Pirmasens
Drogenhandel in Pirmasens: Vier Jahre und sechs Monate Haft für 29-Jährigen
„Wir haben wirklich honoriert, soweit es ging, dass der Angeklagte ein Geständnis abgelegt hat“, sagte Andreas Herzog, Vorsitzender Richter der ersten Strafkammer. Der 29-Jährige, der zuletzt in Pirmasens gewohnt und gearbeitet hatte und sowohl die deutsche als auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzt, hatte vor Gericht zugegeben, mit Drogen gehandelt zu haben. Aber nicht allein auf das Geständnis habe sich das Gericht stützen können, so der Vorsitzende Richter, sondern auch auf die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft.
Bei zwei Hausdurchsuchungen im Juni 2024 und im Mai 2025 habe die Polizei größere Mengen Drogen (Kokain, Haschisch, Marihuana und Amphetamine) bei dem Angeklagten gefunden. Sogar in einem Mülleimer vor der Wohnungstür war Rauschgift versteckt worden, das dem Angeklagten dank der DNA-Spuren zugeordnet werden konnte.
Dass der 29-Jährige auch nach der ersten erfolgreichen Durchsuchung seiner Wohnung seine Drogengeschäfte fortgesetzt hatte, kam bei der Strafkammer nicht gut an. „Er machte weiter, obwohl er schon einmal einen Schuss vor den Bug bekommen hatte“, sagte Richter Herzog.
Geständnis um ein Haar widerrufen
Etwas kurios verlief die Urteilsfindung in einem weiteren Anklagepunkt. Der 29-Jährige hatte in einem ersten Geständnis eingeräumt, für einen anderen Pirmasenser Drogendealer zuhause Rauschgift aufbewahrt und diese Drogen auf Kommissionsbasis gewinnbringend verkauft zu haben. Während des Prozesses in Zweibrücken war er drauf und dran, dieses Geständnis zu widerrufen und sich als Alleintäter darzustellen. Allerdings wurde er von seinem Verteidiger Walter Höh abrupt unterbrochen.
Welches der beiden Geständnisse stimmte nun? Zugunsten des Angeklagten und aufgrund der Beweislage nahm die Strafkammer an, dass es besagten Mittäter wirklich gab. Hätte der 29-Jährige allein und auf eigene Rechnung seinen Drogenhandel abgewickelt, hätte das Gericht dies als strafverschärfend werten müssen, sagte Andreas Herzog. Und es wäre ein weiterer Anklagepunkt hinzugekommen: falsche Verdächtigung.
Mit der Gefängnisstrafe von vier Jahren und sechs Monaten blieb die Strafkammer leicht unter dem Antrag von Staatsanwältin Franziska Bock, die für den 29-Jährigen eine Haftstrafe von fünf Jahren gefordert hatte. Die Verteidiger Walter Höh und Thomas Haberland hatten auf eine zweijährige Bewährungsstrafe plädiert.
Herzog wies darauf hin, dass der Angeklagte das Urteil der Kammer anfechten und das Rechtsmittel der Revision einlegen könne. Dann werde aber nur noch überprüft, ob dem Gericht Rechtsfehler unterlaufen sind. Eine Beweisaufnahme finde nicht mehr statt.