Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel 27-Jähriger Speyerer wegen Drogenhandels verurteilt

Der Eingang zum Gerichtsgebäude in Frankenthal.
Der Eingang zum Gerichtsgebäude in Frankenthal.

Wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels stand ein Speyerer in Frankenthal vor dem Landgericht. Jetzt ist das Urteil gefallen: Er geht ins Gefängnis.

Der Angeklagte war bereits wegen des Handels mit Drogen einschlägig vorbestraft. In dem neu eröffneten Verfahren vor der 1. Kammer des Landgerichts Frankenthal warf ihm die Staatsanwaltschaft vor, im Mai 2021 ein Kilogramm Amphetamin („Speed“) gekauft und anschließend auf einem Parkplatz in Speyer gewinnbringend weiterverkauft zu haben. Ebenfalls im Mai 2021 soll er an einer Tankstelle in Ludwigshafen 550 Gramm Amphetamin an einen der Polizei bekannten Abnehmer weiterverkauft haben. Im August 2022 habe er schließlich in Schifferstadt von einem unbekannten Lieferanten auf Kommission 500 Gramm Kokain erworben und versucht, es im hessischen Bensheim weiterzuverkaufen, lauteten die Vorwürfe.

Weitgehende Geständnisse

Zu diesen Taten legte der 27-jährige in der Verhandlung im Rahmen einer Verständigung mit Gericht und Staatsanwaltschaft weitgehende Geständnisse ab. Laut dem Gutachten eines Psychologie-Sachverständigen ist der 27-jährige selbst nicht drogenabhängig und konsumiert nur in bescheidenem Umfang Alkohol und gelegentlich Cannabis. Ein Drogenhandel zur Deckung des Eigenverbrauchs aus einem juristisch so genannten „Hang“ zu Drogen war also nicht gegeben.

Wie der Angeklagte einräumte, sollten die Drogengeschäfte nur zur Geldbeschaffung dienen. Unter der Voraussetzung der vorherigen Begleichung von offenen Geldstrafen aus früheren Verurteilungen sicherte ihm das Gericht im Gegenzug zu einem Geständnis einen Strafrahmen zu, der vier Jahre und vier Monate Haft nicht unterschreiten und vier Jahre und zehn Monate nicht übersteigen sollte.

Kein Führerschein, aber eigene Autos

Nachdem diese Bedingungen erfüllt wurden, sah das Gericht eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und 10 Monaten für angemessen an. Dabei bezog es sich auf die drei angeklagten Fälle des Drogenhandels mit nicht geringer Menge unter Einbeziehung zweier Strafen aus Verurteilungen des Amtsgerichts Speyer aus dem Jahr 2023 und des Amtsgerichts Idstein aus dem Jahr 2024.

Ein zweiter angeklagter Tatkomplex bestand in fortgesetztem und vorsätzlichem Fahren ohne Führerschein. Wie die Überprüfung seiner Bankkonten zeigte, hatte er sogar Leasingverträge zur ständigen Nutzung eigener Fahrzeuge abgeschlossen.

Konkret angeklagt waren zwei aktenkundige Fälle. Im Juli 2024 wurde er von Polizeibeamten in der Speyerer Innenstadt am Steuer eines Fahrzeugs gestoppt. Im Oktober 2024 fiel Zeugen auf, dass er an einer Ludwigshafener Aral-Tankstelle Alkohol konsumierte und mit seinem Audi weiterfahren wollte. Die herbeigerufene Polizei stellte bei ihm einen erheblichen Alkoholpegel fest.

Die 1. Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Mirtha Hütt verhängte dafür unter Einbeziehung einer Verurteilung des Amtsgerichts Ludwigshafen aus dem Jahr 2024 eine weitere Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten. Insgesamt ergaben sich daraus vier Jahre und sieben Monate Haft.

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