Pirmasens Kreditgebühr kein großes Thema

Banken und Sparkassen dürfen keine Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite verlangen, hat der Bundesgerichtshof im Mai festgestellt. Seitdem fordern bundesweit Bankkunden diese Entgelte zurück. Weitgehend abgehakt haben dieses Thema jetzt, mit dem Ablauf der zehnjährigen Frist, die regionalen Bankinstitute, die die Erstattungssummen insgesamt im niedrigen Bereich ansiedeln.
Ein Thema ist die Rückerstattung von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherkrediten für die Banken durchaus gewesen – allein schon deshalb, weil eingehende Ansprüche von Kunden geprüft und beantwortet werden müssen. Sie seien betroffen davon, sagt Dieter Jergens, Vorstandsmitglied der VR-Bank Westpfalz (Landstuhl/Waldfischbach-Burgalben) – wie alle anderen Banken auch, die in früheren Jahren einmal Gebühren erhoben hätten. Sie prüften die Anträge von Kunden etwa zuerst dahingehend, ob es sich dabei überhaupt um ein echtes Verbraucherdarlehen gehandelt habe – nicht bei allen Anträgen sei dies der Fall. Große Mengen an Anträgen habe es aber nicht gegeben, so Jergens – vielleicht zwei Dutzend. Die Beträge bewegten sich zwischen 50 und etwa 250 Euro – „für uns ist dadurch keine besondere Belastung in der Bilanz spürbar“. Mit Ablauf des Jahres 2014 ist für ihn das Thema ohnehin erledigt. Denn die Bank hat nur bis 2011 solche Entgelte erhoben. Das bedeutet: Ende 2014 endet auch die Frist für Kunden, innerhalb der Ansprüche geltend gemacht werden können. „Keine große Bedeutung“ habe das Thema für die Sparkasse Südwestpfalz, teilt deren Pressesprecherin Iris Steuer mit. Denn die Sparkasse erhebe bereits seit 2000 als Regelkondition keine Bearbeitungsentgelte für Verbraucherdarlehen mehr. Bislang lägen ihnen nur wenige Anfragen vor. Die meisten Kunden behaupteten dabei pauschal, die Sparkasse habe ein Bearbeitungsentgelt erhoben, was aber so nicht stimme. Bislang habe das Haus nur in zwei Fällen tatsächlich ein Bearbeitungsentgelt erhoben, in einem Fall mit Sonderkondition und in einem Fall sei versehentlich die Vermittlungsgebühr als Bearbeitungsentgelt ausgewiesen worden. „Vor diesem Hintergrund ist nur mit einem unwesentlichen Betrag an Rückerstattungen zu rechnen“, so Iris Steuer. Viele Anfragen bezögen sich auch auf Förderdarlehen der KfW-Förderbank. Doch auf deren Auszahlungsabschlag sei die Rechtsprechung des BGH nicht anwendbar, so Steuer. Kein allzu großes Thema sind die Bearbeitungsentgelte auch für die anderen Banken. „Für unser Haus ist das überschaubar“, formuliert es Vorstandsmitglied Thomas Berger von der VR-Bank Pirmasens. Sie hätten in den zurückliegenden Jahren keine pauschalen Entgelte berechnet, sondern nur in Einzelfällen. Diese Fälle individueller Absprachen prüften sie natürlich, so Berger. Dabei handele es sich aber meist um Beträge zwischen 100 und 200 Euro – „das beeinträchtigt unser Jahresergebnis nicht wesentlich“. Viele Fälle sind es auch hier nicht, wie Berger sagt. Zumal die VR-Bank Konsumentenkredite seit einigen Jahren bereits über die Teambank (Easy Credit) abwickelt – eine Direktbank, die zur genossenschaftlichen Bankengruppe gehört. Dort werden dann auch die Rückforderungen von Kunden bearbeitet. Das gleiche Bild bietet sich bei der VR-Bank Südwestpfalz (Rodalben/Zweibrücken); auch sie wickelt Konsumentenkredite über die Team-Bank ab. Für Vorstandsmitglied Arno Hügel sind die Bearbeitungsgebühren daher kein großes Thema. Ein „untergeordnetes Thema“ ist es auch für Manfred Willig, Vorstandsvorsitzender der Raiffeisen- und Volksbank Dahn. Es handele es sich nur um „Kleinstbeträge“, sagt Willig, der ebenfalls davon ausgeht, dass das Thema für sein Haus ab 2015 beendet ist. (tre)