Meinung RHEINPFALZ Plus Artikel Ein mieses Zeugnis für die Hauensteiner Rechenkünstler

Das Kirchturmdenken in der Verbandsgemeinde Hauenstein, hier ein Blick vom Turm der Bartholomäuskirche auf Hauenstein, ist für d
Das Kirchturmdenken in der Verbandsgemeinde Hauenstein, hier ein Blick vom Turm der Bartholomäuskirche auf Hauenstein, ist für die finanzielle Schieflage verantwortlich.

Gesetzesverstöße, handwerkliche Fehler und drohende Überschuldung: Der Doppelhaushalt 2026/27 der Verbandsgemeinde Hauenstein ist ein Dokument des Versagens.

Die Verbandsgemeinde Hauenstein und die Finanzen, das ist ein Dauerbrenner, der jetzt seinen vorläufigen Höhepunkt fand. Immer wieder spielten Verbandsgemeinde und Kommunalaufsicht Genehmigungspingpong. Die Verbandsgemeinde reichte einen Haushalt zur Genehmigung ein, die Kommunalaufsicht wies ihn zurück, es folgten Streichungen und letztlich doch die Genehmigung. Fast wäre es mit dem im Januar beschlossenen Zahlenwerk für die Jahre 2026/2027 genauso gelaufen. Doch dieses Mal zieht die Kommunalaufsicht die Reißleine.

Am 12. März flatterte der Verbandsgemeinde das Haushaltsgenehmigungsschreiben der Kommunalaufsicht ins Haus. Trotz des brisanten Inhalts – es werden Gesetzesverstöße in Serie reklamiert und handwerkliche Fehler offen gelegt – informierte Bürgermeister Patrick Weißler die Fraktionen erst nach der Ratssitzung am 5. Mai. Ein Unding. Erst einen weiteren Monat später stellte er einen Nachtragshaushalt im Haupt- und Finanzausschuss vor, von dem er sagt, dass er genehmigungsfähig sei. Der Rat muss ihn am 23. Juni beschließen, soll die vorgesehene (und dringend erforderliche) Erhöhung der Umlage noch in diesem Jahr wirksam werden.

Verbandsgemeinde leistungsunfähig

Die Kommunalaufsicht attestiert der Verbandsgemeinde, dass sie „nicht dauernd finanziell leistungsfähig“ ist. Sie bezweifelt, dass sie sich „die Eigenanteile und Folgekosten von Investitionsmaßnahmen leisten kann“. Millionen sollen in die Feuerwehr und die Sanierung der Grundschule Wilgartswiesen fließen. Die Kommunalaufsicht befürchtet, dass sich die Verbandsgemeinde übernimmt: Die Zunahme der Investitionskreditverschuldung sei „bedenklich“. Die beabsichtigten Kreditaufnahmen stellten eine „Gefährdung der dauernden Leistungsfähigkeit“ dar. Die Ergebnis- und Finanzhaushalte der folgenden Jahre würden mit „auffallend hohen Fehlbeträgen“ abschließen.

Die unausgeglichenen Ergebnishaushalte seien ein Verstoß gegen das „Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit“. Das heißt, dass sich die Verbandsgemeinde so stark verschuldet, dass künftige Generationen dafür gerade stehen müssen.

Finanzpolitisches Versagen

Die Misere ist hausgemacht und das Resultat des in der Verbandsgemeinde vorherrschenden Kirchturmdenkens. Der Gipfel war die Senkung der Verbandsgemeindeumlage um zwei Prozentpunkte im vergangenen Jahr am 30. Juni. Die hatte der Rat mit großer Mehrheit beschlossen, weil er meinte, dass es einen finanziellen Spielraum zur Entlastung der Ortsgemeinden gebe. Begrüßt hatte die Senkung damals auch Manfred Seibel (Grüne), der jetzt die Verbandsgemeindeführung besonders heftig kritisiert. Den Spielraum zur Senkung hat es aber nicht gegeben. „Das tatsächliche vorläufige Ergebnis für 2025 hat nun ergeben, dass der Ergebnishaushalt mit einem Defizit von rund 796.500 Euro abgeschlossen hat, der Finanzhaushalt mit einem Minus von rund 1,356 Millionen Euro“, schreibt die Kommunalaufsicht. Das ist ein finanzielles Debakel und Ausdruck des Versagens.

„Es darf auch nicht vergessen werden, dass die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Hauenstein in der Vergangenheit durch sehr niedrige Umlagesätze profitiert haben, als in der Verbandsgemeinde sehr wenig investiert wurde“, führt die Kommunalaufsicht aus. „Die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Hauenstein stehen finanziell insbesondere auch im Vergleich mit weiteren Ortsgemeinden im Landkreis gut da. Fünf der acht Ortsgemeinden erheben nach wie vor lediglich Realsteuerhebesätze auf dem Nivellierungsniveau des Landes Rheinland-Pfalz und haben nach der Grundsteuerreform nicht einmal die Aufkommensneutralität sichergestellt.“ Mit anderen Worten: Weder die Verbands- noch die Ortsgemeinden unternehmen die vorgeschriebenen Kraftanstrengungen, um die Defizite zu reduzieren.

Für die Kommunalaufsicht ist deshalb klar: „Hier besteht also durchaus Spielraum, den Ortsgemeinden eine höhere Verbandsgemeindeumlage zuzumuten, die diese über höhere Steuersätze ausgleichen können.“

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