Bobenheim-Roxheim Übergriff auf Joggerin: Langjährige Haftstrafe für 20-Jährigen

Über die uneingeschränkte Schuldfähigkeit des Täters herrschte Uneinigkeit im Gerichtssaal.
Über die uneingeschränkte Schuldfähigkeit des Täters herrschte Uneinigkeit im Gerichtssaal.

Ein Syrer, der seit etwa einem Jahr in Deutschland lebt, hat im Mai eine Joggerin in Bobenheim-Roxheim (Rhein-Pfalz-Kreis) sexuell genötigt und dabei verletzt. Das Landgericht Frankenthal hat den geständigen, 20-jährigen Mann dafür am Freitag zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Verteidigung oder Nebenklage könnten in Revision gehen. Wie das Gericht Urteil und Strafmaß begründet hat, erfahren Sie an dieser Stelle.

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