DUDENHOFEN
Überrascht und überrumpelt von Rodung für Neubauten
Der neue Grundstückseigentümer plant, auf dem 0,7 Hektar großen nördlichen der Villen-Grundstücke der früheren Firma Walter & Söhne vier Mehrfamilienhäuser mit jeweils sieben Wohnungen zu errichten. Dafür hatte er, wie berichtet, zum Wochenbeginn einen Großteil der teils 150 Jahre alten Bäume auf dem Grundstück fällen lassen. Im November hatte der Ortsgemeinderat mehrheitlich die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnpark am Hainbach“ verabschiedet. Ende der Offenlage, während der Bürger, Ämter, Interessengruppen Einwände, Stellungnahmen zu dem Vorhaben abgeben können, ist der 8. Februar. Erst danach, nach Würdigung der Kommentare, kann der Rat endgültig über den Bebauungsplan entscheiden.
„Schrecklicher Anblick“
Angesichts der Pandemie-Bestimmungen wie der nächtlichen Ausgangsbeschränkung wollte Ortsbürgermeister Jürgen Hook (SPD) die Sitzung in der Festhalle so kurz wie möglich halten und hatte deshalb die Punkte „Einwohnerfragestunde“ und „Anfragen der Ratsmitglieder“ von der Tagesordnung genommen. Nach Interventionen von Jürgen Ofer (CDU) und Jürgen Creutzmann (FDP) entschied er, „im Hinblick der Ereignisse der letzten drei, vier Tage“ dann doch Einwohnerfragen zuzulassen. Auch, um seitens der Verwaltung „größtmögliche Transparenz herzustellen“, wie er sagte.
Wilhelm Kannegießer (SPD) sah im Vorfeld keine Anzeichen für die Absicht des Eigentümers, das Gelände jetzt zu roden. Die weiteren Schritte zur Verabschiedung des Bebauungsplans werde seine Fraktion „kritisch begleiten“. Jürgen Ofer konnte „nicht nachvollziehen, dass die Gemeinde keine Handhabe zum Einschreiten gehabt haben soll“. Zumindest mal hätte sie die Polizei informieren können. Das „Tabula rasa“ auf dem ehemaligen Walter-Gelände erlebte er als „schrecklichen Anblick“. Jürgen Creutzmann (FDP) argumentierte: „Der Gemeinde bleibt lediglich der Weg, bei den zuständigen Behörden nachzufragen, ob ein rechtswidriges Verhalten vorliegt.“ In höherer Stimmlage fügte er an: „Im Rechtsstaat braucht es einen Titel, um eingreifen zu können.“
Robert Leisen, Dudenhofener Bürger, der die RHEINPFALZ Anfang der Woche auf die Rodung hingewiesen hatte, entgegnete ebenso emotional: „Ja, wir leben in einem Rechtsstaat. Dennoch handelt die Gemeinde den Bebauungsplan ,Wohnpark am Hainbach’ in einem beschleunigten Verfahren ab, ohne geklärt zu haben, ob ein vereinfachtes Verfahren gerechtfertigt ist.“ Außerdem fragte er: Welche Rechten und Pflichten ergeben sich aus einem vereinfachten Verfahren für die Gemeinde und für den künftigen Bauherren? Gab es eine Erhebung zum Wohnbedarf in Dudenhofen? Und was nutzt eine Offenlage mit Abwägung, wenn der Grundstückseigentümer vorab Tatsachen schafft?
„Nicht verhindern können“
Hooks Darstellung des Geschehens am Montag auf die Frage eines Anwohners, was die Gemeinde nach Schaffung der Fakten tun werde, um die Anliegen der Interessengemeinschaft zu berücksichtigen: „Auch mich hat der Kahlhieb überrascht, auch ich fühlte mich von dem Vorgehen des Grundstück-Eigentümers überrumpelt.“ Vor Ort habe er eine einstweilige Verfügung in Erwägung gezogen. Er habe bei der Kreisverwaltung angerufen, bei deren Rückruf – nach dreieinhalb Stunden – habe es in der Behörde zwei Meinungen gegeben. Eine hielt die Fällung für rechtmäßig, die andere für unrechtmäßig. Letztlich habe er die Fällung aber nicht verhindern können. Aussage des Bürgermeisters im Rat: „Der Gelände-Eigentümer hat sich nicht an die Absprachen gehalten.“ Dass es eine solche Absprache gab, hatte Hook allerdings gegenüber der RHEINPFALZ schriftlich verneint.
Der Bürgermeister zum Umstand einer fehlenden Bausatzung der Ortsgemeinde: In einem längeren Gespräch habe sein Amtsvorgänger Peter Eberhard (CDU) bestätigt, „dass sie bislang politisch nicht gewollt war“. Werner Löffler (SPD) begründete die Zuschauerrolle juristisch: „Es gibt keine Rechtsgrundlage, die einen Anspruch der Gemeinde zum Einschreiten formuliert.“
Ortsbeigeordneter Reinhard Burck (Grüne) berichtete, dass er am Sonntag von Leisen verständigt worden sei, dass auf dem Gelände Bäume markiert würden. Am Montag hätten er, Hook und die Verwaltung „alles versucht, eine einstweilige Verfügung gegen die Rodung zu erreichen“. Ohne Erfolg.