthal, die in diesem Fall ermitteln. Dem jungen Mann wird neben dem Fehlalarm vor den Herbstferien, der einen Großeinsatz der Rettungskräfte auslöste (siehe „Zur Sache“), noch ein weiteres mutwilliges und ebenso grundloses Auslösen des Alarms vorgeworfen. Dieser Vorfall soll sich den Ermittlern zufolge am 25. Oktober ereignet haben. Hinweise auf eine Beteiligung an dem Fehlalarm, der im März an der Mutterstadter Schule ausgelöst worden war, gebe es hingegen nicht. „Bislang streitet er alles ab“, berichtet der Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber auf Nachfrage der RHEINPFALZ. Deswegen sei das Verfahren momentan vollkommen offen und damit auch, ob am Ende Anklage gegen den jungen Mann erhoben wird oder nicht. Auf die Spur des Verdächtigen kamen die Ermittler laut Ströber aufgrund einer Zeugenaussage. Bis dahin hatten die Beteiligten zunächst keine allzu große Hoffnung, den oder die Verantwortlichen für die Fehlalarme ausfindig zu machen, da es kaum Spuren gab. Zu möglichen strafrechtlichen Konsequenzen möchte sich der Leitende Oberstaatsanwalt derzeit noch nicht äußern. Nur so weit: Betroffen wären die Paragrafen 126 und 145 des Strafgesetzbuches – Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten sowie Missbrauch von Notrufen. Das erste Vergehen könne mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, das zweite mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe. „Das gilt allerdings nur für das Erwachsenenstrafrecht beziehungsweise für Heranwachsende, die nach Erwachsenenstrafrecht zu behandeln sind“, schränkt er gleich ein. Im vorliegenden Fall könnte das Jugendstrafrecht zum Tragen kommen, wo vielfache Abweichungen möglich seien. „Denn beim Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund, weshalb die Strafen milder ausfallen können“, erläutert der Strafrechtsexperte. Ob die Geschädigten, also der Rhein-Pfalz-Kreis, die Gemeinde Mutterstadt und die Polizei, zivilrechtliche Schritte einleiten und versuchen, Schadenersatz geltend zu machen, müssten sie selbst entscheiden. „Die Staatsanwaltschaft ist nur für die Strafverfolgung zuständig“, betont Ströber. „Wenn es einen Verursacher gibt, werden wir auf jeden Fall versuchen, Kosten geltend zu machen. Das müssen wir auch, da uns sonst der Landesrechnungshof auf die Finger klopft“, sagt Kreissprecher Stefan Kopf. Immerhin seien am 7. Oktober insgesamt 25 Leute für die Kreisverwaltung im Einsatz gewesen, was entsprechende Dienstausfälle bedeute – vor allem für die Schnelleinsatzgruppe. Die genaue Höhe der Kosten müsse jedoch erst noch ermittelt werden. Sollte der Verdächtige sich als schuldig herausstellen, werde der Landkreis das Geld zunächst wohl per Bescheid einfordern. Ob das im Bündel für die Polizei mit erledigt wird oder diese ihre Forderungen eigenständig geltend macht, müsse noch geklärt werden. „Bei der Gasexplosion in Harthausen lief das zentral über uns“, erinnert sich Kopf. Die Kosten für die ebenfalls angerückte Feuerwehr müsse hingegen die Gemeinde Mutterstadt einfordern. Polizeisprecherin Sandra Giertzsch hält es für wahrscheinlich, dass auch ihre Behörde gegebenenfalls Schadenersatz in Rechnung stelle. Nach den Ereignissen in diesem Jahr möchte die Kreisverwaltung als Schulträger etwas unternehmen, um Vorfälle dieser Art in Zukunft zu verhindern oder doch zumindest deutlich einzuschränken. Aus diesem Grund würden sämtliche Alarmknöpfe in der IGS Mutterstadt demnächst mit einer Glasabdeckung ausgestattet, die als zusätzliche Hemmschwelle zum Auslösen wirken soll, kündigt Kopf an. Das Vorhaben sei bereits beauftragt worden und solle bald umgesetzt werden.

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