Pirmasens
Drogenprozess in Zweibrücken: Hat der Angeklagte mehr gestanden als getan?
Fünf Jahre Gefängnis oder zwei Jahre auf Bewährung? Zwischen diesen beiden Polen bewegten sich am Mittwoch die Plädoyers der Staatsanwältin und der Verteidiger im Fall eines 29-jährigen Pirmasensers, der sich wegen Drogenhandels vor der Erste Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken verantworten muss.
Der Angeklagte hatte es den Ermittlungsbehörden leicht gemacht und sogar mehr zugegeben, als ihm vorgeworfen worden war. Hat er vielleicht sogar Straftaten gestanden, die er gar nicht begangen hat? Das mutmaßte sein Verteidiger Walter Höh. Jedenfalls stehe fest, so Staatsanwältin Franziska Bock, dass in der Wohnung des 29-Jährigen im Juni 2024 erhebliche Mengen Drogen gefunden worden seien, deutlich mehr, als für den Eigenbedarf erlaubt seien.
Besitz und Handel eingeräumt
Bei einer zweiten Durchsuchung im Mai 2025 entdeckte die Polizei in einem Mülleimer vor der Wohnungstür des Angeklagten erneut eine größere Menge Haschisch und Amphetamine. Das Rauschgift ließ sich anhand von DNA-Spuren eindeutig dem 29-Jährigen zuordnen, so die Staatsanwältin. Außerdem habe es konkrete Hinweise darauf gegeben, dass der Angeklagte auch gedealt habe. „Er hatte die Absicht, mit den Drogen Geld zu verdienen, um seine finanzielle Situation zu verbessern und damit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten“, sagte Franziska Bock.
Drogenbesitz und Drogenhandel habe der Angeklagte eingeräumt. In zwei Verhören hatte er darüber hinaus gegenüber der Polizei einen stadtbekannten Pirmasenser Drogendealer belastet, für den er Rauschgift aufbewahrt und später auch auf Kommissionsbasis gewinnbringend verkauft haben will. Damit habe er eine weitere Straftat eingeräumt, von der die Polizei noch gar nichts wusste.
Die Staatsanwältin wertete diese Aussage, ebenso wie das Geständnis zugunsten des Angeklagten, zumal er damit die Ermittler auf die Spur seines mutmaßlichen Mittäters gesetzt habe, der dann aber abgetaucht sei. Für den Angeklagten spreche auch, so Franziska Bock, dass er bis dahin strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten war.
Verteidiger findet fünf Jahre „erheblich zu hoch“
Wegen des Drogenbesitzes und -handels forderte sie eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und die Einziehung von 18.910 Euro. „Erheblich zu hoch“, so kommentierte der Verteidiger des 29-Jährigen, Walter Höh, das geforderte Strafmaß. Die Staatsanwältin habe das Geständnis seines Mandanten zu gering bewertet, sagte Höh.
Für „ausreichend und angemessen“ hielt der Strafverteidiger eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren wegen Drogenhandels, ausgesetzt auf Bewährung auch im Hinblick auf die schon recht lange Haft des Angeklagten, der seit Mai 2025 in der Justizvollzugsanstalt Wittlich einsitzt. „Erhebliche Zweifel“ hat Höh daran, dass der Angeklagte tatsächlich, wie er gestanden hatte, für einen Komplizen Rauschgift aufbewahrt und verkauft hatte. „Ein Tatnachweis konnte nicht geführt werden“, deshalb sei sein Mandant von diesem Vorwurf freizusprechen, sagte Höh. Möglicherweise habe der 29-Jährige auf Strafmilderung gehofft, wenn er seinen Drogenlieferant bei der Polizei verpfeife, wohl wissend, dass der Mann abgetaucht war und von ihm keine unmittelbare Gefahr mehr ausging.
Dass Polizei und Staatsanwaltschaft die Geschichte des Angeklagten über seinen Komplizen glaubwürdig fanden, irritierte dessen Verteidiger Walter Höh und Thomas Haberland. Die Ermittlungsbehörden hätten die Aussagen des Angeklagten einfach so übernommen, ohne sie zu überprüfen. Es sei „ein bisschen schlampig gearbeitet“ worden, sagte Höh. Wenn man dem Angeklagten geglaubt habe, warum sei dann nicht sofort ein Haftbefehl für den mutmaßlichen Komplizen ausgestellt worden? fragten die Verteidiger. Den kleineren Dealer habe man in Haft genommen, den größeren aber laufen lassen, bemängelte Haberland.
Die Urteilsverkündung ist am Mittwoch, 18. Februar.