Kreis Germersheim Vogelpest-Vorsorge: Stallpflicht für Geflügel

Ab Mittwoch gilt Stallpflicht für alle Geflügelarten.
Ab Mittwoch gilt Stallpflicht für alle Geflügelarten.

Hühner und anderes Geflügel entlang der Rheinschiene muss in den Stall. Hintergrund sind Vogelgrippe-Fälle im benachbarten Rhein-Pfalz-Kreis. In einem Vogelpark wurden dort mehrere verendete Tiere entdeckt. Im Kreis Germersheim sei bislang kein Fall mit dem Vogelgrippevirus H5N8 bekannt, betont die Kreisverwaltung.

Die Aufstallungsanordnung, die ab Mittwoch gilt, ist eine Vorsichtsmaßnahme. Sämtliches Geflügel muss „in geschlossenen Ställen oder unter einer rundum gesicherten Vorrichtung“ gehalten werden. Betroffen sind drei Betriebe mit jeweils mehr als 1000 Tieren sowie circa 220 sonstige Geflügelhaltungen, darunter auch Hobbytierhalter.

„Noch gibt es in unserem Landkreis keinen Nachweis des Vogelgrippevirus. Leider gibt es kein milderes Mittel als die Aufstallung, um der Gefahr einer Einschleppung der Geflügelpest im Vorfeld Paroli zu bieten“, erläutert Landrat Fritz Brechtel. Die Tierseuche sei hochansteckend und könne ganze Vogelbestände vernichten. Um den Kontakt zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel zu vermeiden, müssen die Ställe oder Volieren nach allen Seiten abgesichert sein, etwa auch vom Einfall von Wildkot.

Risiko entlang des Rheins

Entlang des Rheins gebe es viele Gebiete, die als Sammel-, Rast- und Brutplätze von Wasservögeln genutzt werden und folglich ein Risikogebiet darstellen, teilt der Kreis mit. Die Aufstallungsverordnung gilt von der nördlichen bis zur südlichen Kreisgrenze, im Osten bildet der Rhein die Grenze. Im Westen verläuft sie entlang der Bahnlinie Wörth-Lauterbourg Richtung Norden, bei Neuburg am Rhein westlich der Bahnlinie einschließlich dem Bereich „Tankgraben“, der Bahnlinie folgend bis zur Schnittstelle mit der Rheinstraße in Hagenbach, fortführend als Friedenstraße, dann der L 540 nach Norden folgend durch Wörth entlang Bahnhofstraße und Ludwigstraße beziehungsweise Luitpoldstraße, fortführend als L 540 nach Norden bis zur Ausfahrt B 9 Jockgrim, Industriegebiet Wörth-Oberwald. Von dieser Schnittstelle folgt die Aufstallungsgrenze der B9 nach Norden bis zur Kreisgrenze Germersheim.

Die Kreis-Veterinäre weisen darauf hin, dass jeder Geflügelhalter, der sein Geflügel noch nicht gemeldet hat, sich bei der Kreisverwaltung Germersheim, Telefon 07274 53305, E-Mail: veterinaeramt@kreis-germersheim.de melden muss. Auf der Homepage (www.kreis-germersheim.de/tierhaltung) gibt es alternativ ein Formular. Auch tote Greif-, Wild- und Wasservögel, die gefunden werden, sollen gemeldet - aber nicht berührt - werden.

x